Plus-Energie-Bauten im CO2-Reduktionsprogramm
- ShortId
-
14.4174
- Id
-
20144174
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
-
de
- Title
-
Plus-Energie-Bauten im CO2-Reduktionsprogramm
- AdditionalIndexing
-
66;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der mit Plus-Energie-Bauten (PEB) verfolgte Ansatz, CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig Strom zu generieren, ist in der Tat sowohl für die Klima- als auch Energiepolitik vielversprechend. Dabei ist es wichtig, schweizweit einheitlich zu definieren, wann ein Gebäude ein Plus-Energie-Gebäude ist. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie anerkennen die wichtige Rolle der PEB für den Klimaschutz und beurteilen die erzielbaren Emissions-verminderungen im Grundsatz als für die Ausstellung von Bescheinigungen geeignet.</p><p>Die revidierte CO2-Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SR; 641.711) sieht neu explizit vor, dass mehrere Vorhaben, die neben der Emissionsverminderung einen gemeinsamen Zweck verfolgen, zu einem Programm zusammengefasst werden können. Dadurch werden die Transaktionskosten deutlich reduziert.</p><p>2. Die Anforderungen an Projekte oder Programme zur Emissionsverminderung im Inland, deren Emissionsreduktionen bescheinigt werden können, sind in der CO2-Verordnung definiert. Dabei ist die Nachweis- und Quantifizierbarkeit nur eine der Voraussetzungen für die Ausstellung von Bescheinigungen. Der vorgesehene publizierte Prüfprozess stellt darüber hinaus sicher, dass nur Emissionsverminderungen, die ohne den Erlös aus dem Verkauf der Bescheinigungen nicht erzielt worden wären und die zusätzlich zur Referenzentwicklung ausgelöst wurden, bescheinigt werden. Die Referenzentwicklung beinhaltet auch Emissionsreduktionen, welche durch Förderprogramme des Bundes (z. B. KEV, Gebäudeprogramm) erzielt werden.</p><p>3. Nein, für die Berechnung der CO2-Wirkung bei stromproduzierenden Anlagen ist der CO2-Emissionsfaktor von im Inland produziertem Strom massgebend. Diese Berechnungsmethodik entspricht zudem den Systemgrenzen des internationalen Klimaregimes. So wird sichergestellt, dass die Berechnung der bescheinigten CO2-Reduktionsleistung mit der CO2-Bilanz der Schweiz (Treibhausgasinventar), welche die Emissionen und Reduktionen von CO2 in der Schweiz bilanziert (Territorialprinzip), übereinstimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat erklärt in den Energieszenarien 2050, dass die Sanierung der "Gebäude den Schlüssel für die Energiewende" bildet und dass dank Minergie-P-Bausanierungen die Energieverluste um bis zu 80 Prozent reduziert werden können (vgl. Interpellation Wehrli 10.3873). Zahlreiche Familien, KMU und weitere innovative Unternehmen erstellen heute Plus-Energie-Bauten (PEB), d. h. Gebäude, die mehr Energie erzeugen, als sie übers Jahr gesamthaft benötigen. Dies betrifft nebst Neubauten auch immer mehr Bausanierungen. Die Energieeffizienz und die Stromüberschüsse werden geprüft und von den lokalen oder regionalen Elektrizitätswerken (EW) mit amtlich geeichten Geräten bestätigt. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hält u. a. fest, dass der mit PEB verfolgte Ansatz, CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig Strom zu generieren, "sehr vielversprechend" sei. Damit kann nicht nur auf den Import von Kohlestrom, der das Klima belastet, verzichtet werden, sondern gleichzeitig wird (nach einer Pay-back-Zeit von zwei Jahren) am PEB-Gebäude CO2-freier Strom erzeugt. Wird er im Privatverkehr eingesetzt, wird mit Elektroautos zusätzlich der CO2-Ausstoss reduziert. Indessen befürchten bauwillige PEB-Interessenten, dass das Verfahren derart kompliziert und zeitraubend, dass der Aufwand und die Kosten für eine definitive CO2-Bescheinigung bzw.- für die Verwaltung und Bürokratie derart hoch seien, sodass sie den Wert der damit erzielbaren Bescheinigungen übersteigen.</p><p>Noch können zu wenige CO2-Zertifikate in der Schweiz platziert werden, weil die Projekte fehlen. PEB könnten sich hier sinnvoll anbieten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Inwieweit ist geprüft worden, welche Rolle die PEB im CO2-Reduktionsprogramm spielen können, insbesondere bei der Vereinfachung der Verfahren und der Verbesserung der Effizienz?</p><p>2. Die lokalen EW messen und bestätigen schriftlich den gesamten CO2-freien Energiekonsum, inklusive jährlichen Solarstromüberschuss der PEB-Sanierungen, mit amtlich geeichten Geräten. Reicht dies nicht aus für eine definitive CO2-Reduktionsbescheinigung von PEB?</p><p>3. Wenn PEB-Wohnbausanierungen dazu beitragen, dass die Schweiz weniger CO2-belasteten Strom importiert, kann dann in solchen Fällen nicht der EU-CO2-Mix als CO2-Reduktion für PEB angerechnet werden?</p>
