Kein Hormonfleisch in unseren Regalen

ShortId
14.4217
Id
20144217
Updated
28.07.2023 06:27
Language
de
Title
Kein Hormonfleisch in unseren Regalen
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) geschaffenen Codex Alimentarius können einzelne genau bestimmte und als gesundheitlich unbedenklich eingestufte Hormone bei Nutztieren zur Leistungsförderung eingesetzt werden. Gestützt auf diese internationalen Standards ist in Staaten wie in den USA, Australien und Kanada die Anwendung dieser Hormone bei Nutztieren zulässig. Die Stoffe müssen eine bestimmte Zeit vor der Schlachtung abgesetzt werden und dürfen zur Zeit der Schlachtung nicht mehr nachweisbar sein bzw. die durch den Codex Alimentarius festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten.</p><p>In der Schweiz ist die Verabreichung von hormonellen Stoffen an Nutztiere seit Jahrzehnten verboten (Anhang 4 der Tierarzneimittelverordnung; SR 812.212.27). Fleischimporte in die Schweiz von gemäss den internationalen Standards des Codex Alimentarius hormonbehandelten Rindern sind möglich; es bestehen jedoch strenge Rahmenbedingungen wie spezifische Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgbarkeit. Damit respektiert die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Gatt; SR 0.632.21). Die EU hat die Einfuhr von Hormonfleisch verboten, worauf ein Panelentscheid der Welthandelsorganisation (WTO) das Importverbot der EU jedoch als nicht zulässig beurteilt und die USA und Kanada zur Erhebung von Strafzöllen ermächtigt hat. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die EU den Nichtmitgliedstaaten, im Gegenzug zum Erlass der Straffzölle, ein zusätzliches Zollfreikontingent in der Höhe von jährlich insgesamt 45 000 Tonnen Rindfleisch gewährt. Falls das Kontingent nicht ausgeschöpft wird, können die USA und Kanada jederzeit wieder Straffzölle einführen.</p><p>Würde die Schweiz ebenfalls ein Importverbot erlassen, ist zu erwarten, dass insbesondere die USA und Kanada auf eine Ausweitung des Panelentscheides auf die Schweiz drängen würden. Dies dürfte bedeuten, dass sich die Schweiz mit jährlichen Strafzöllen in der Höhe von mindestens 30 Millionen Franken konfrontiert sähe. Auch eine allfällige Vergleichslösung, wie sie die EU ausgehandelt hat, hätte für die Schweiz schwerwiegende Konsequenzen. Basierend auf einer linearen Extrapolation der EU-Vergleichslösung ginge es um zusätzliche Zollfreikontingente für Rindfleisch in der Höhe von rund 9000 Tonnen jährlich, was zu Zollausfällen von jährlich rund 75 Millionen Franken führen würde. Dabei wäre von zusätzlichen Einfuhren von Edelstücken im Umfang von mehr als 5600 Tonnen jährlich auszugehen. Diese zusätzliche Menge an eingeführten Edelstücken würde den inländischen Schlachtviehpreis für Tiere der Rindergattung massiv unter Druck setzen.</p><p>Der Bundesrat spricht sich unter Berücksichtigung obenstehender Ausführungen in einer Güterabwägung weiterhin für eine Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und damit gegen ein Importverbot für Fleisch von hormonbehandelten Rindern aus, das nach dem Stand der Wissenschaft keine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Die in der Schweiz für derart produziertes Fleisch bestehende Deklarationspflicht (Art. 2 der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung; SR 916.51) gewährleistet die erforderliche Transparenz und ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten einen bewussten und informierten Entscheid für oder gegen den Kauf dieses Importfleisches. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Deklarationsvorschriften im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelgesetz zusätzlich zu präzisieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit das Fleisch, das auf den Markt kommt, nicht von Tieren stammt, denen synthetische Hormone verabreicht worden sind. Dies soll auch für importiertes Fleisch gelten.</p><p>Im Jahr 2013 wurden 1178 Tonnen hormonbehandeltes Rindfleisch in die Schweiz eingeführt und hier zum Verkauf angeboten. Während nämlich die Verabreichung von synthetischen Hormonen an Rinder zur Wachstumsbeschleunigung in der Schweizer Landwirtschaft verboten ist, ist sie in anderen Ländern, namentlich in den USA, in Australien und in Kanada, gängige Praxis.