KMU. Nachfolgeproblematik und Unternehmensübertragungen

ShortId
14.4206
Id
20144206
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
KMU. Nachfolgeproblematik und Unternehmensübertragungen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nachfolgethematik im KMU-Bereich ist von grosser volkswirtschaftlicher Relevanz. Betroffen sind in den nächsten fünf Jahren nicht nur 62 000 Betriebe, sondern auch rund 470 000 Mitarbeitende. Darum ist die Unterstützung der Unternehmensnachfolge im KMU genauso wichtig wie die Förderung der Start-ups, was allerdings bis jetzt nicht der Fall ist.</p><p>Deshalb tut der Bundesrat gut daran, sich der Bestandespflege der rund 320 000 KMU, welche gesamthaft knapp 2,4 Millionen Mitarbeitende beschäftigt, zu widmen und mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen.</p>
  • <p>1. Die Massnahmen des Bundes zielen auf eine ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. So wurden beispielsweise mit der Neuregelung der Teilliquidation und der Transponierung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II Nachfolgeregelungen erleichtert. Zudem wird auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) bezüglich der Bildung von Firmennamen zu Erleichterungen bei Unternehmensnachfolgen führen. Von weiteren allgemeinen Verbesserungen der Rahmenbedingungen wie der administrativen Entlastung oder E-Government-Angeboten profitieren Unternehmen, die ihre Nachfolge regeln müssen, wie auch Unternehmen, die neu gegründet werden.</p><p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) investierte 2013 mit 109,3 Millionen Franken den Grossteil ihrer Mittel in Innovationsförderung und unterstützt auf diese Weise vor allem bestehende Unternehmen und somit auch solche, die sich in einem Nachfolgeprozess befinden können. Sie unterstützte weiter das Unternehmertum und wissenschaftsbasierte Start-ups in der Schweiz mit gesamthaft 10,5 Millionen Franken.</p><p>Zudem verschaffen die vom Bund im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25) unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten und unterstützen damit auch Nachfolgeregelungen. Knapp ein Viertel der gewährten Bürgschaften wird zur Finanzierung von Nachfolgeregelungen verwendet. Insgesamt konnten 2012/13 183 im Nachfolgeprozess stehende Unternehmen von einer Bürgschaft profitieren, was einem Bürgschaftsvolumen von rund 34,3 Millionen Franken entspricht. Mit den im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) von der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit gewährten Darlehen unterstützt der Bund unter anderem auch Nachfolgeregelungen in der Beherbergungswirtschaft.</p><p>Weiter hat der Bund 2013 die französische und italienische Übersetzung eines Selbstevaluationstools der Stiftung KMU Next mit insgesamt fast 55 000 Franken finanziert und in das KMU-Portal aufgenommen. Mit dem KMU-Portal (<a href="http://www.kmu.admin.ch">www.kmu.admin.ch</a>) und dem KMU-Newsletter bietet der Bund ein Informationsangebot unter anderem auch zur Nachfolgethematik für Unternehmen an.</p><p>Der Bundesrat teilt im Lichte der obigen Ausführungen die Einschätzung nicht, dass der Bund mehr zur Förderung von Unternehmensgründungen als zur Förderung von Unternehmensübertragungen unternimmt.</p><p>2. Der Bund misst den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für bestehende Unternehmen einen hohen Stellenwert zu. Mit der Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 wird der Bundesrat diesem Aspekt mit Instrumenten wie der Regional- und der Tourismuspolitik, E-Government oder der Exportförderung erneut grosse Bedeutung beimessen.</p><p>Der Bundesrat hat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (14.1039, 14.1040, 14.1041, 14.1042, 14.1045, 14.3865) betont, dass bei der Unternehmensnachfolge kein Marktversagen feststellbar ist, das eine weiter gehende staatliche Förderung dieses Themas rechtfertigen würde. In diesem Zusammenhang möchte er insbesondere auf seine Antwort zu der vom Nationalrat behandelten Motion Knecht 14.3865 verweisen.</p><p>3. Ob Handlungsbedarf für den Bund besteht, lässt sich nicht aus der Höhe des Prozentsatzes von gescheiterten Unternehmensübertragungen ableiten. Falls regulatorische Hindernisse bestehen oder die Rahmenbedingungen ungünstig sind, wären bereits bei einem tieferen Prozentsatz Massnahmen zu prüfen. Es sind allerdings keine gesetzlichen Hürden bekannt, welche den Nachfolgeprozess wesentlich behindern. Der Bundesrat sieht deshalb aktuell keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Massnahmen des Bundes zur Förderung der Unternehmensübertragung. Der Bundesrat ist aber stets bereit, allfällige staatliche Hürden auf deren Verminderung oder gänzliche Beseitigung zu überprüfen.