- Plus-Energie-Bauten im CO2-Reduktionsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der mit Plus-Energie-Bauten (PEB) verfolgte Ansatz, CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig Strom zu generieren, ist in der Tat sowohl für die Klima- als auch Energiepolitik vielversprechend. Dabei ist es wichtig, schweizweit einheitlich zu definieren, wann ein Gebäude ein Plus-Energie-Gebäude ist. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie anerkennen die wichtige Rolle der PEB für den Klimaschutz und beurteilen die erzielbaren Emissions-verminderungen im Grundsatz als für die Ausstellung von Bescheinigungen geeignet.</p><p>Die revidierte CO2-Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SR; 641.711) sieht neu explizit vor, dass mehrere Vorhaben, die neben der Emissionsverminderung einen gemeinsamen Zweck verfolgen, zu einem Programm zusammengefasst werden können. Dadurch werden die Transaktionskosten deutlich reduziert.</p><p>2. Die Anforderungen an Projekte oder Programme zur Emissionsverminderung im Inland, deren Emissionsreduktionen bescheinigt werden können, sind in der CO2-Verordnung definiert. Dabei ist die Nachweis- und Quantifizierbarkeit nur eine der Voraussetzungen für die Ausstellung von Bescheinigungen. Der vorgesehene publizierte Prüfprozess stellt darüber hinaus sicher, dass nur Emissionsverminderungen, die ohne den Erlös aus dem Verkauf der Bescheinigungen nicht erzielt worden wären und die zusätzlich zur Referenzentwicklung ausgelöst wurden, bescheinigt werden. Die Referenzentwicklung beinhaltet auch Emissionsreduktionen, welche durch Förderprogramme des Bundes (z. B. KEV, Gebäudeprogramm) erzielt werden.</p><p>3. Nein, für die Berechnung der CO2-Wirkung bei stromproduzierenden Anlagen ist der CO2-Emissionsfaktor von im Inland produziertem Strom massgebend. Diese Berechnungsmethodik entspricht zudem den Systemgrenzen des internationalen Klimaregimes. So wird sichergestellt, dass die Berechnung der bescheinigten CO2-Reduktionsleistung mit der CO2-Bilanz der Schweiz (Treibhausgasinventar), welche die Emissionen und Reduktionen von CO2 in der Schweiz bilanziert (Territorialprinzip), übereinstimmt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat erklärt in den Energieszenarien 2050, dass die Sanierung der "Gebäude den Schlüssel für die Energiewende" bildet und dass dank Minergie-P-Bausanierungen die Energieverluste um bis zu 80 Prozent reduziert werden können (vgl. Interpellation Wehrli 10.3873). Zahlreiche Familien, KMU und weitere innovative Unternehmen erstellen heute Plus-Energie-Bauten (PEB), d. h. Gebäude, die mehr Energie erzeugen, als sie übers Jahr gesamthaft benötigen. Dies betrifft nebst Neubauten auch immer mehr Bausanierungen. Die Energieeffizienz und die Stromüberschüsse werden geprüft und von den lokalen oder regionalen Elektrizitätswerken (EW) mit amtlich geeichten Geräten bestätigt. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hält u. a. fest, dass der mit PEB verfolgte Ansatz, CO2-Emissionen zu senken und gleichzeitig Strom zu generieren, "sehr vielversprechend" sei. Damit kann nicht nur auf den Import von Kohlestrom, der das Klima belastet, verzichtet werden, sondern gleichzeitig wird (nach einer Pay-back-Zeit von zwei Jahren) am PEB-Gebäude CO2-freier Strom erzeugt. Wird er im Privatverkehr eingesetzt, wird mit Elektroautos zusätzlich der CO2-Ausstoss reduziert. Indessen befürchten bauwillige PEB-Interessenten, dass das Verfahren derart kompliziert und zeitraubend, dass der Aufwand und die Kosten für eine definitive CO2-Bescheinigung bzw.- für die Verwaltung und Bürokratie derart hoch seien, sodass sie den Wert der damit erzielbaren Bescheinigungen übersteigen.</p><p>Noch können zu wenige CO2-Zertifikate in der Schweiz platziert werden, weil die Projekte fehlen. PEB könnten sich hier sinnvoll anbieten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Inwieweit ist geprüft worden, welche Rolle die PEB im CO2-Reduktionsprogramm spielen können, insbesondere bei der Vereinfachung der Verfahren und der Verbesserung der Effizienz?</p><p>2. Die lokalen EW messen und bestätigen schriftlich den gesamten CO2-freien Energiekonsum, inklusive jährlichen Solarstromüberschuss der PEB-Sanierungen, mit amtlich geeichten Geräten. Reicht dies nicht aus für eine definitive CO2-Reduktionsbescheinigung von PEB?</p><p>3. Wenn PEB-Wohnbausanierungen dazu beitragen, dass die Schweiz weniger CO2-belasteten Strom importiert, kann dann in solchen Fällen nicht der EU-CO2-Mix als CO2-Reduktion für PEB angerechnet werden?</p>
- Plus-Energie-Bauten im CO2-Reduktionsprogramm
Back to List