Wird die Asylproblematik auf dem Buckel der Bevölkerung gelöst?
- ShortId
-
14.4179
- Id
-
20144179
- Updated
-
28.07.2023 06:22
- Language
-
de
- Title
-
Wird die Asylproblematik auf dem Buckel der Bevölkerung gelöst?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass in den Medien in der Vergangenheit über Fälle berichtet worden ist, in denen ein vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen hat. Eine Gesamtübersicht über Art und Zahl derartiger Fälle steht dem Bundesrat jedoch nicht zur Verfügung.</p><p>2. Der Bund weist die Asylsuchenden gemäss einem bundesrechtlich festgelegten Verteilschlüssel den Kantonen zu (Art. 27 Abs. 3 des Asylgesetzes, AsylG; SR 142.31). Die Verteilung in die kantonalen und kommunalen Strukturen erfolgt gemäss kantonalem Recht über die zuständigen kantonalen Behörden. Auf die Verteilung und Unterbringung der Asylsuchenden innerhalb des Kantons und der Gemeinden hat der Bund keinen Einfluss.</p><p>Aus mietrechtlicher Sicht wird auf die Beantwortung von Frage 3 verwiesen.</p><p>3. Das Mietrecht ist Bestandteil des Privatrechts. Dieses ist vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Der Vermieter ist deshalb berechtigt, das Mietverhältnis im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Schranken nach seinem Willen ordentlich zu kündigen. Der Mieter kann in diesem Fall die Erstreckung des Mietverhältnisses um bis zu sechs Jahre verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, wobei hier aufgrund einer Interessenabwägung entschieden wird (Art. 272 Abs. 1 OR). Macht der Vermieter einen dringenden Eigenbedarf geltend, ist dies beim Entscheid über die Erstreckung des Mietverhältnisses zu berücksichtigen. Um dem Anliegen der Interpellantin zu entsprechen, müsste der Kündigungsschutz zugunsten der Mieterschaft verstärkt werden. Dies würde eine Änderung des Obligationenrechts bedingen und könnte zu einer Einschränkung der Vertragsfreiheit führen.</p><p>4. In der Vergangenheit gab es im Mietrecht etliche Revisionsbestrebungen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der betroffenen Kreise konnten diese aber nicht umgesetzt werden.</p><p>Zurzeit ist der Bund daran, zusammen mit Vertretern aus den Kantonen, Gemeinden und Städten, den Asylbereich neu zu strukturieren. Ziel ist es, die Verfahrensdauer deutlich zu senken und die Asylgesuche, die rasch behandelt werden können, direkt in den Bundeszentren zu entscheiden (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014, BBl 2014 7991). Dies hätte zur Folge, dass grundsätzlich nur Asylsuchende, welche voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben dürfen, in die Kantone verteilt würden. Ausserdem ist der Bund daran, neue Unterkünfte zu suchen, um die eigene Unterbringungskapazität zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Unterbringung der Asylsuchenden in unserem Land erweist sich oft als schwierig, gar problematisch. Der Bund empfängt Asylsuchende, weist sie den Kantonen zu, diese wiederum leiten sie weiter an die Gemeinden. Letztere stehen vor der schwierigen Aufgabe, Lösungen auch bezüglich Unterbringung finden zu müssen. Für Unmut sorgen jedoch Situationen wie jene, in den Medien geschildert, betreffend eine kleine Aargauer Gemeinde, die ihren Verpflichtungen nachkommen muss. Die Gemeinde kündigte einer Familie die Wohnung, meldet Eigenbedarf an und will nun dort Asylsuchende unterbringen. Zu diesem Vorgehen wird die Gemeinde praktisch gezwungen, weil keine andere Wohnung zur Verfügung steht. Das ist bekanntlich kein Einzelfall, immer wieder ist von ähnlichem Vorgehen zu erfahren. Das löst in der Bevölkerung Unverständnis und Unmut aus. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind ihm weitere Fälle bekannt, bei denen bestehende Mietverhältnisse gekündigt wurden, um Asylsuchende unterzubringen, wenn ja, wo und wie viele?</p><p>2. Wie stellt er sich zu solchen Situationen, in denen Liegenschaftsbesitzer Wohnungen mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, um dann Asylsuchende unterzubringen?</p><p>3. Wie können die in unserem Land ansässigen Bürgerinnen und Bürger, namentlich Schweizerinnen und Schweizer, vor solchen Kündigungen geschützt werden? Kann sich der Bundesrat eine Möglichkeit zum Schutz bestehender Mietverhältnisse vorstellen?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass hier ein Zeichen für die Bevölkerung auf Bundesebene gesetzt werden muss und dass dies dazu beitragen könnte, den sozialen Frieden zu wahren?</p>
