Islamisierung der Schweiz?
- ShortId
-
14.4212
- Id
-
20144212
- Updated
-
28.07.2023 06:13
- Language
-
de
- Title
-
Islamisierung der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
2831;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Aufruf zur Islamisierung der Schweiz mit der Flagge des Islamischen Staats (IS) und die Werte, für die diese Flagge steht, stehen in direktem Widerspruch zum Rechtsstaat, zur Bundesverfassung und zur Gesetzgebung der Schweiz.</p>
- <p>Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben in den letzten Jahren, gestützt auf einen Bundesratsbeschluss von 2010, die Überwachung und Bekämpfung gewaltextremistischer, insbesondere dschihadistischer Aktivitäten im Internet verstärkt. Dem Bundesrat ist bekannt, dass der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) einen politischen Islam vertritt, der sich am Salafismus orientiert. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gehen die zuständigen Stellen Hinweisen auf staatsschutzrelevante Aktivitäten nach.</p><p>Über die Beschlagnahme und die Einziehung von Propagandamaterial, dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft, entscheidet gemäss Artikel 13e Absatz 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Wenn Hinweise auf strafbares Verhalten vorliegen, werden die Informationen zwecks Entscheids über die Durchführung eines Strafverfahrens an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Bei Verbreitung von Propagandamaterial über das Internet kann Fedpol nach Anhörung des NDB die Löschung verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Rechner liegt.</p><p>Der NDB und Fedpol kamen übereinstimmend zum Schluss, dass das Video des IZRS kein Propagandamaterial im Sinne des Gesetzes darstellt, weil weder der Inhalt noch die visuelle Umsetzung des Videos einen vom Gesetz verlangten konkreten und ernsthaften Aufruf zu Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen enthalten. Die gesetzlichen Voraussetzungen für behördliche Massnahmen, wie z. B. Löschung des Videos oder Sperren der betreffenden Webseite, sind somit nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Video des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS)</p><p>Was gedenkt der Bundesrat gegen das Propagandavideo zu unternehmen, das vom IZRS auf Youtube verbreitet wurde? (<a href="https://www.youtube.com/watch?v=46DVrVGP9nw">https://www.youtube.com/watch?v=46DVrVGP9nw</a>)</p>
- Islamisierung der Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Aufruf zur Islamisierung der Schweiz mit der Flagge des Islamischen Staats (IS) und die Werte, für die diese Flagge steht, stehen in direktem Widerspruch zum Rechtsstaat, zur Bundesverfassung und zur Gesetzgebung der Schweiz.</p>
- <p>Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben in den letzten Jahren, gestützt auf einen Bundesratsbeschluss von 2010, die Überwachung und Bekämpfung gewaltextremistischer, insbesondere dschihadistischer Aktivitäten im Internet verstärkt. Dem Bundesrat ist bekannt, dass der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) einen politischen Islam vertritt, der sich am Salafismus orientiert. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gehen die zuständigen Stellen Hinweisen auf staatsschutzrelevante Aktivitäten nach.</p><p>Über die Beschlagnahme und die Einziehung von Propagandamaterial, dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft, entscheidet gemäss Artikel 13e Absatz 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach Anhörung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Wenn Hinweise auf strafbares Verhalten vorliegen, werden die Informationen zwecks Entscheids über die Durchführung eines Strafverfahrens an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Bei Verbreitung von Propagandamaterial über das Internet kann Fedpol nach Anhörung des NDB die Löschung verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem schweizerischen Rechner liegt.</p><p>Der NDB und Fedpol kamen übereinstimmend zum Schluss, dass das Video des IZRS kein Propagandamaterial im Sinne des Gesetzes darstellt, weil weder der Inhalt noch die visuelle Umsetzung des Videos einen vom Gesetz verlangten konkreten und ernsthaften Aufruf zu Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen enthalten. Die gesetzlichen Voraussetzungen für behördliche Massnahmen, wie z. B. Löschung des Videos oder Sperren der betreffenden Webseite, sind somit nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Video des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS)</p><p>Was gedenkt der Bundesrat gegen das Propagandavideo zu unternehmen, das vom IZRS auf Youtube verbreitet wurde? (<a href="https://www.youtube.com/watch?v=46DVrVGP9nw">https://www.youtube.com/watch?v=46DVrVGP9nw</a>)</p>
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