Stiftung Cinfo. Einhaltung der Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit in den Leistungsaufträgen der Bundesverwaltung an Externe
- ShortId
-
14.4216
- Id
-
20144216
- Updated
-
28.07.2023 06:09
- Language
-
de
- Title
-
Stiftung Cinfo. Einhaltung der Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit in den Leistungsaufträgen der Bundesverwaltung an Externe
- AdditionalIndexing
-
04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Cinfo ist ein Zentrum für Information, Beratung und Bildung für Berufe in der internationalen Zusammenarbeit. Das EDA hat via Direktion für Ressourcen 12 Personen für den Pilot des Nachwuchsprogramms Internationale Zusammenarbeit (NWP IZA) der Deza rekrutiert. Das Rekrutierungsverfahren erfolgte in Zusammenarbeit mit Cinfo zwischen September und Dezember 2014. Cinfo machte das Programm bekannt und publizierte das gesuchte Anforderungsprofil auf seiner Website, über welche sich die interessierten Personen elektronisch bewerben konnten. Cinfo führte zudem eine auf einem Beurteilungsraster des EDA basierende Vorselektion der Bewerbungsdossiers und erste Interviews durch.</p><p>2. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1) und Artikel 1 der entsprechenden Verordnung (SPV, SR 441.11) prüfen Einheiten der Bundesverwaltung, ob die Vorgaben des SpG aufzunehmen sind, sobald sie Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören (gemäss Art. 2 Abs. 4 RVOG, SR 172.010), mit Verwaltungsaufgaben betrauen, ihnen Aufträge erteilen oder Finanzhilfen zusprechen. Der Auftrag an Cinfo machte keine Vorgaben bezüglich der Anwendung dieser Bestimmungen.</p><p>3. Die Ausschreibung des NWP IZA, die Informationen auf der EDA-Webseite sowie die Korrespondenz im Hinblick auf die Schlussrunde vor der Zulassungskommission wurden in allen drei Amtssprachen geführt. Aufgrund der kurzen Fristen für die Pilotdurchführung wurde hingegen das Bewerbungsformular nicht ins Italienische übersetzt. Für das nächste Zulassungsverfahren werden alle Formulare und Unterlagen in allen Amtssprachen verfügbar sein.</p><p>4. Aktuell erstellt Cinfo die meisten Unterlagen auf Deutsch und Französisch. Gewisse Unterlagen sind nur auf Englisch verfügbar. Eine vollständige Übersetzung der Website könnte Cinfo mit den jetzigen Mitteln nicht leisten und scheint Cinfo nicht verhältnismässig, da ausgezeichnete Englischkenntnisse Voraussetzung für eine Arbeit mit multilateralen Organisationen sind. Für die Stellen bei Uno-Organisationen etwa ist die Bewerbungssprache gemäss deren Vorgaben zwingend Englisch, auch wenn die Stellen von der Schweiz finanziert werden.</p><p>Für den Pilot des NWP IZA konnten sich die Personen auf Italienisch bewerben - trotz Bewerbungsformularen, die nur auf Deutsch und Französisch erhältlich waren.</p><p>5. Cinfo hat aktuell 18 Mitarbeitende bei drei Vakanzen. Sechs Mitarbeitende sind in der Beratungs-, Informations- und Rekrutierungsarbeit tätig. Davon haben fünf Italienischkenntnisse, doch ist keine Person italienischer Muttersprache.</p><p>Bei der Vergabe des Auftrags der Vorselektion für den Pilot des NWP IZA hat das EDA gewünscht, dass eine Person mit italienischer Muttersprache die Dossiers beurteilt, was Cinfo nicht gewährleisten konnte. Das EDA wird bei zukünftigen Aufträgen im Bereich Rekrutierung sicherstellen, dass auch die diesbezüglichen Anforderungen des Sprachengesetzes erfüllt werden.</p><p>6. Der Auftrag für den Pilot des NWP IZA wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. Cinfo wurde aufgrund seiner Kompetenzen in der Information und Beratung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit als Leistungserbringer ausgewählt. