Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

ShortId
14.4152
Id
20144152
Updated
28.07.2023 06:27
Language
de
Title
Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
AdditionalIndexing
10;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>25 Jahre nach dem Fall der Mauer sind die zahlreichen und vielfältigen Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen DDR noch kaum aufgearbeitet worden. Sehr vieles liegt nach wie vor im Dunkeln, weil die private Forschung dieses möglicherweise unrühmliche Kapitel der jüngsten Geschichte nur sehr zögerlich aufgearbeitet hat.</p><p>Die 1995 eingereichte parlamentarische Initiative Frey 95.410 forderte die Einsetzung eines Sonderbeauftragten zur Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz mit der DDR, insbesondere der Aktivitäten der Stasi bzw. des sogenannten Bereichs Kommerzielle Koordinierung (Koko) in der Schweiz. Chef der Koko war der als Devisenbeschaffer der DDR bekanntgewordene Stasi-Oberst Alexander Schalck-Golodkowski. Im Vordergrund der Initiative Frey stand die Sicherung und Erschliessung von Quellen im In- und Ausland.</p><p>Der Ständerat lehnte den Bundesbeschluss über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zur DDR und die damit verbundene Einsetzung eines Sonderbeauftragten in der Sommersession 2001 ab, nachdem der Nationalrat der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt hatte.</p><p>Der Bundesrat zeigte sich gegenüber einer historischen Aufarbeitung offen, sprach sich jedoch dafür aus, diese Aufgabe der privaten Forschung zu überlassen. Dieser Argumentation folgte auch der Ständerat.</p><p>Ist heute die Zeit nicht reif, dieses schwierige Kapitel der jüngsten Schweizer Geschichte aufzuarbeiten?</p>
  • <p>1.-3. Eine vertiefte Kenntnis der Geschichte der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und anderen Ländern ist immer wünschenswert. Dies hat der Bundesrat namentlich im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses in Erinnerung gerufen, der infolge der parlamentarischen Initiative Frey 95.410, "Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter", ausgearbeitet worden war (BBl 1998 3956). Dieser Entwurf nach dem Vorbild des Bundesbeschlusses von 1996 zur Einsetzung der Bergier-Kommission sah vor, einem unabhängigen Experten Zugang zu den öffentlichen und privaten Archivbeständen zu gewähren und ihn zu beauftragen, innerhalb von fünf Jahren einen Bericht vorzulegen. Der Bundesrat unterstützte den Entwurf, hielt die Untersuchung aber insbesondere wegen der Kosten (rund 4 Millionen Franken) nicht für dringlich (BBl 1998 2363-2385 und 3956-3962). Das Parlament beschloss schliesslich, dem Vorstoss nicht Folge zu leisten. Seit der Bundesrat im Juni 1998 zu diesem Entwurf Stellung nahm, wurde der Zugang zu den öffentlichen Archiven über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erleichtert. Mit dem im Oktober 1999 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Archivierung (SR 152.1) wurde die allgemeine Schutzfrist bis zur Freigabe der Unterlagen von 35 auf 30 Jahre gesenkt. Zudem wurden gestützt auf schweizerische und deutsche Archive historische Untersuchungen zum Verhältnis zwischen der Schweiz und der ehemaligen DDR durchgeführt. Weitere Forschungsarbeiten laufen oder sind angekündigt. Der Bundesrat erinnert daran, dass es den Forscherinnen und Forschern freisteht, die vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellten Instrumente zu nutzen. Für ihn besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p>4. Der im Bundesgesetz über die Archivierung und in der dazugehörigen Vollzugsverordnung (SR 152.11) geregelte Zugang zu den im Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrten Akten sieht vor, dass diese nach 30 Jahren frei zugänglich sind, während Archivgut, das nach Personennamen erschlossen ist und besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthält, einer Schutzfrist von 50 Jahren unterliegt. Auf Beschluss des zuständigen Departementes kann der Zugang auch vor Ablauf der Schutzfrist freigegeben werden. Der Bundesrat hat die gesetzliche Schutzfrist nie verkürzt, um die Untersuchung der bilateralen Beziehungen zu fördern.