</p><p>4. Das KMU-Portal verzeichnete 2013 über 1,3 Millionen Besucher. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen von 2009, "Evaluation von E-Government-Angeboten", erzeugte das KMU-Portal (ohne Start Biz) - durch die Einsparung von Suchaufwand für die Unternehmen - 2008 einen Nutzen von rund 7,7 Millionen Franken. Aufgrund der heute deutlich höheren Besucherzahlen sowie der kontinuierlichen Erweiterung und Verbesserung des KMU-Portals dürfte der Nutzen nun weit höher sein. Die Plattform wird - auch zur Nachfolgethematik - laufend ausgebaut.</p><p>5. Die meisten Banken sowie zahlreiche Beratungs- und Treuhandunternehmen bieten KMU ihre Unterstützung bei der Unternehmensübertragung an. Zudem existieren auf die Unternehmensnachfolge spezialisierte Vermittlungsplattformen. Eine Aufzählung der einzelnen privatwirtschaftlichen Angebote würde den Rahmen dieser Antwort sprengen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der Bund viel mehr zur Förderung von Unternehmensgründungen unternimmt als zur Förderung von Unternehmensübertragungen? Falls ja, wie begründet er diese Ungleichheit?</p><p>2. Kürzlich hat er die Pflege des bestehenden Unternehmertums als eines seiner Jahresziele 2015 bestimmt. Nimmt er diesen Beschluss zum Anlass, das Thema Nachfolgeregelung stärker in den Fokus zu nehmen und weitere Massnahmen vorzusehen?</p><p>3. Heute scheitern 30 Prozent der Unternehmensübertragungen aus verschiedensten Gründen. Ab welchem Prozentsatz würde der Bundesrat Handlungsbedarf anerkennen?</p><p>4. In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3865 verweist der Bundesrat auf das KMU-Portal (www.kmu.admin.ch) als "substanzielles Informationsangebot". Welche messbaren Erfolge wurden mit diesem Portal erzielt?</p><p>5. In derselben Stellungnahme argumentiert er, dass er die zahlreichen privatwirtschaftlichen Angebote im Bereich der Beratung, Unterstützung und Ausbildung zur Nachfolgethematik nicht staatlich konkurrenzieren wolle. Welche Angebote meint der Bundesrat im Einzelnen?</p>
  • KMU. Nachfolgeproblematik und Unternehmensübertragungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nachfolgethematik im KMU-Bereich ist von grosser volkswirtschaftlicher Relevanz. Betroffen sind in den nächsten fünf Jahren nicht nur 62 000 Betriebe, sondern auch rund 470 000 Mitarbeitende. Darum ist die Unterstützung der Unternehmensnachfolge im KMU genauso wichtig wie die Förderung der Start-ups, was allerdings bis jetzt nicht der Fall ist.</p><p>Deshalb tut der Bundesrat gut daran, sich der Bestandespflege der rund 320 000 KMU, welche gesamthaft knapp 2,4 Millionen Mitarbeitende beschäftigt, zu widmen und mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen.</p>
    • <p>1. Die Massnahmen des Bundes zielen auf eine ständige Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen ab. So wurden beispielsweise mit der Neuregelung der Teilliquidation und der Transponierung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II Nachfolgeregelungen erleichtert. Zudem wird auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts (Firmenrecht) bezüglich der Bildung von Firmennamen zu Erleichterungen bei Unternehmensnachfolgen führen. Von weiteren allgemeinen Verbesserungen der Rahmenbedingungen wie der administrativen Entlastung oder E-Government-Angeboten profitieren Unternehmen, die ihre Nachfolge regeln müssen, wie auch Unternehmen, die neu gegründet werden.</p><p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) investierte 2013 mit 109,3 Millionen Franken den Grossteil ihrer Mittel in Innovationsförderung und unterstützt auf diese Weise vor allem bestehende Unternehmen und somit auch solche, die sich in einem Nachfolgeprozess befinden können. Sie unterstützte weiter das Unternehmertum und wissenschaftsbasierte Start-ups in der Schweiz mit gesamthaft 10,5 Millionen Franken.</p><p>Zudem verschaffen die vom Bund im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25) unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten und unterstützen damit auch Nachfolgeregelungen. Knapp ein Viertel der gewährten Bürgschaften wird zur Finanzierung von Nachfolgeregelungen verwendet. Insgesamt konnten 2012/13 183 im Nachfolgeprozess stehende Unternehmen von einer Bürgschaft profitieren, was einem Bürgschaftsvolumen von rund 34,3 Millionen Franken entspricht. Mit den im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) von der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit gewährten Darlehen unterstützt der Bund unter anderem auch Nachfolgeregelungen in der Beherbergungswirtschaft.