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, weil es sich um ein einjähriges Pilotprojekt handelte, dessen Vertragswert den Schwellenwert für eine Ausschreibung gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) nicht erreicht.</p><p>7. Die durch das Mandat für den Pilot des NWP IZA festgelegten Dienstleistungen wurden von Cinfo bereits erbracht, sodass eine öffentliche Ausschreibung für diesen Pilot nicht mehr in Betracht kommt. Auch bei einer zukünftigen Vergabe von Aufträgen wird das EDA die Bestimmungen des BöB respektieren. Ausserdem wird künftig verlangt, dass der Leistungserbringer die für die Personalpolitik des Bundes geltenden Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit einhält. Neben dem abgeschlossenen Mandat für den Pilot des NWP IZA besteht zwischen der Deza und Cinfo seit 2011 eine institutionelle Partnerschaft basierend auf einer allgemeinen Leistungsvereinbarung. Diese bezweckt, Cinfo in seiner Funktion als Kompetenzzentrum für Information und Beratung im Rahmen der IZA zu unterstützen. In diesem Rahmen hat die Deza mit Cinfo bereits vereinbart, dass Informationen und Webseiten für Bewerbungen auf Stellen in internationalen Organisationen in Zukunft auch in Italienisch zur Verfügung gestellt werden - sofern diese in Deutsch und Französisch erhältlich sind -, um die Chancengleichheit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Stiftung Cinfo über ein externes Mandat mit der Rekrutierung von Personen für das Nachwuchsprogramm der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) beauftragt wurde?</p><p>2. Wurde im Leistungsauftrag festgehalten, dass Cinfo alle Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit, die für die Bundespersonalpolitik Anwendung finden, einhalten muss, so, wie dies Artikel 4 Absatz 2 des Sprachengesetzes (SpG) vorsieht?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Cinfo bei den Rekrutierungsverfahren diese Bestimmungen momentan einhält, wenn man bedenkt, dass die Bewerbungsformulare nur in zwei der drei Amtssprachen verfügbar sind und ausschliesslich auf Deutsch und Französisch kommuniziert wird?</p><p>4. Warum gibt es die Website www.Cinfo.ch auf Deutsch, Französisch und Englisch, nicht aber auf Italienisch?</p><p>5. Wie viele Personen sind bei Cinfo zuständig für die Beratung und die Information der Bewerberinnen und Bewerber? Wie viele davon sind italienischer Muttersprache? Wie viele haben sehr gute Kenntnisse des Italienischen?</p><p>6. Wurde der Auftrag, den Cinfo erhalten hat, öffentlich ausgeschrieben?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, den Leistungsauftrag noch einmal öffentlich auszuschreiben und dabei zu verlangen, dass die für die Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit vollumfänglich eingehalten werden müssen?</p><p>Auf der Website www.Cinfo.ch steht, dass die Stiftung die Deza in ihrer Aufgabe, die schweizerische Öffentlichkeit über Berufschancen und -möglichkeiten in der internationalen Zusammenarbeit zu informieren, unterstützt.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 SpG kann der Bundesrat vorsehen, dass Bestimmungen des 2. Abschnitts des SpG ("Amtssprachen des Bundes") "auf Organisationen oder Personen nach Artikel 2 Absatz 4 RVOG, die gestützt auf Bundesrecht mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, anwendbar sind". Artikel 2 Absatz 4 RVOG hält fest: "Durch die Bundesgesetzgebung können Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören, mit Verwaltungsaufgaben betraut werden."</p><p>Zudem sieht Artikel 6 Absatz 2 der Sprachenverordnung vor, dass die Arbeitgeber sicherstellen, "dass alle Angestellten, unabhängig davon, welcher Sprachgemeinschaft sie angehören, ... die gleichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen haben". Es ist höchste Zeit, dass die geltenden Regeln befolgt werden!</p>