</p><p>Der Konsum von Hormonfleisch ist jedoch nicht harmlos. In den tierischen Nahrungsmitteln, die wir einnehmen, finden sich Rückstände von Hormonen. Und einigen Hormonen, etwa dem 17-beta-Estradiol, wird eine krebserregende Wirkung zugeschrieben. Deshalb duldet die Schweiz nicht, dass in ihrem Gebiet Nutztieren solche Substanzen verabreicht werden. Aus demselben Grund hat auch die Europäische Union diese Praxis verboten. Die EU untersagt ihrerseits aber auch die Einfuhr von Fleisch aus Zuchten, die ihren Tieren synthetische Hormone verabreichen.</p><p>Eine Praxis ist nicht deshalb weniger problematisch, weil sie im Ausland statt in der Schweiz betrieben wird. Und das im Ausland produzierte Hormonfleisch hat die gleichen Auswirkungen auf unsere Gesundheit, wie wenn es in unserem Land produziert worden wäre. Das Beispiel der EU zeigt, dass es möglich ist, die Einfuhr von Fleischprodukten, die Hormonrückstände enthalten könnten, zu verweigern, weil die Risiken für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten inakzeptabel sind. In der Schweiz debattieren wir heute über den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren. Da ist es an der Zeit, in der Frage der synthetischen Hormone kohärent zu sein und unsere Bestimmungen so anzupassen, dass für die Einfuhren dieselben Regeln gelten wie für die inländische Produktion.</p><p>Betont sei schliesslich, dass der Einsatz synthetischer Hormone zu einer Form intensiver und industrieller Landwirtschaft passt, die das Gegenteil dessen ist, was wir in der Schweiz stärken wollen. Hier wollen wir die Achtung der Umwelt und das Wohlergehen der Tiere aktiv fördern. Zusätzlich zu den Fragen um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten muss es erlaubt sein, eine Form der Tierzucht kritisch zu hinterfragen, die auf eine maximale Produktivität ausgerichtet ist, wie sie für unsere Landwirtschaft ausgeschlossen ist.</p>
  • Kein Hormonfleisch in unseren Regalen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) geschaffenen Codex Alimentarius können einzelne genau bestimmte und als gesundheitlich unbedenklich eingestufte Hormone bei Nutztieren zur Leistungsförderung eingesetzt werden. Gestützt auf diese internationalen Standards ist in Staaten wie in den USA, Australien und Kanada die Anwendung dieser Hormone bei Nutztieren zulässig. Die Stoffe müssen eine bestimmte Zeit vor der Schlachtung abgesetzt werden und dürfen zur Zeit der Schlachtung nicht mehr nachweisbar sein bzw. die durch den Codex Alimentarius festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten.</p><p>In der Schweiz ist die Verabreichung von hormonellen Stoffen an Nutztiere seit Jahrzehnten verboten (Anhang 4 der Tierarzneimittelverordnung; SR 812.212.27). Fleischimporte in die Schweiz von gemäss den internationalen Standards des Codex Alimentarius hormonbehandelten Rindern sind möglich; es bestehen jedoch strenge Rahmenbedingungen wie spezifische Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgbarkeit. Damit respektiert die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen nach dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Gatt; SR 0.632.21). Die EU hat die Einfuhr von Hormonfleisch verboten, worauf ein Panelentscheid der Welthandelsorganisation (WTO) das Importverbot der EU jedoch als nicht zulässig beurteilt und die USA und Kanada zur Erhebung von Strafzöllen ermächtigt hat. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die EU den Nichtmitgliedstaaten, im Gegenzug zum Erlass der Straffzölle, ein zusätzliches Zollfreikontingent in der Höhe von jährlich insgesamt 45 000 Tonnen Rindfleisch gewährt. Falls das Kontingent nicht ausgeschöpft wird, können die USA und Kanada jederzeit wieder Straffzölle einführen.