</p><p>5. Die Regelungen in den Kantonen bzw. Gemeinden sind unterschiedlich. Es lassen sich keine aussagekräftigen allgemeinen Aussagen machen. Die Aufbewahrung von und der Zugang zu Archiven juristischer Personen (z. B. Archive von Banken) werden von diesen selber definiert.</p><p>6.-8. Ab 2003 hatte Deutschland die Schweiz um Zusammenarbeit in der Aufdeckung von Finanzflüssen staatlicher und parteieigener Stellen der ehemaligen DDR ersucht. In einigen Fällen konnten Informationen auf dem Rechtshilfeweg geliefert werden. In anderen Fällen genügten die Beweismittel nicht, um ein Rechtshilfeverfahren zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund entschied der Bundesrat im Oktober 2007, eine Verfügung an 14 Banken zu erlassen, Nachforschungen zu Kontoverbindungen und Transaktionen von Personen anzustellen, die rechtswidriger Handlungen verdächtigt wurden. Die Eidgenössische Bankenkommission (bzw. danach Finma) setzte diesen Beschluss um. Die aufwendigen Untersuchungen führten zu insgesamt 56 Kundenbeziehungen bei acht Banken, die zum Zeitpunkt der Untersuchung schon allesamt saldiert waren. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden am 14. Juli 2010 vom EDA an die deutsche Botschaft in der Schweiz übergeben. Seither wurde die Schweiz von Deutschland nicht mehr um Unterstützung bei der Suche nach DDR-Vermögen gebeten. Für den Bundesrat besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p>9. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nimmt ihre Aufgaben gestützt auf gesetzliche Grundlagen in Deutschland wahr. Es ist nicht am Bundesrat, das Vorgehen der BvS zu beurteilen. Bei der Klage gegen die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Bank Cantrade handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu dem der Bundesrat ebenfalls nicht Stellung bezieht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass die vielfältigen Beziehungen der Schweiz und aus der Schweiz mit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 25 Jahre nach dem Mauerfall immer noch ungenügend aufgearbeitet worden sind und zu vieles im Dunkeln geblieben ist?</p><p>2. Wenn ja: Welches dürften Gründe sein, dass nebst der vernachlässigten öffentlichen Aufarbeitung dieser Fakten auch die private Forschung nur zögerlich an die Hand genommen worden ist?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen müssten, sollten und könnten vom Bund zur Aufarbeitung dieses Teils der jüngsten Schweizer Geschichte ergriffen oder angeregt werden?</p><p>4. Unter welchen Bedingungen wird Forschern Einsicht in Akten, die im Schweizerischen Bundesarchiv lagern, gewährt? Wäre die Verkürzung der Schutzfristen eine Möglichkeit, um den Zugang zu den Akten zu erleichtern? </p><p>5. Wie ist der Zugang zu Akten mit DDR-Bezug in den Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen und Organisationen geregelt? Wie wird, insbesondere bei juristischen und privaten Personen, sichergestellt, dass dort die Akten aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?</p><p>6. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass sich heute noch DDR-Vermögen auf Schweizer Konten befinden könnten? Sieht er Handlungsbedarf, solche noch unentdeckte DDR-Vermögen ausfindig zu machen? Welches könnte sein Beitrag sein?</p><p>7. Wie hat der Bundesrat das Begehren Deutschlands behandelt, bei der Suche nach DDR-Vermögen in der Schweiz behilflich zu sein?</p><p>8. Laut einer Medienmitteilung des EDA von 2010 soll die Finma bei Schweizer Banken eine Anfrage betreffend solche DDR-Vermögen gemacht haben. 14 dieser Banken hätten geantwortet, nur acht dieser 14 Banken sollen solche "Kundenbeziehungen" zur DDR gepflegt haben, und bei keiner dieser Banken sollen DDR-Vermögen vorhanden sein. War diese Anfrage genügend, und sind diese Antworten für den Bundesrat glaubhaft?</p><p>9. Wie beurteilt er das Vorgehen der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgebehörde der Treuhandanstalt, welche 2013 vor dem Schweizerischen Bundesgericht veruntreute DDR-Gelder im Umfange von 128 Millionen Euro plus Zinsen erfolgreich zurückerstreiten konnte und im August 2014 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die Bank Julius Bär, die Rechtsnachfolgerin der Bank Cantrade, zur Rückzahlung von 100 Millionen Franken zuzüglich Zins seit 1994 einreichte? Wieweit unterstützt der Bundesrat die BvS bei ihren Bemühungen?</p>
  • Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>25 Jahre nach dem Fall der Mauer sind die zahlreichen und vielfältigen Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen DDR noch kaum aufgearbeitet worden. Sehr vieles liegt nach wie vor im Dunkeln, weil die private Forschung dieses möglicherweise unrühmliche Kapitel der jüngsten Geschichte nur sehr zögerlich aufgearbeitet hat.</p><p>Die 1995 eingereichte parlamentarische Initiative Frey 95.410 forderte die Einsetzung eines Sonderbeauftragten zur Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz mit der DDR, insbesondere der Aktivitäten der Stasi bzw. des sogenannten Bereichs Kommerzielle Koordinierung (Koko) in der Schweiz. Chef der Koko war der als Devisenbeschaffer der DDR bekanntgewordene Stasi-Oberst Alexander Schalck-Golodkowski. Im Vordergrund der Initiative Frey stand die Sicherung und Erschliessung von Quellen im In- und Ausland.</p><p>Der Ständerat lehnte den Bundesbeschluss über die Untersuchung des Verhältnisses der Schweiz zur DDR und die damit verbundene Einsetzung eines Sonderbeauftragten in der Sommersession 2001 ab, nachdem der Nationalrat der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt hatte.</p><p>Der Bundesrat zeigte sich gegenüber einer historischen Aufarbeitung offen, sprach sich jedoch dafür aus, diese Aufgabe der privaten Forschung zu überlassen. Dieser Argumentation folgte auch der Ständerat.</p><p>Ist heute die Zeit nicht reif, dieses schwierige Kapitel der jüngsten Schweizer Geschichte aufzuarbeiten?</p>
    • <p>1.-3. Eine vertiefte Kenntnis der Geschichte der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und anderen Ländern ist immer wünschenswert. Dies hat der Bundesrat namentlich im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses in Erinnerung gerufen, der infolge der parlamentarischen Initiative Frey 95.410, "Stasi-Tätigkeit in der Schweiz. Untersuchungssonderbeauftragter", ausgearbeitet worden war (BBl 1998 3956). Dieser Entwurf nach dem Vorbild des Bundesbeschlusses von 1996 zur Einsetzung der Bergier-Kommission sah vor, einem unabhängigen Experten Zugang zu den öffentlichen und privaten Archivbeständen zu gewähren und ihn zu beauftragen, innerhalb von fünf Jahren einen Bericht vorzulegen. Der Bundesrat unterstützte den Entwurf, hielt die Untersuchung aber insbesondere wegen der Kosten (rund 4 Millionen Franken) nicht für dringlich (BBl 1998 2363-2385 und 3956-3962). Das Parlament beschloss schliesslich, dem Vorstoss nicht Folge zu leisten. Seit der Bundesrat im Juni 1998 zu diesem Entwurf Stellung nahm, wurde der Zugang zu den öffentlichen Archiven über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erleichtert. Mit dem im Oktober 1999 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Archivierung (SR 152.1) wurde die allgemeine Schutzfrist bis zur Freigabe der Unterlagen von 35 auf 30 Jahre gesenkt. Zudem wurden gestützt auf schweizerische und deutsche Archive historische Untersuchungen zum Verhältnis zwischen der Schweiz und der ehemaligen DDR durchgeführt. Weitere Forschungsarbeiten laufen oder sind angekündigt. Der Bundesrat erinnert daran, dass es den Forscherinnen und Forschern freisteht, die vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellten Instrumente zu nutzen. Für ihn besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p>4. Der im Bundesgesetz über die Archivierung und in der dazugehörigen Vollzugsverordnung (SR 152.11) geregelte Zugang zu den im Schweizerischen Bundesarchiv aufbewahrten Akten sieht vor, dass diese nach 30 Jahren frei zugänglich sind, während Archivgut, das nach Personennamen erschlossen ist und besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile enthält, einer Schutzfrist von 50 Jahren unterliegt. Auf Beschluss des zuständigen Departementes kann der Zugang auch vor Ablauf der Schutzfrist freigegeben werden. Der Bundesrat hat die gesetzliche Schutzfrist nie verkürzt, um die Untersuchung der bilateralen Beziehungen zu fördern.</p><p>5. Die Regelungen in den Kantonen bzw. Gemeinden sind unterschiedlich. Es lassen sich keine aussagekräftigen allgemeinen Aussagen machen. Die Aufbewahrung von und der Zugang zu Archiven juristischer Personen (z. B. Archive von Banken) werden von diesen selber definiert.