- Wird die Asylproblematik auf dem Buckel der Bevölkerung gelöst?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass in den Medien in der Vergangenheit über Fälle berichtet worden ist, in denen ein vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen hat. Eine Gesamtübersicht über Art und Zahl derartiger Fälle steht dem Bundesrat jedoch nicht zur Verfügung.</p><p>2. Der Bund weist die Asylsuchenden gemäss einem bundesrechtlich festgelegten Verteilschlüssel den Kantonen zu (Art. 27 Abs. 3 des Asylgesetzes, AsylG; SR 142.31). Die Verteilung in die kantonalen und kommunalen Strukturen erfolgt gemäss kantonalem Recht über die zuständigen kantonalen Behörden. Auf die Verteilung und Unterbringung der Asylsuchenden innerhalb des Kantons und der Gemeinden hat der Bund keinen Einfluss.</p><p>Aus mietrechtlicher Sicht wird auf die Beantwortung von Frage 3 verwiesen.</p><p>3. Das Mietrecht ist Bestandteil des Privatrechts. Dieses ist vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Der Vermieter ist deshalb berechtigt, das Mietverhältnis im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Schranken nach seinem Willen ordentlich zu kündigen. Der Mieter kann in diesem Fall die Erstreckung des Mietverhältnisses um bis zu sechs Jahre verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, wobei hier aufgrund einer Interessenabwägung entschieden wird (Art. 272 Abs. 1 OR). Macht der Vermieter einen dringenden Eigenbedarf geltend, ist dies beim Entscheid über die Erstreckung des Mietverhältnisses zu berücksichtigen. Um dem Anliegen der Interpellantin zu entsprechen, müsste der Kündigungsschutz zugunsten der Mieterschaft verstärkt werden. Dies würde eine Änderung des Obligationenrechts bedingen und könnte zu einer Einschränkung der Vertragsfreiheit führen.</p><p>4. In der Vergangenheit gab es im Mietrecht etliche Revisionsbestrebungen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen der betroffenen Kreise konnten diese aber nicht umgesetzt werden.</p><p>Zurzeit ist der Bund daran, zusammen mit Vertretern aus den Kantonen, Gemeinden und Städten, den Asylbereich neu zu strukturieren. Ziel ist es, die Verfahrensdauer deutlich zu senken und die Asylgesuche, die rasch behandelt werden können, direkt in den Bundeszentren zu entscheiden (vgl. Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014, BBl 2014 7991). Dies hätte zur Folge, dass grundsätzlich nur Asylsuchende, welche voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben dürfen, in die Kantone verteilt würden. Ausserdem ist der Bund daran, neue Unterkünfte zu suchen, um die eigene Unterbringungskapazität zu erhöhen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Unterbringung der Asylsuchenden in unserem Land erweist sich oft als schwierig, gar problematisch. Der Bund empfängt Asylsuchende, weist sie den Kantonen zu, diese wiederum leiten sie weiter an die Gemeinden. Letztere stehen vor der schwierigen Aufgabe, Lösungen auch bezüglich Unterbringung finden zu müssen. Für Unmut sorgen jedoch Situationen wie jene, in den Medien geschildert, betreffend eine kleine Aargauer Gemeinde, die ihren Verpflichtungen nachkommen muss. Die Gemeinde kündigte einer Familie die Wohnung, meldet Eigenbedarf an und will nun dort Asylsuchende unterbringen. Zu diesem Vorgehen wird die Gemeinde praktisch gezwungen, weil keine andere Wohnung zur Verfügung steht. Das ist bekanntlich kein Einzelfall, immer wieder ist von ähnlichem Vorgehen zu erfahren. Das löst in der Bevölkerung Unverständnis und Unmut aus. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind ihm weitere Fälle bekannt, bei denen bestehende Mietverhältnisse gekündigt wurden, um Asylsuchende unterzubringen, wenn ja, wo und wie viele?</p><p>2. Wie stellt er sich zu solchen Situationen, in denen Liegenschaftsbesitzer Wohnungen mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, um dann Asylsuchende unterzubringen?</p><p>3. Wie können die in unserem Land ansässigen Bürgerinnen und Bürger, namentlich Schweizerinnen und Schweizer, vor solchen Kündigungen geschützt werden? Kann sich der Bundesrat eine Möglichkeit zum Schutz bestehender Mietverhältnisse vorstellen?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass hier ein Zeichen für die Bevölkerung auf Bundesebene gesetzt werden muss und dass dies dazu beitragen könnte, den sozialen Frieden zu wahren?</p>
- Wird die Asylproblematik auf dem Buckel der Bevölkerung gelöst?
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