Das Internetportal Agate macht den Landwirt zum gläsernen Bürger

ShortId
14.4222
Id
20144222
Updated
28.07.2023 06:21
Language
de
Title
Das Internetportal Agate macht den Landwirt zum gläsernen Bürger
AdditionalIndexing
55;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Internetportal Agate ist das vom Bund eingerichtete Internetportal zur Erfassung der persönlichen, landwirtschaftlichen Daten. Eine solche zentrale Erfassung, beziehungsweise das Verknüpfen von solchen Internetportalen, kann für die Behörden und auch für die Landwirte durchaus eine Möglichkeit sein, jederzeit und überall auf die persönlichen Daten zugreifen zu können. </p><p>Was klein angefangen hat, ist zwischenzeitlich stark gewachsen. Neben der kantonalen Flächenerhebung, Angaben zu den Direktzahlungen, Tierverkehrsdatenbank, Hofdüngerfluss usw. werden auch Milchdaten zu Mengen und Qualität sehr umfangreich erfasst. </p><p>Es stellt sich zu Recht die Frage, wer hier alles auf welche Daten Zugriff hat. Da es sich oft um sehr persönliche Daten handelt, wie zum Beispiel Angaben zur Milchqualität, muss dem Datenschutz eine hohe Aufmerksamkeit eingeräumt werden.</p>
  • <p>1. Das Portal Agate ermöglicht dem Benutzer einen standardisierten und einfachen Zugang zu den Applikationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.</p><p>Auf Bundesstufe handelt es sich um das Informationssystem zur Unterstützung der Kontrolltätigkeit in der Primärproduktion (Acontrol), das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (Asan), die Tierverkehrsdatenbank (TVD), das System zur Verwaltung der Hofdüngerflüsse (Hoduflu) sowie die Milchdatenbank.</p><p>Zudem sind Kantonssysteme (Lawis, Gelan und Acorda) und der Traubenpass an Agate angebunden.</p><p>Der zugriffsberechtigte Benutzer kann somit verschiedene Applikationen mit einem einzigen Loginvorgang erreichen. Für die Benutzerverwaltung werden die Namen, Adressen, Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen) und Geburtsdaten im Portal verwaltet.</p><p>Die an Agate angebundenen Applikationen sind jedoch in der Datenbearbeitung und -nutzung weiterhin autonom. Insbesondere wurden die Datenbanken der einzelnen Applikationen nicht zusammengeführt, und die Zugriffsberechtigungen werden pro Applikation verwaltet.</p><p>2. Die Daten der ans Portal angebundenen Systeme sind nicht automatisch miteinander verknüpft. Die Portalanbindung ermöglicht es hingegen den Benutzern, mit einem einzigen Anmeldevorgang (Login) auf diejenigen Applikationen zugreifen zu können, für die sie über eine Berechtigung verfügen.</p><p>Es ist geplant, alle Kantonssysteme an Agate anzubinden. Weitere Applikationen könnten folgen, wenn diese der Ausrichtung des Portals entsprechen und die Anbindung für Landwirte, Tierhalter und/oder die Verwaltung Vorteile bringt.</p><p>3. Zugriff auf die Daten haben der Bewirtschafter und allfällige vom Bewirtschafter ermächtigte Dritte sowie - soweit für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich - die zuständigen Bundesstellen, mit Vollzugsaufgaben des Bundes beauftragte Organisationen und die kantonalen Vollzugsstellen.</p><p>Rechtliche Grundlagen bilden das Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) und das Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40) mit den folgenden Verordnungen: Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV, SR 919.117.71), TVD-Verordnung (SR 916.404.1), Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, SR 916.408). Zudem ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) samt Verordnung auf die Datenbearbeitungen anwendbar.</p><p>4. Die Dateneinsicht durch Behörden wird nur in dem für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rahmen gewährt und ist in den erwähnten Rechtserlassen geregelt. Der Datenzugriff wird für jeden Benutzer individuell festgelegt.</p><p>5. Der Zugriff auf die Bundessysteme ist in den erwähnten Rechtserlassen und derjenige auf die Kantonssysteme in den entsprechenden kantonalen Erlassen geregelt.</p><p>6. Das Portal Agate wird gemäss den Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung, die auf der Bundesinformatikverordnung (BinfV, SR 172.010.58) basieren, betrieben.</p><p>Nach der erfolgreichen Identifikation des Benutzers in Agate wird dieser an die Zielapplikation weitergegeben. Aufgrund der in der Zielapplikation definierten Rechte kann der Benutzer Daten lesen, erfassen oder ändern.</p><p>Die Zugriffsrechte werden in jeder Applikation selbstständig überprüft. Es gibt automatisierte, systembasierte Prüfprozesse und gezielte manuelle Überprüfungen durch die Applikationsverantwortlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Daten werden heute im landwirtschaftlichen Internetportal Agate erfasst, beziehungsweise welche Internetportale wurden zusammengeführt?</p><p>2. Sind weitere Verknüpfungen geplant?</p><p>3. Welche Personen oder Behörden haben heute ein Zugriffsrecht auf diese Daten?</p><p>4. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erhalten die Behörden ein Zugriffsrecht auf diese persönlichen Daten?</p><p>5. Wo kann der Besitzer der Daten (Landwirt) nachsehen, wer auf seine Daten ein Zugriffsrecht hat?</p><p>6. Wie wird der Datenschutz kontrolliert und durchgesetzt?</p>