</p><p>6.-8. Ab 2003 hatte Deutschland die Schweiz um Zusammenarbeit in der Aufdeckung von Finanzflüssen staatlicher und parteieigener Stellen der ehemaligen DDR ersucht. In einigen Fällen konnten Informationen auf dem Rechtshilfeweg geliefert werden. In anderen Fällen genügten die Beweismittel nicht, um ein Rechtshilfeverfahren zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund entschied der Bundesrat im Oktober 2007, eine Verfügung an 14 Banken zu erlassen, Nachforschungen zu Kontoverbindungen und Transaktionen von Personen anzustellen, die rechtswidriger Handlungen verdächtigt wurden. Die Eidgenössische Bankenkommission (bzw. danach Finma) setzte diesen Beschluss um. Die aufwendigen Untersuchungen führten zu insgesamt 56 Kundenbeziehungen bei acht Banken, die zum Zeitpunkt der Untersuchung schon allesamt saldiert waren. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden am 14. Juli 2010 vom EDA an die deutsche Botschaft in der Schweiz übergeben. Seither wurde die Schweiz von Deutschland nicht mehr um Unterstützung bei der Suche nach DDR-Vermögen gebeten. Für den Bundesrat besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf.</p><p>9. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) nimmt ihre Aufgaben gestützt auf gesetzliche Grundlagen in Deutschland wahr. Es ist nicht am Bundesrat, das Vorgehen der BvS zu beurteilen. Bei der Klage gegen die Bank Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der Bank Cantrade handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu dem der Bundesrat ebenfalls nicht Stellung bezieht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass die vielfältigen Beziehungen der Schweiz und aus der Schweiz mit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 25 Jahre nach dem Mauerfall immer noch ungenügend aufgearbeitet worden sind und zu vieles im Dunkeln geblieben ist?</p><p>2. Wenn ja: Welches dürften Gründe sein, dass nebst der vernachlässigten öffentlichen Aufarbeitung dieser Fakten auch die private Forschung nur zögerlich an die Hand genommen worden ist?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen müssten, sollten und könnten vom Bund zur Aufarbeitung dieses Teils der jüngsten Schweizer Geschichte ergriffen oder angeregt werden?</p><p>4. Unter welchen Bedingungen wird Forschern Einsicht in Akten, die im Schweizerischen Bundesarchiv lagern, gewährt? Wäre die Verkürzung der Schutzfristen eine Möglichkeit, um den Zugang zu den Akten zu erleichtern? </p><p>5. Wie ist der Zugang zu Akten mit DDR-Bezug in den Kantonen, Gemeinden, privaten Unternehmen und Organisationen geregelt? Wie wird, insbesondere bei juristischen und privaten Personen, sichergestellt, dass dort die Akten aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?</p><p>6. Geht der Bundesrat auch davon aus, dass sich heute noch DDR-Vermögen auf Schweizer Konten befinden könnten? Sieht er Handlungsbedarf, solche noch unentdeckte DDR-Vermögen ausfindig zu machen? Welches könnte sein Beitrag sein?</p><p>7. Wie hat der Bundesrat das Begehren Deutschlands behandelt, bei der Suche nach DDR-Vermögen in der Schweiz behilflich zu sein?</p><p>8. Laut einer Medienmitteilung des EDA von 2010 soll die Finma bei Schweizer Banken eine Anfrage betreffend solche DDR-Vermögen gemacht haben. 14 dieser Banken hätten geantwortet, nur acht dieser 14 Banken sollen solche "Kundenbeziehungen" zur DDR gepflegt haben, und bei keiner dieser Banken sollen DDR-Vermögen vorhanden sein. War diese Anfrage genügend, und sind diese Antworten für den Bundesrat glaubhaft?</p><p>9. Wie beurteilt er das Vorgehen der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgebehörde der Treuhandanstalt, welche 2013 vor dem Schweizerischen Bundesgericht veruntreute DDR-Gelder im Umfange von 128 Millionen Euro plus Zinsen erfolgreich zurückerstreiten konnte und im August 2014 beim Bezirksgericht Zürich Klage gegen die Bank Julius Bär, die Rechtsnachfolgerin der Bank Cantrade, zur Rückzahlung von 100 Millionen Franken zuzüglich Zins seit 1994 einreichte? Wieweit unterstützt der Bundesrat die BvS bei ihren Bemühungen?</p>
    • Aufklärung der Beziehungen der Schweiz zur ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

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