Ursachen von Unfällen auf Fussgängerstreifen breiter bekämpfen

ShortId
14.4177
Id
20144177
Updated
14.11.2025 07:55
Language
de
Title
Ursachen von Unfällen auf Fussgängerstreifen breiter bekämpfen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sanierung der Fussgängerstreifen wird vorangetrieben, da davon ausgegangen wird, dass damit die seit der Abschaffung des Handzeichens zunehmende Zahl von Unfällen nach unten korrigiert werden kann. Nach wie vor bleibt aber das Problem der unvermittelt auf die Fahrbahn tretenden Fussgänger ungelöst. Sie sind nicht nur ein schlechtes Vorbild für Kinder, welchen man richtigerweise im Strassenverkehrsunterricht nach wie vor vermittelt, dass sie erst nach dem bewährten "lose, luege, laufe" und nach Anhalten der Autos die Fahrbahn betreten sollen. Die Fussgänger, welche - oft mit Kopfhörern - die Fahrbahn unvermittelt betreten, gefährden sich und andere mit ihrem Verhalten. Zwar gilt die Grundregel, dass dies nicht erlaubt wäre, in der Praxis passiert jedoch nichts, und der Autofahrer ist im Zweifelsfalle immer schuld. Hier besteht ebenso Handlungsbedarf wie bei der Sanierung der Streifen.</p>
  • <p>Auf Fussgängerstreifen haben die Fussgängerinnen und Fussgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer Vortritt. Sie haben aber auch die Pflicht, den Fussgängerstreifen vorsichtig zu betreten, und müssen auf ihr Vortrittsrecht verzichten, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Dies wurde in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Flückiger 11.3289, "Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr", ausgeführt. Ferner wurde darin dargelegt, dass dieses Vortrittsrecht nicht durch die Einführung einer expliziten Handzeichenpflicht relativiert werden soll. Auch ist die Schaffung neuer Ordnungsbussen-Tatbestände für Fussgängerinnen und Fussgänger nicht sinnvoll. Zielführender erscheint es, Fussgängerinnen und Fussgänger mit entsprechenden Präventionsmassnahmen - wie beispielsweise der aktuellen Präventionskampagne "Such Blickkontakt!" - zur Wahrnehmung ihrer Pflichten und ihrer Mitverantwortung im Strassenverkehr anzuhalten, schliesslich haben sie bei Unfällen in der Regel die gesundheitlichen Folgen zu tragen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Möglichkeiten ausreichen und keine neuen Massnahmen für Fussgängerinnen und Fussgänger erforderlich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass Fussgänger wieder mit zu ihrer Sicherheit auf dem Fussgängerstreifen beitragen müssen.</p>
  • Ursachen von Unfällen auf Fussgängerstreifen breiter bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sanierung der Fussgängerstreifen wird vorangetrieben, da davon ausgegangen wird, dass damit die seit der Abschaffung des Handzeichens zunehmende Zahl von Unfällen nach unten korrigiert werden kann. Nach wie vor bleibt aber das Problem der unvermittelt auf die Fahrbahn tretenden Fussgänger ungelöst. Sie sind nicht nur ein schlechtes Vorbild für Kinder, welchen man richtigerweise im Strassenverkehrsunterricht nach wie vor vermittelt, dass sie erst nach dem bewährten "lose, luege, laufe" und nach Anhalten der Autos die Fahrbahn betreten sollen. Die Fussgänger, welche - oft mit Kopfhörern - die Fahrbahn unvermittelt betreten, gefährden sich und andere mit ihrem Verhalten. Zwar gilt die Grundregel, dass dies nicht erlaubt wäre, in der Praxis passiert jedoch nichts, und der Autofahrer ist im Zweifelsfalle immer schuld. Hier besteht ebenso Handlungsbedarf wie bei der Sanierung der Streifen.</p>
    • <p>Auf Fussgängerstreifen haben die Fussgängerinnen und Fussgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer Vortritt. Sie haben aber auch die Pflicht, den Fussgängerstreifen vorsichtig zu betreten, und müssen auf ihr Vortrittsrecht verzichten, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Dies wurde in der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation Flückiger 11.3289, "Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr", ausgeführt. Ferner wurde darin dargelegt, dass dieses Vortrittsrecht nicht durch die Einführung einer expliziten Handzeichenpflicht relativiert werden soll. Auch ist die Schaffung neuer Ordnungsbussen-Tatbestände für Fussgängerinnen und Fussgänger nicht sinnvoll. Zielführender erscheint es, Fussgängerinnen und Fussgänger mit entsprechenden Präventionsmassnahmen - wie beispielsweise der aktuellen Präventionskampagne "Such Blickkontakt!" - zur Wahrnehmung ihrer Pflichten und ihrer Mitverantwortung im Strassenverkehr anzuhalten, schliesslich haben sie bei Unfällen in der Regel die gesundheitlichen Folgen zu tragen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Möglichkeiten ausreichen und keine neuen Massnahmen für Fussgängerinnen und Fussgänger erforderlich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass Fussgänger wieder mit zu ihrer Sicherheit auf dem Fussgängerstreifen beitragen müssen.</p>
    • Ursachen von Unfällen auf Fussgängerstreifen breiter bekämpfen

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