</p><p>Weiter hat der Bund 2013 die französische und italienische Übersetzung eines Selbstevaluationstools der Stiftung KMU Next mit insgesamt fast 55 000 Franken finanziert und in das KMU-Portal aufgenommen. Mit dem KMU-Portal (<a href="http://www.kmu.admin.ch">www.kmu.admin.ch</a>) und dem KMU-Newsletter bietet der Bund ein Informationsangebot unter anderem auch zur Nachfolgethematik für Unternehmen an.</p><p>Der Bundesrat teilt im Lichte der obigen Ausführungen die Einschätzung nicht, dass der Bund mehr zur Förderung von Unternehmensgründungen als zur Förderung von Unternehmensübertragungen unternimmt.</p><p>2. Der Bund misst den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für bestehende Unternehmen einen hohen Stellenwert zu. Mit der Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 wird der Bundesrat diesem Aspekt mit Instrumenten wie der Regional- und der Tourismuspolitik, E-Government oder der Exportförderung erneut grosse Bedeutung beimessen.</p><p>Der Bundesrat hat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (14.1039, 14.1040, 14.1041, 14.1042, 14.1045, 14.3865) betont, dass bei der Unternehmensnachfolge kein Marktversagen feststellbar ist, das eine weiter gehende staatliche Förderung dieses Themas rechtfertigen würde. In diesem Zusammenhang möchte er insbesondere auf seine Antwort zu der vom Nationalrat behandelten Motion Knecht 14.3865 verweisen.</p><p>3. Ob Handlungsbedarf für den Bund besteht, lässt sich nicht aus der Höhe des Prozentsatzes von gescheiterten Unternehmensübertragungen ableiten. Falls regulatorische Hindernisse bestehen oder die Rahmenbedingungen ungünstig sind, wären bereits bei einem tieferen Prozentsatz Massnahmen zu prüfen. Es sind allerdings keine gesetzlichen Hürden bekannt, welche den Nachfolgeprozess wesentlich behindern. Der Bundesrat sieht deshalb aktuell keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Massnahmen des Bundes zur Förderung der Unternehmensübertragung. Der Bundesrat ist aber stets bereit, allfällige staatliche Hürden auf deren Verminderung oder gänzliche Beseitigung zu überprüfen.</p><p>4. Das KMU-Portal verzeichnete 2013 über 1,3 Millionen Besucher. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen von 2009, "Evaluation von E-Government-Angeboten", erzeugte das KMU-Portal (ohne Start Biz) - durch die Einsparung von Suchaufwand für die Unternehmen - 2008 einen Nutzen von rund 7,7 Millionen Franken. Aufgrund der heute deutlich höheren Besucherzahlen sowie der kontinuierlichen Erweiterung und Verbesserung des KMU-Portals dürfte der Nutzen nun weit höher sein. Die Plattform wird - auch zur Nachfolgethematik - laufend ausgebaut.</p><p>5. Die meisten Banken sowie zahlreiche Beratungs- und Treuhandunternehmen bieten KMU ihre Unterstützung bei der Unternehmensübertragung an. Zudem existieren auf die Unternehmensnachfolge spezialisierte Vermittlungsplattformen. Eine Aufzählung der einzelnen privatwirtschaftlichen Angebote würde den Rahmen dieser Antwort sprengen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der Bund viel mehr zur Förderung von Unternehmensgründungen unternimmt als zur Förderung von Unternehmensübertragungen? Falls ja, wie begründet er diese Ungleichheit?</p><p>2. Kürzlich hat er die Pflege des bestehenden Unternehmertums als eines seiner Jahresziele 2015 bestimmt. Nimmt er diesen Beschluss zum Anlass, das Thema Nachfolgeregelung stärker in den Fokus zu nehmen und weitere Massnahmen vorzusehen?</p><p>3. Heute scheitern 30 Prozent der Unternehmensübertragungen aus verschiedensten Gründen. Ab welchem Prozentsatz würde der Bundesrat Handlungsbedarf anerkennen?</p><p>4. In seiner Stellungnahme zur Motion 14.3865 verweist der Bundesrat auf das KMU-Portal (www.kmu.admin.ch) als "substanzielles Informationsangebot". Welche messbaren Erfolge wurden mit diesem Portal erzielt?</p><p>5. In derselben Stellungnahme argumentiert er, dass er die zahlreichen privatwirtschaftlichen Angebote im Bereich der Beratung, Unterstützung und Ausbildung zur Nachfolgethematik nicht staatlich konkurrenzieren wolle. Welche Angebote meint der Bundesrat im Einzelnen?</p>
    • KMU. Nachfolgeproblematik und Unternehmensübertragungen

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