  • Das Internetportal Agate macht den Landwirt zum gläsernen Bürger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Internetportal Agate ist das vom Bund eingerichtete Internetportal zur Erfassung der persönlichen, landwirtschaftlichen Daten. Eine solche zentrale Erfassung, beziehungsweise das Verknüpfen von solchen Internetportalen, kann für die Behörden und auch für die Landwirte durchaus eine Möglichkeit sein, jederzeit und überall auf die persönlichen Daten zugreifen zu können. </p><p>Was klein angefangen hat, ist zwischenzeitlich stark gewachsen. Neben der kantonalen Flächenerhebung, Angaben zu den Direktzahlungen, Tierverkehrsdatenbank, Hofdüngerfluss usw. werden auch Milchdaten zu Mengen und Qualität sehr umfangreich erfasst. </p><p>Es stellt sich zu Recht die Frage, wer hier alles auf welche Daten Zugriff hat. Da es sich oft um sehr persönliche Daten handelt, wie zum Beispiel Angaben zur Milchqualität, muss dem Datenschutz eine hohe Aufmerksamkeit eingeräumt werden.</p>
    • <p>1. Das Portal Agate ermöglicht dem Benutzer einen standardisierten und einfachen Zugang zu den Applikationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.</p><p>Auf Bundesstufe handelt es sich um das Informationssystem zur Unterstützung der Kontrolltätigkeit in der Primärproduktion (Acontrol), das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (Asan), die Tierverkehrsdatenbank (TVD), das System zur Verwaltung der Hofdüngerflüsse (Hoduflu) sowie die Milchdatenbank.</p><p>Zudem sind Kantonssysteme (Lawis, Gelan und Acorda) und der Traubenpass an Agate angebunden.</p><p>Der zugriffsberechtigte Benutzer kann somit verschiedene Applikationen mit einem einzigen Loginvorgang erreichen. Für die Benutzerverwaltung werden die Namen, Adressen, Kontaktdaten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen) und Geburtsdaten im Portal verwaltet.</p><p>Die an Agate angebundenen Applikationen sind jedoch in der Datenbearbeitung und -nutzung weiterhin autonom. Insbesondere wurden die Datenbanken der einzelnen Applikationen nicht zusammengeführt, und die Zugriffsberechtigungen werden pro Applikation verwaltet.</p><p>2. Die Daten der ans Portal angebundenen Systeme sind nicht automatisch miteinander verknüpft. Die Portalanbindung ermöglicht es hingegen den Benutzern, mit einem einzigen Anmeldevorgang (Login) auf diejenigen Applikationen zugreifen zu können, für die sie über eine Berechtigung verfügen.</p><p>Es ist geplant, alle Kantonssysteme an Agate anzubinden. Weitere Applikationen könnten folgen, wenn diese der Ausrichtung des Portals entsprechen und die Anbindung für Landwirte, Tierhalter und/oder die Verwaltung Vorteile bringt.</p><p>3. Zugriff auf die Daten haben der Bewirtschafter und allfällige vom Bewirtschafter ermächtigte Dritte sowie - soweit für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich - die zuständigen Bundesstellen, mit Vollzugsaufgaben des Bundes beauftragte Organisationen und die kantonalen Vollzugsstellen.</p><p>Rechtliche Grundlagen bilden das Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) und das Tierseuchengesetz (TSG, SR 916.40) mit den folgenden Verordnungen: Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV, SR 919.117.71), TVD-Verordnung (SR 916.404.1), Verordnung über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V, SR 916.408). Zudem ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) samt Verordnung auf die Datenbearbeitungen anwendbar.</p><p>4. Die Dateneinsicht durch Behörden wird nur in dem für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rahmen gewährt und ist in den erwähnten Rechtserlassen geregelt. Der Datenzugriff wird für jeden Benutzer individuell festgelegt.</p><p>5. Der Zugriff auf die Bundessysteme ist in den erwähnten Rechtserlassen und derjenige auf die Kantonssysteme in den entsprechenden kantonalen Erlassen geregelt.</p><p>6. Das Portal Agate wird gemäss den Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung, die auf der Bundesinformatikverordnung (BinfV, SR 172.010.58) basieren, betrieben.</p><p>Nach der erfolgreichen Identifikation des Benutzers in Agate wird dieser an die Zielapplikation weitergegeben. Aufgrund der in der Zielapplikation definierten Rechte kann der Benutzer Daten lesen, erfassen oder ändern.</p><p>Die Zugriffsrechte werden in jeder Applikation selbstständig überprüft. Es gibt automatisierte, systembasierte Prüfprozesse und gezielte manuelle Überprüfungen durch die Applikationsverantwortlichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Daten werden heute im landwirtschaftlichen Internetportal Agate erfasst, beziehungsweise welche Internetportale wurden zusammengeführt?</p><p>2. Sind weitere Verknüpfungen geplant?</p><p>3. Welche Personen oder Behörden haben heute ein Zugriffsrecht auf diese Daten?</p><p>4. Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen erhalten die Behörden ein Zugriffsrecht auf diese persönlichen Daten?</p><p>5. Wo kann der Besitzer der Daten (Landwirt) nachsehen, wer auf seine Daten ein Zugriffsrecht hat?</p><p>6. Wie wird der Datenschutz kontrolliert und durchgesetzt?</p>
    • Das Internetportal Agate macht den Landwirt zum gläsernen Bürger

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