- Stiftung Cinfo. Einhaltung der Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit in den Leistungsaufträgen der Bundesverwaltung an Externe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Cinfo ist ein Zentrum für Information, Beratung und Bildung für Berufe in der internationalen Zusammenarbeit. Das EDA hat via Direktion für Ressourcen 12 Personen für den Pilot des Nachwuchsprogramms Internationale Zusammenarbeit (NWP IZA) der Deza rekrutiert. Das Rekrutierungsverfahren erfolgte in Zusammenarbeit mit Cinfo zwischen September und Dezember 2014. Cinfo machte das Programm bekannt und publizierte das gesuchte Anforderungsprofil auf seiner Website, über welche sich die interessierten Personen elektronisch bewerben konnten. Cinfo führte zudem eine auf einem Beurteilungsraster des EDA basierende Vorselektion der Bewerbungsdossiers und erste Interviews durch.</p><p>2. Gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1) und Artikel 1 der entsprechenden Verordnung (SPV, SR 441.11) prüfen Einheiten der Bundesverwaltung, ob die Vorgaben des SpG aufzunehmen sind, sobald sie Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören (gemäss Art. 2 Abs. 4 RVOG, SR 172.010), mit Verwaltungsaufgaben betrauen, ihnen Aufträge erteilen oder Finanzhilfen zusprechen. Der Auftrag an Cinfo machte keine Vorgaben bezüglich der Anwendung dieser Bestimmungen.</p><p>3. Die Ausschreibung des NWP IZA, die Informationen auf der EDA-Webseite sowie die Korrespondenz im Hinblick auf die Schlussrunde vor der Zulassungskommission wurden in allen drei Amtssprachen geführt. Aufgrund der kurzen Fristen für die Pilotdurchführung wurde hingegen das Bewerbungsformular nicht ins Italienische übersetzt. Für das nächste Zulassungsverfahren werden alle Formulare und Unterlagen in allen Amtssprachen verfügbar sein.</p><p>4. Aktuell erstellt Cinfo die meisten Unterlagen auf Deutsch und Französisch. Gewisse Unterlagen sind nur auf Englisch verfügbar. Eine vollständige Übersetzung der Website könnte Cinfo mit den jetzigen Mitteln nicht leisten und scheint Cinfo nicht verhältnismässig, da ausgezeichnete Englischkenntnisse Voraussetzung für eine Arbeit mit multilateralen Organisationen sind. Für die Stellen bei Uno-Organisationen etwa ist die Bewerbungssprache gemäss deren Vorgaben zwingend Englisch, auch wenn die Stellen von der Schweiz finanziert werden.</p><p>Für den Pilot des NWP IZA konnten sich die Personen auf Italienisch bewerben - trotz Bewerbungsformularen, die nur auf Deutsch und Französisch erhältlich waren.</p><p>5. Cinfo hat aktuell 18 Mitarbeitende bei drei Vakanzen. Sechs Mitarbeitende sind in der Beratungs-, Informations- und Rekrutierungsarbeit tätig. Davon haben fünf Italienischkenntnisse, doch ist keine Person italienischer Muttersprache.</p><p>Bei der Vergabe des Auftrags der Vorselektion für den Pilot des NWP IZA hat das EDA gewünscht, dass eine Person mit italienischer Muttersprache die Dossiers beurteilt, was Cinfo nicht gewährleisten konnte. Das EDA wird bei zukünftigen Aufträgen im Bereich Rekrutierung sicherstellen, dass auch die diesbezüglichen Anforderungen des Sprachengesetzes erfüllt werden.</p><p>6. Der Auftrag für den Pilot des NWP IZA wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. Cinfo wurde aufgrund seiner Kompetenzen in der Information und Beratung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit als Leistungserbringer ausgewählt. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, weil es sich um ein einjähriges Pilotprojekt handelte, dessen Vertragswert den Schwellenwert für eine Ausschreibung gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) nicht erreicht.