Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion. Quo vadis?

ShortId
14.4182
Id
20144182
Updated
28.07.2023 06:37
Language
de
Title
Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion. Quo vadis?
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach heutigem Kenntnisstand sind rund 40 Mitarbeitende von der Verlegung ihres Arbeitsplatzes nach Delsberg betroffen.</p><p>Bei näherer Betrachtung zeigt es sich, dass die Betroffenheit unterschiedlich ist: Für einige Betroffene bedeutet die Verlegung des Arbeitsplatzes nach Delsberg keine Verlängerung, sondern gar eine Verkürzung der täglichen Reisezeit.</p><p>Massnahmen werden somit primär hinsichtlich jener Mitarbeitenden zu prüfen sein, die mit diesem Entscheid eine deutliche Verschlechterung erfahren.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Verantwortung eines Arbeitgebers sehr wohl bewusst. Er wird Massnahmen prüfen, die in den Artikeln 104ff. der Bundespersonalverordnung bei Umstrukturierungen und Reorganisationen vorgesehen sind und in vergleichbaren Fällen von Arbeitsplatzverlegungen zur Anwendung gelangten, so beispielsweise bei der Verlegung der Nationalen Alarmzentrale von Zürich nach Bern.</p><p>Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den privaten Umzugskosten oder die (zeitlich befristete) Entschädigung von Mehrkosten für den Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel wird zur Diskussion stehen. Auch wird individuell die Möglichkeit von Home-Office zu prüfen sein.</p><p>2. Diese Frage lässt sich mit Blick auf die eingangs aufgeführten Beispiele, welche die unterschiedlichen Grade der Betroffenheit zeigen, nicht pauschal beantworten. Es gilt auch hier: Massgebend, ob die Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet werden soll oder kann, werden die Besonderheiten des Einzelfalles sein. Zudem ist eine solche Massnahme immer auch in Bezug zur Möglichkeit von Home-Office zu setzen.</p><p>3. Bei der Frage einer vorzeitigen Pensionierung stehen die persönlichen Lebenspläne im Vordergrund. Deshalb lässt sich auch hier keine pauschale Antwort geben.</p><p>4. Für die wenigen Mitarbeitenden, für welche ein Wechsel nach Delsberg eine tägliche Reisezeit von mehr als vier Stunden bedeuten würde, wird prioritär eine zumutbare Stelle innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung oder eines anderen Bundesamtes zu suchen sein.</p><p>5. Die Angebotsplanung liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese orientieren sich in ihren Planungen an übergeordneten Vorgaben und Zielsetzungen, die eine Rücksichtnahme auf die Verschiebung von Arbeitsplätzen einzelner Betriebe oder Verwaltungseinheiten nicht zulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 24. November 2014 hat der Bundesrat über den Entscheid orientiert, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Delsberg anzusiedeln. Von diesem Entscheid ebenfalls betroffen ist der Vollzug des Bier- und des Tabaksteuergesetzes. Der Umzug nach Delsberg soll nach der Zusammenführung unter dem Dach der Eidgenössischen Zollverwaltung frühestens 2017 erfolgen. Für die betroffenen Mitarbeitenden sollen im Rahmen des Bundespersonalgesetzes Unterstützungsmassnahmen vorgesehen sein. </p><p>Die Sozialpartner wurden weder im Vorfeld konsultiert noch vorgängig über den Entscheid informiert. </p><p>Die Sozialpartner des Bundes haben sich gegen eine Verlegung des Standorts nach Delsberg unter anderem aus folgenden Gründen ausgesprochen:</p><p>- 90 Prozent der arbeitenden Schweizer Bevölkerung haben einen Arbeitsweg von weniger als einer Stunde. Das ganze familiäre, gesellschaftliche Leben ist entsprechend ausgerichtet. Mitarbeitende der EAV werden nun neu bis zu vier Stunden pendeln müssen.</p><p>- Die vom Bundesrat immer an den Tag gelegte Förderung der Teilzeitarbeit wird sehr erschwert oder gar verunmöglicht. Oder können Sie sich vorstellen, wie junge Eltern, die halbtags arbeiten, neu dafür bis zu vier Stunden Arbeitsweg auf sich nehmen können? Die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie wird so sehr erschwert oder gar unmöglich.</p><p>- Für die Karriereplanung und -entwicklung sind verwaltungsinterne Kontakte wichtig. Das Arbeiten in geografischen Randregionen wird deshalb die beruflichen Entwicklungsaussichten reduzieren.</p><p>Deshalb meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was gedenkt er nebst den Massnahmen des Bundespersonalgesetzes zu unternehmen, um die betroffenen Angestellten der EAV wie der Zollsektion Bier und Tabak zu unterstützen?</p><p>2. Können die Personen, die weniger als vier Stunden Arbeitsweg haben und nach Delsberg gehen müssen, in Zukunft ihre Reisezeit als Arbeitszeit geltend machen?</p><p>3. Wie verhält es sich mit Mitarbeitenden, die über 60 Jahre alt sind und kurz vor ihrer Pensionierung stehen?</p><p>4. Was geschieht mit den Mitarbeitenden, die einen Arbeitsweg von über vier Stunden hätten? Behalten diese eine Stelle in Bern? </p><p>5. Ist es angedacht, direkte Züge von Bern nach Delsberg zu führen, damit die Mitarbeitenden in den Zügen arbeiten können, nicht mit Umsteigen in Biel Zeit verlieren und somit die Reisezeit verkürzt wird?</p>
  • Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion. Quo vadis?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach heutigem Kenntnisstand sind rund 40 Mitarbeitende von der Verlegung ihres Arbeitsplatzes nach Delsberg betroffen.</p><p>Bei näherer Betrachtung zeigt es sich, dass die Betroffenheit unterschiedlich ist: Für einige Betroffene bedeutet die Verlegung des Arbeitsplatzes nach Delsberg keine Verlängerung, sondern gar eine Verkürzung der täglichen Reisezeit.</p><p>Massnahmen werden somit primär hinsichtlich jener Mitarbeitenden zu prüfen sein, die mit diesem Entscheid eine deutliche Verschlechterung erfahren.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Verantwortung eines Arbeitgebers sehr wohl bewusst. Er wird Massnahmen prüfen, die in den Artikeln 104ff. der Bundespersonalverordnung bei Umstrukturierungen und Reorganisationen vorgesehen sind und in vergleichbaren Fällen von Arbeitsplatzverlegungen zur Anwendung gelangten, so beispielsweise bei der Verlegung der Nationalen Alarmzentrale von Zürich nach Bern.</p><p>Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den privaten Umzugskosten oder die (zeitlich befristete) Entschädigung von Mehrkosten für den Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel wird zur Diskussion stehen. Auch wird individuell die Möglichkeit von Home-Office zu prüfen sein.</p><p>2. Diese Frage lässt sich mit Blick auf die eingangs aufgeführten Beispiele, welche die unterschiedlichen Grade der Betroffenheit zeigen, nicht pauschal beantworten. Es gilt auch hier: Massgebend, ob die Reisezeit als Arbeitszeit angerechnet werden soll oder kann, werden die Besonderheiten des Einzelfalles sein. Zudem ist eine solche Massnahme immer auch in Bezug zur Möglichkeit von Home-Office zu setzen.</p><p>3. Bei der Frage einer vorzeitigen Pensionierung stehen die persönlichen Lebenspläne im Vordergrund. Deshalb lässt sich auch hier keine pauschale Antwort geben.</p><p>4. Für die wenigen Mitarbeitenden, für welche ein Wechsel nach Delsberg eine tägliche Reisezeit von mehr als vier Stunden bedeuten würde, wird prioritär eine zumutbare Stelle innerhalb der Eidgenössischen Zollverwaltung oder eines anderen Bundesamtes zu suchen sein.</p><p>5. Die Angebotsplanung liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Diese orientieren sich in ihren Planungen an übergeordneten Vorgaben und Zielsetzungen, die eine Rücksichtnahme auf die Verschiebung von Arbeitsplätzen einzelner Betriebe oder Verwaltungseinheiten nicht zulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 24. November 2014 hat der Bundesrat über den Entscheid orientiert, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Delsberg anzusiedeln. Von diesem Entscheid ebenfalls betroffen ist der Vollzug des Bier- und des Tabaksteuergesetzes. Der Umzug nach Delsberg soll nach der Zusammenführung unter dem Dach der Eidgenössischen Zollverwaltung frühestens 2017 erfolgen. Für die betroffenen Mitarbeitenden sollen im Rahmen des Bundespersonalgesetzes Unterstützungsmassnahmen vorgesehen sein. </p><p>Die Sozialpartner wurden weder im Vorfeld konsultiert noch vorgängig über den Entscheid informiert. </p><p>Die Sozialpartner des Bundes haben sich gegen eine Verlegung des Standorts nach Delsberg unter anderem aus folgenden Gründen ausgesprochen:</p><p>- 90 Prozent der arbeitenden Schweizer Bevölkerung haben einen Arbeitsweg von weniger als einer Stunde. Das ganze familiäre, gesellschaftliche Leben ist entsprechend ausgerichtet. Mitarbeitende der EAV werden nun neu bis zu vier Stunden pendeln müssen.</p><p>- Die vom Bundesrat immer an den Tag gelegte Förderung der Teilzeitarbeit wird sehr erschwert oder gar verunmöglicht. Oder können Sie sich vorstellen, wie junge Eltern, die halbtags arbeiten, neu dafür bis zu vier Stunden Arbeitsweg auf sich nehmen können? Die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familie wird so sehr erschwert oder gar unmöglich.</p><p>- Für die Karriereplanung und -entwicklung sind verwaltungsinterne Kontakte wichtig. Das Arbeiten in geografischen Randregionen wird deshalb die beruflichen Entwicklungsaussichten reduzieren.</p><p>Deshalb meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was gedenkt er nebst den Massnahmen des Bundespersonalgesetzes zu unternehmen, um die betroffenen Angestellten der EAV wie der Zollsektion Bier und Tabak zu unterstützen?</p><p>2. Können die Personen, die weniger als vier Stunden Arbeitsweg haben und nach Delsberg gehen müssen, in Zukunft ihre Reisezeit als Arbeitszeit geltend machen?</p><p>3. Wie verhält es sich mit Mitarbeitenden, die über 60 Jahre alt sind und kurz vor ihrer Pensionierung stehen?</p><p>4. Was geschieht mit den Mitarbeitenden, die einen Arbeitsweg von über vier Stunden hätten? Behalten diese eine Stelle in Bern? </p><p>5. Ist es angedacht, direkte Züge von Bern nach Delsberg zu führen, damit die Mitarbeitenden in den Zügen arbeiten können, nicht mit Umsteigen in Biel Zeit verlieren und somit die Reisezeit verkürzt wird?</p>
    • Abteilung Alkohol und Tabak der Oberzolldirektion. Quo vadis?

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