Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern
- ShortId
-
14.4204
- Id
-
20144204
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern
- AdditionalIndexing
-
34;28;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme auf die Motion Fiala 13.3742 die Ansicht, dass die Probleme rund um das Thema Stalking vom geltenden Recht nicht oder nur unbefriedigend gelöst werden. Die laufende Evaluation des Bundesamtes für Justiz zu Artikel 28b ZGB wird einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.</p><p>Die Postulantin weist zu Recht darauf hin, dass es neben gesetzgeberischen Verbesserungen auch Massnahmen zur Unterstützung für Betroffene und zur Inverantwortungnahme von Tatpersonen braucht. Der Bundesrat ist deshalb bereit, wie in Punkt 1 des Postulates gefordert, eine Übersicht zu international und national erfolgreichen Praxismodellen zu erstellen.</p><p>Die Kompetenzen zur Prävention und Bekämpfung von Stalking liegen allerdings bei den Kantonen. Über die gesetzgeberischen Aufgaben hinaus, die zudem mit der Evaluation von Artikel 28b ZGB bereits im Gange sind, kommt dem Bund hier nur eine untergeordnete Rolle zu. Es wäre heute verfrüht, Massnahmen, welcher Art auch immer, vorzuschlagen, ohne die Resultate der obenerwähnten Evaluation und des Berichtes zu berücksichtigen. Erst bei deren Vorliegen scheint es angemessen, sich über allfällige weitere Schritte zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 (Bericht) sowie die Ablehnung von Punkt 2 (nationale Strategie) des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. in einem Bericht erfolgreiche nationale und internationale Massnahmen im Kampf gegen Stalking zusammenzustellen sowie </p><p>2. basierend darauf im Bericht aufzuzeigen, wie eine nationale Strategie zur Eindämmung von Stalking in der Schweiz aussehen müsste und wie diese in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren umzusetzen wäre. </p><p>Stalking ist ein ernstzunehmendes Problem unserer Zeit, da die umfassende Kontrolle einer bestimmten Person durch neue Techniken wie Smartphones und soziale Medien sehr einfach geworden ist. Bei Stalking handelt es sich häufig um eine Form häuslicher Gewalt, bei der sich z. B. aus der Eifersucht eines Ex(-Partners) ein systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten entwickelt. Gemäss einer vor Kurzem vom Christlichen Friedensdienst durchgeführten Umfrage bei 47 000 Leserinnen und Lesern der Gratiszeitung "20 Minuten" überwachen 2 Prozent ihre Partnerinnen und Partner, 10 Prozent würden dies gerne tun, wissen jedoch nicht wie. Stalking kommt jedoch auch ohne (vorgängige) Beziehung vor, z. B. gegen bekannte Persönlichkeiten, als Zuspitzung einer Mobbingsituation im Erwerbsleben oder als Reaktion auf eine Kündigung. </p><p>Die Folgen für die Opfer sind schwerwiegend: seelische Schäden, Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands, Einschränkung des Bewegungsfreiraums, soziale Isolation und Todesangst. Immer wieder endet Stalking für die Opfer mit schweren Delikten gegen Leib und Leben. </p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 13.3742 festgestellt, dass das geltende Recht der Problematik des Stalkings nicht gerecht wird und gestützt auf die Evaluation zu Artikel 28b ZGB über weitere Massnahmen nachgedacht werden muss. Eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen ist sicherlich sehr wichtig. Doch braucht es auch weitere Massnahmen, um die Opfer von Stalking zu stärken und die Täterinnen und Täter in die Schranken zu weisen (z. B. spezifische Beratungsangebote, Stalking-spezifische Täteransprache). </p><p>Verschiedene Kantone und Länder verfügen über viele Erfahrungen bei der Bekämpfung von Stalking. Es gilt nun aufzuzeigen, wie Modelle, die sich in der Praxis bewährt haben, in alle Regionen der Schweiz übertragen werden können.</p>
- Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme auf die Motion Fiala 13.3742 die Ansicht, dass die Probleme rund um das Thema Stalking vom geltenden Recht nicht oder nur unbefriedigend gelöst werden. Die laufende Evaluation des Bundesamtes für Justiz zu Artikel 28b ZGB wird einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.</p><p>Die Postulantin weist zu Recht darauf hin, dass es neben gesetzgeberischen Verbesserungen auch Massnahmen zur Unterstützung für Betroffene und zur Inverantwortungnahme von Tatpersonen braucht. Der Bundesrat ist deshalb bereit, wie in Punkt 1 des Postulates gefordert, eine Übersicht zu international und national erfolgreichen Praxismodellen zu erstellen.</p><p>Die Kompetenzen zur Prävention und Bekämpfung von Stalking liegen allerdings bei den Kantonen. Über die gesetzgeberischen Aufgaben hinaus, die zudem mit der Evaluation von Artikel 28b ZGB bereits im Gange sind, kommt dem Bund hier nur eine untergeordnete Rolle zu. Es wäre heute verfrüht, Massnahmen, welcher Art auch immer, vorzuschlagen, ohne die Resultate der obenerwähnten Evaluation und des Berichtes zu berücksichtigen. Erst bei deren Vorliegen scheint es angemessen, sich über allfällige weitere Schritte zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 (Bericht) sowie die Ablehnung von Punkt 2 (nationale Strategie) des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. in einem Bericht erfolgreiche nationale und internationale Massnahmen im Kampf gegen Stalking zusammenzustellen sowie </p><p>2. basierend darauf im Bericht aufzuzeigen, wie eine nationale Strategie zur Eindämmung von Stalking in der Schweiz aussehen müsste und wie diese in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren umzusetzen wäre. </p><p>Stalking ist ein ernstzunehmendes Problem unserer Zeit, da die umfassende Kontrolle einer bestimmten Person durch neue Techniken wie Smartphones und soziale Medien sehr einfach geworden ist. Bei Stalking handelt es sich häufig um eine Form häuslicher Gewalt, bei der sich z. B. aus der Eifersucht eines Ex(-Partners) ein systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten entwickelt. Gemäss einer vor Kurzem vom Christlichen Friedensdienst durchgeführten Umfrage bei 47 000 Leserinnen und Lesern der Gratiszeitung "20 Minuten" überwachen 2 Prozent ihre Partnerinnen und Partner, 10 Prozent würden dies gerne tun, wissen jedoch nicht wie. Stalking kommt jedoch auch ohne (vorgängige) Beziehung vor, z. B. gegen bekannte Persönlichkeiten, als Zuspitzung einer Mobbingsituation im Erwerbsleben oder als Reaktion auf eine Kündigung. </p><p>Die Folgen für die Opfer sind schwerwiegend: seelische Schäden, Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands, Einschränkung des Bewegungsfreiraums, soziale Isolation und Todesangst. Immer wieder endet Stalking für die Opfer mit schweren Delikten gegen Leib und Leben. </p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion 13.3742 festgestellt, dass das geltende Recht der Problematik des Stalkings nicht gerecht wird und gestützt auf die Evaluation zu Artikel 28b ZGB über weitere Massnahmen nachgedacht werden muss. Eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen ist sicherlich sehr wichtig. Doch braucht es auch weitere Massnahmen, um die Opfer von Stalking zu stärken und die Täterinnen und Täter in die Schranken zu weisen (z. B. spezifische Beratungsangebote, Stalking-spezifische Täteransprache). </p><p>Verschiedene Kantone und Länder verfügen über viele Erfahrungen bei der Bekämpfung von Stalking. Es gilt nun aufzuzeigen, wie Modelle, die sich in der Praxis bewährt haben, in alle Regionen der Schweiz übertragen werden können.</p>
- Bekämpfung von Stalking in der Schweiz verbessern
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