Auswirkung der Energiepolitik auf die Schweizer Unternehmen

ShortId
14.4155
Id
20144155
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Auswirkung der Energiepolitik auf die Schweizer Unternehmen
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie 2050 mit verschiedenen, sich ergänzenden Studien analysiert (vgl. Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050: BBl 2013 7561, hier 7727-7736). Gemäss dem Bericht "Energiestrategie 2050 - volkswirtschaftliche Auswirkungen" (Ecoplan 2012; abrufbar unter www.energiestrategie2050.ch &gt; Grundlagen) liegt die durchschnittliche jährliche Wachstumseinbusse für das Szenario "Neue Energiepolitik" (NEP) im Vergleich zum Referenzszenario "Weiter wie bisher" (WWB) im Jahr 2035 bei minus 0,09 Prozent. Bei den Berechnungen unterstellt man, dass das Ausland ähnlich ambitionierte klima- und energiepolitische Ziele wie die Schweiz verfolgt.</p><p>Für die sechs grössten Industriesektoren der Schweiz (Chemie, Handel, Kreditgewerbe, Unternehmensdienstleistungen, Immobilienwesen und Baugewerbe) haben die Massnahmen der Energiestrategie 2050 gemäss Szenario NEP kaum Auswirkungen auf das Produktionsniveau. Zwischen den verschiedenen Branchen gibt es jedoch Unterschiede.</p><p>Über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie und die Kosten des zukünftigen Stromnetzes gibt der Bundesrat zudem in seiner Antwort zur gleichzeitig eingereichten Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion 14.4207, "Energiestrategie 2050. Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit", Auskunft.</p><p>2. Die in den letzten zehn Jahren durchgeführten Evaluationen der eingeführten energie- und umweltpolitischen Instrumente zeigen, dass die untersuchten Instrumente wirken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für Unternehmen verkraftbar sind. Dies zeigt auch der am 13. Dezember 2013 veröffentlichte Bericht des Bundesrates über die Regulierungskosten in Erfüllung der Postulate Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592 (abrufbar unter www.seco.admin.ch &gt; Aktuell &gt; Medieninformation). Die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen hängt indessen nicht nur von Energiepreisen, sondern von vielen Standortfaktoren ab, daher ist es schwierig, den Einfluss einzuschränken und entsprechend zu beurteilen.</p><p>3. Bereits heute existieren verschiedene Entlastungsmassnahmen, die sicherstellen, dass die Unternehmen durch Klima- und Energieabgaben im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.</p><p>Unternehmen können beispielsweise durch eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit werden, wenn sie eine Tätigkeit gemäss Anhang 7 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30. November 2012 (CO2-Verordnung; SR 641.711) ausüben und jährliche Emissionen von über 100 Tonnen CO2-eq aufweisen (CO2-eq bedeutet CO2-Äquivalente, eine Einheit, in welcher die Wirkung aller Treibhausgase eingerechnet ist).</p><p>Grosse, energieintensive Unternehmen nehmen zudem obligatorisch am Emissionshandelssystem (EHS) teil. Mittlere Unternehmen können sich dem EHS freiwillig anschliessen. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen sind automatisch von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Mit der angestrebten Verknüpfung des schweizerischen EHS mit dem EHS der EU sollen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für im europäischen Umfeld agierende Schweizer Unternehmen - insbesondere gegenüber den europäischen Konkurrenten - reduziert und die Marktchancen für Schweizer Unternehmen verbessert werden. Bis zur Verknüpfung des schweizerischen EHS mit jenem der EU gilt ausserdem eine Härtefallregelung.</p><p>Des Weiteren können Unternehmen den Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien teilweise oder vollständig zurückerstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Bund betreffend Steigerung der Energieeffizienz.</p><p>Der Bundesrat will diese Entlastungsmassnahmen auch mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und der zukünftigen Klimapolitik weiterführen und damit sicherstellen, dass die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Des Weiteren wird im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein Monitoring aufgebaut, in dem die Wirkungen der Massnahmen regelmässig analysiert und veröffentlicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die im Parlament zur Debatte stehende Energiepolitik geht nicht spurlos an der Schweizer Wirtschaft vorbei. Die Auswirkungen für produzierende Unternehmen werden einschneidend sein.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wirkt sich das vorgeschlagene Massnahmenpaket im Energiebereich in finanzieller Hinsicht auf die Schweizer Industrie aus, insbesondere auf das produzierende Gewerbe?</p><p>2. Was sind die finanziellen Auswirkungen, die durch Umwelt- und Energie-Auflagen in den letzten zehn Jahren bei den Unternehmen verursacht wurden? Welche Sektoren haben durch diese Auflagen am meisten an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der von der Energiestrategie 2050 und den weiteren anderen Auflagen am meisten betroffenen Unternehmen zu sichern und zu stärken?</p>