</p><p>Würde die Schweiz ebenfalls ein Importverbot erlassen, ist zu erwarten, dass insbesondere die USA und Kanada auf eine Ausweitung des Panelentscheides auf die Schweiz drängen würden. Dies dürfte bedeuten, dass sich die Schweiz mit jährlichen Strafzöllen in der Höhe von mindestens 30 Millionen Franken konfrontiert sähe. Auch eine allfällige Vergleichslösung, wie sie die EU ausgehandelt hat, hätte für die Schweiz schwerwiegende Konsequenzen. Basierend auf einer linearen Extrapolation der EU-Vergleichslösung ginge es um zusätzliche Zollfreikontingente für Rindfleisch in der Höhe von rund 9000 Tonnen jährlich, was zu Zollausfällen von jährlich rund 75 Millionen Franken führen würde. Dabei wäre von zusätzlichen Einfuhren von Edelstücken im Umfang von mehr als 5600 Tonnen jährlich auszugehen. Diese zusätzliche Menge an eingeführten Edelstücken würde den inländischen Schlachtviehpreis für Tiere der Rindergattung massiv unter Druck setzen.</p><p>Der Bundesrat spricht sich unter Berücksichtigung obenstehender Ausführungen in einer Güterabwägung weiterhin für eine Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz und damit gegen ein Importverbot für Fleisch von hormonbehandelten Rindern aus, das nach dem Stand der Wissenschaft keine gesundheitliche Gefährdung darstellt. Die in der Schweiz für derart produziertes Fleisch bestehende Deklarationspflicht (Art. 2 der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung; SR 916.51) gewährleistet die erforderliche Transparenz und ermöglicht den Konsumentinnen und Konsumenten einen bewussten und informierten Entscheid für oder gegen den Kauf dieses Importfleisches. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Deklarationsvorschriften im Rahmen der Ausführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelgesetz zusätzlich zu präzisieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit das Fleisch, das auf den Markt kommt, nicht von Tieren stammt, denen synthetische Hormone verabreicht worden sind. Dies soll auch für importiertes Fleisch gelten.</p><p>Im Jahr 2013 wurden 1178 Tonnen hormonbehandeltes Rindfleisch in die Schweiz eingeführt und hier zum Verkauf angeboten. Während nämlich die Verabreichung von synthetischen Hormonen an Rinder zur Wachstumsbeschleunigung in der Schweizer Landwirtschaft verboten ist, ist sie in anderen Ländern, namentlich in den USA, in Australien und in Kanada, gängige Praxis.</p><p>Der Konsum von Hormonfleisch ist jedoch nicht harmlos. In den tierischen Nahrungsmitteln, die wir einnehmen, finden sich Rückstände von Hormonen. Und einigen Hormonen, etwa dem 17-beta-Estradiol, wird eine krebserregende Wirkung zugeschrieben. Deshalb duldet die Schweiz nicht, dass in ihrem Gebiet Nutztieren solche Substanzen verabreicht werden. Aus demselben Grund hat auch die Europäische Union diese Praxis verboten. Die EU untersagt ihrerseits aber auch die Einfuhr von Fleisch aus Zuchten, die ihren Tieren synthetische Hormone verabreichen.</p><p>Eine Praxis ist nicht deshalb weniger problematisch, weil sie im Ausland statt in der Schweiz betrieben wird. Und das im Ausland produzierte Hormonfleisch hat die gleichen Auswirkungen auf unsere Gesundheit, wie wenn es in unserem Land produziert worden wäre. Das Beispiel der EU zeigt, dass es möglich ist, die Einfuhr von Fleischprodukten, die Hormonrückstände enthalten könnten, zu verweigern, weil die Risiken für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten inakzeptabel sind. In der Schweiz debattieren wir heute über den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren. Da ist es an der Zeit, in der Frage der synthetischen Hormone kohärent zu sein und unsere Bestimmungen so anzupassen, dass für die Einfuhren dieselben Regeln gelten wie für die inländische Produktion.</p><p>Betont sei schliesslich, dass der Einsatz synthetischer Hormone zu einer Form intensiver und industrieller Landwirtschaft passt, die das Gegenteil dessen ist, was wir in der Schweiz stärken wollen. Hier wollen wir die Achtung der Umwelt und das Wohlergehen der Tiere aktiv fördern. Zusätzlich zu den Fragen um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten muss es erlaubt sein, eine Form der Tierzucht kritisch zu hinterfragen, die auf eine maximale Produktivität ausgerichtet ist, wie sie für unsere Landwirtschaft ausgeschlossen ist.</p>
    • Kein Hormonfleisch in unseren Regalen

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