</p><p>7. Die durch das Mandat für den Pilot des NWP IZA festgelegten Dienstleistungen wurden von Cinfo bereits erbracht, sodass eine öffentliche Ausschreibung für diesen Pilot nicht mehr in Betracht kommt. Auch bei einer zukünftigen Vergabe von Aufträgen wird das EDA die Bestimmungen des BöB respektieren. Ausserdem wird künftig verlangt, dass der Leistungserbringer die für die Personalpolitik des Bundes geltenden Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit einhält. Neben dem abgeschlossenen Mandat für den Pilot des NWP IZA besteht zwischen der Deza und Cinfo seit 2011 eine institutionelle Partnerschaft basierend auf einer allgemeinen Leistungsvereinbarung. Diese bezweckt, Cinfo in seiner Funktion als Kompetenzzentrum für Information und Beratung im Rahmen der IZA zu unterstützen. In diesem Rahmen hat die Deza mit Cinfo bereits vereinbart, dass Informationen und Webseiten für Bewerbungen auf Stellen in internationalen Organisationen in Zukunft auch in Italienisch zur Verfügung gestellt werden - sofern diese in Deutsch und Französisch erhältlich sind -, um die Chancengleichheit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Stiftung Cinfo über ein externes Mandat mit der Rekrutierung von Personen für das Nachwuchsprogramm der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) beauftragt wurde?</p><p>2. Wurde im Leistungsauftrag festgehalten, dass Cinfo alle Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit, die für die Bundespersonalpolitik Anwendung finden, einhalten muss, so, wie dies Artikel 4 Absatz 2 des Sprachengesetzes (SpG) vorsieht?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass Cinfo bei den Rekrutierungsverfahren diese Bestimmungen momentan einhält, wenn man bedenkt, dass die Bewerbungsformulare nur in zwei der drei Amtssprachen verfügbar sind und ausschliesslich auf Deutsch und Französisch kommuniziert wird?</p><p>4. Warum gibt es die Website www.Cinfo.ch auf Deutsch, Französisch und Englisch, nicht aber auf Italienisch?</p><p>5. Wie viele Personen sind bei Cinfo zuständig für die Beratung und die Information der Bewerberinnen und Bewerber? Wie viele davon sind italienischer Muttersprache? Wie viele haben sehr gute Kenntnisse des Italienischen?</p><p>6. Wurde der Auftrag, den Cinfo erhalten hat, öffentlich ausgeschrieben?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, den Leistungsauftrag noch einmal öffentlich auszuschreiben und dabei zu verlangen, dass die für die Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit vollumfänglich eingehalten werden müssen?</p><p>Auf der Website www.Cinfo.ch steht, dass die Stiftung die Deza in ihrer Aufgabe, die schweizerische Öffentlichkeit über Berufschancen und -möglichkeiten in der internationalen Zusammenarbeit zu informieren, unterstützt.</p><p>Nach Artikel 4 Absatz 2 SpG kann der Bundesrat vorsehen, dass Bestimmungen des 2. Abschnitts des SpG ("Amtssprachen des Bundes") "auf Organisationen oder Personen nach Artikel 2 Absatz 4 RVOG, die gestützt auf Bundesrecht mit Verwaltungsaufgaben betraut werden, anwendbar sind". Artikel 2 Absatz 4 RVOG hält fest: "Durch die Bundesgesetzgebung können Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nicht der Bundesverwaltung angehören, mit Verwaltungsaufgaben betraut werden."</p><p>Zudem sieht Artikel 6 Absatz 2 der Sprachenverordnung vor, dass die Arbeitgeber sicherstellen, "dass alle Angestellten, unabhängig davon, welcher Sprachgemeinschaft sie angehören, ... die gleichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen haben". Es ist höchste Zeit, dass die geltenden Regeln befolgt werden!</p>
- Stiftung Cinfo. Einhaltung der Bestimmungen zur Mehrsprachigkeit in den Leistungsaufträgen der Bundesverwaltung an Externe
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