  • Auswirkung der Energiepolitik auf die Schweizer Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie 2050 mit verschiedenen, sich ergänzenden Studien analysiert (vgl. Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050: BBl 2013 7561, hier 7727-7736). Gemäss dem Bericht "Energiestrategie 2050 - volkswirtschaftliche Auswirkungen" (Ecoplan 2012; abrufbar unter www.energiestrategie2050.ch &gt; Grundlagen) liegt die durchschnittliche jährliche Wachstumseinbusse für das Szenario "Neue Energiepolitik" (NEP) im Vergleich zum Referenzszenario "Weiter wie bisher" (WWB) im Jahr 2035 bei minus 0,09 Prozent. Bei den Berechnungen unterstellt man, dass das Ausland ähnlich ambitionierte klima- und energiepolitische Ziele wie die Schweiz verfolgt.</p><p>Für die sechs grössten Industriesektoren der Schweiz (Chemie, Handel, Kreditgewerbe, Unternehmensdienstleistungen, Immobilienwesen und Baugewerbe) haben die Massnahmen der Energiestrategie 2050 gemäss Szenario NEP kaum Auswirkungen auf das Produktionsniveau. Zwischen den verschiedenen Branchen gibt es jedoch Unterschiede.</p><p>Über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energiestrategie und die Kosten des zukünftigen Stromnetzes gibt der Bundesrat zudem in seiner Antwort zur gleichzeitig eingereichten Interpellation der FDP-Liberalen Fraktion 14.4207, "Energiestrategie 2050. Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit", Auskunft.</p><p>2. Die in den letzten zehn Jahren durchgeführten Evaluationen der eingeführten energie- und umweltpolitischen Instrumente zeigen, dass die untersuchten Instrumente wirken und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für Unternehmen verkraftbar sind. Dies zeigt auch der am 13. Dezember 2013 veröffentlichte Bericht des Bundesrates über die Regulierungskosten in Erfüllung der Postulate Fournier 10.3429 und Zuppiger 10.3592 (abrufbar unter www.seco.admin.ch &gt; Aktuell &gt; Medieninformation). Die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen hängt indessen nicht nur von Energiepreisen, sondern von vielen Standortfaktoren ab, daher ist es schwierig, den Einfluss einzuschränken und entsprechend zu beurteilen.</p><p>3. Bereits heute existieren verschiedene Entlastungsmassnahmen, die sicherstellen, dass die Unternehmen durch Klima- und Energieabgaben im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.</p><p>Unternehmen können beispielsweise durch eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit werden, wenn sie eine Tätigkeit gemäss Anhang 7 der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen vom 30. November 2012 (CO2-Verordnung; SR 641.711) ausüben und jährliche Emissionen von über 100 Tonnen CO2-eq aufweisen (CO2-eq bedeutet CO2-Äquivalente, eine Einheit, in welcher die Wirkung aller Treibhausgase eingerechnet ist).</p><p>Grosse, energieintensive Unternehmen nehmen zudem obligatorisch am Emissionshandelssystem (EHS) teil. Mittlere Unternehmen können sich dem EHS freiwillig anschliessen. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen sind automatisch von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit. Mit der angestrebten Verknüpfung des schweizerischen EHS mit dem EHS der EU sollen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen für im europäischen Umfeld agierende Schweizer Unternehmen - insbesondere gegenüber den europäischen Konkurrenten - reduziert und die Marktchancen für Schweizer Unternehmen verbessert werden. Bis zur Verknüpfung des schweizerischen EHS mit jenem der EU gilt ausserdem eine Härtefallregelung.</p><p>Des Weiteren können Unternehmen den Netzzuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien teilweise oder vollständig zurückerstattet bekommen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Bund betreffend Steigerung der Energieeffizienz.</p><p>Der Bundesrat will diese Entlastungsmassnahmen auch mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 und der zukünftigen Klimapolitik weiterführen und damit sicherstellen, dass die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Des Weiteren wird im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein Monitoring aufgebaut, in dem die Wirkungen der Massnahmen regelmässig analysiert und veröffentlicht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die im Parlament zur Debatte stehende Energiepolitik geht nicht spurlos an der Schweizer Wirtschaft vorbei. Die Auswirkungen für produzierende Unternehmen werden einschneidend sein.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wirkt sich das vorgeschlagene Massnahmenpaket im Energiebereich in finanzieller Hinsicht auf die Schweizer Industrie aus, insbesondere auf das produzierende Gewerbe?</p><p>2. Was sind die finanziellen Auswirkungen, die durch Umwelt- und Energie-Auflagen in den letzten zehn Jahren bei den Unternehmen verursacht wurden? Welche Sektoren haben durch diese Auflagen am meisten an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der von der Energiestrategie 2050 und den weiteren anderen Auflagen am meisten betroffenen Unternehmen zu sichern und zu stärken?</p>
    • Auswirkung der Energiepolitik auf die Schweizer Unternehmen

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