Aufhebung des Verbots von Radarwarnern

ShortId
14.4229
Id
20144229
Updated
28.07.2023 06:21
Language
de
Title
Aufhebung des Verbots von Radarwarnern
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem ersten Massnahmenpaket Via sicura wurden die öffentlichen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen auf Schweizer Strassen verboten. Dieses Verbot dient klar nicht der Verkehrssicherheit, da die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei einer Warnung ja die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten einhalten. Vielmehr ist es ein Instrument, die Busseneinnahmen zu erhöhen und so die in den Budgets eingestellten Einnahmen zu erreichen.</p><p>Zudem gibt es trotz Verbot professionelle Anbieter (vor allem aus dem Ausland), welche diese Dienste weiterhin anbieten und die aufgrund der Rechtslage praktisch unbehelligt operieren können - zum Nachteil des vormals in diesem Bereich tätigen inländischen Gewerbes. Ohnehin ist zu bemerken, dass im angrenzenden Ausland diese Praxis in vielen Fällen weiterhin erlaubt ist, was angesichts der erhöhten Mobilität für Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten sorgt. </p><p>Die Verkehrssicherheit ist wichtig, sie darf aber nicht dazu missbraucht werden, um Einnahmen zu generieren. Genau dies ist aber mit der aktuellen Gesetzeslage der Fall, denn wie bereits erwähnt, wird mit dem Verbot nicht die Sicherheit verbessert, sondern einzig der Geldbeutel des Staates gefüllt. Aus diesem Grund ist der obenerwähnte Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen. </p>
  • <p>Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Das in Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) festgehaltene Verbot der Warnungen vor Verkehrskontrollen umfasst deshalb nicht nur stationäre Geschwindigkeitskontrollen, sondern auch temporäre Geschwindigkeitskontrollen ohne festen Standort sowie allgemeine Verkehrskontrollen und Kontrollen mit Schwerpunkt Alkohol und Drogen. Insbesondere Letztere konnten mit den teils professionell betriebenen Warnungen, aber auch mit einem nichtprofessionellen, über soziale Netzwerke agierenden Warnnetzwerk wirkungsvoll umgangen werden. Diese Umgehung ist klar nicht im Sinne der Verkehrssicherheit.</p><p>Zu beachten ist im Übrigen, dass Warnungen vor Verkehrskontrollen insbesondere denjenigen Verkehrsteilnehmern nützen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Umgekehrt verlangt ein Grossteil der Verkehrsteilnehmenden, dass regelwidriges Verhalten festgestellt und sanktioniert wird. Schliesslich haben Verkehrskontrollen auch einen präventiven Charakter und fördern das korrekte Verhalten, weil jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss. An dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 98a SVG ist deshalb festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) dahingehend zu ändern, dass Warnungen vor Verkehrskontrollen wieder erlaubt sind. Der entsprechende Artikel 98a SVG ist ersatzlos aufzuheben.</p>
  • Aufhebung des Verbots von Radarwarnern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem ersten Massnahmenpaket Via sicura wurden die öffentlichen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen auf Schweizer Strassen verboten. Dieses Verbot dient klar nicht der Verkehrssicherheit, da die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei einer Warnung ja die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten einhalten. Vielmehr ist es ein Instrument, die Busseneinnahmen zu erhöhen und so die in den Budgets eingestellten Einnahmen zu erreichen.</p><p>Zudem gibt es trotz Verbot professionelle Anbieter (vor allem aus dem Ausland), welche diese Dienste weiterhin anbieten und die aufgrund der Rechtslage praktisch unbehelligt operieren können - zum Nachteil des vormals in diesem Bereich tätigen inländischen Gewerbes. Ohnehin ist zu bemerken, dass im angrenzenden Ausland diese Praxis in vielen Fällen weiterhin erlaubt ist, was angesichts der erhöhten Mobilität für Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsschwierigkeiten sorgt. </p><p>Die Verkehrssicherheit ist wichtig, sie darf aber nicht dazu missbraucht werden, um Einnahmen zu generieren. Genau dies ist aber mit der aktuellen Gesetzeslage der Fall, denn wie bereits erwähnt, wird mit dem Verbot nicht die Sicherheit verbessert, sondern einzig der Geldbeutel des Staates gefüllt. Aus diesem Grund ist der obenerwähnte Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen. </p>
    • <p>Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Das in Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) festgehaltene Verbot der Warnungen vor Verkehrskontrollen umfasst deshalb nicht nur stationäre Geschwindigkeitskontrollen, sondern auch temporäre Geschwindigkeitskontrollen ohne festen Standort sowie allgemeine Verkehrskontrollen und Kontrollen mit Schwerpunkt Alkohol und Drogen. Insbesondere Letztere konnten mit den teils professionell betriebenen Warnungen, aber auch mit einem nichtprofessionellen, über soziale Netzwerke agierenden Warnnetzwerk wirkungsvoll umgangen werden. Diese Umgehung ist klar nicht im Sinne der Verkehrssicherheit.</p><p>Zu beachten ist im Übrigen, dass Warnungen vor Verkehrskontrollen insbesondere denjenigen Verkehrsteilnehmern nützen, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Umgekehrt verlangt ein Grossteil der Verkehrsteilnehmenden, dass regelwidriges Verhalten festgestellt und sanktioniert wird. Schliesslich haben Verkehrskontrollen auch einen präventiven Charakter und fördern das korrekte Verhalten, weil jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss. An dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 98a SVG ist deshalb festzuhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) dahingehend zu ändern, dass Warnungen vor Verkehrskontrollen wieder erlaubt sind. Der entsprechende Artikel 98a SVG ist ersatzlos aufzuheben.</p>
    • Aufhebung des Verbots von Radarwarnern

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