Unser Schweizerpsalm muss geschützt werden!
- ShortId
-
14.4244
- Id
-
20144244
- Updated
-
28.07.2023 06:36
- Language
-
de
- Title
-
Unser Schweizerpsalm muss geschützt werden!
- AdditionalIndexing
-
04;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf meine Interpellation 14.3811 vom 24. September 2014 im November 2014 geantwortet, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, welche den sogenannten Schweizerpsalm als Hoheitszeichen oder Staatssymbol der Schweiz schützt. Da sich die heutige Landeshymne einer grossen Beliebtheit erfreut und einige Änderungsversuche in der Vergangenheit scheiterten, ist es notwendig, dass der Bundesrat jetzt handelt und diese per Gesetz in ihrer heutigen Form schützt. </p><p>Unsere Landeshymne ist ein wichtiges Symbol der Schweiz, das nicht nach einigen Jahren, je nach Belieben, wieder geändert werden soll. Schliesslich ändern auch andere Länder ihre Landeshymnen nicht, ausser es gibt dazu einen wirklich triftigen Grund. </p>
- <p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, die geltende Landeshymne gesetzlich festzuschreiben. Er ist der Ansicht, dass eine Landeshymne nicht einfach verfügt werden kann. Sie muss von der Bevölkerung geschätzt und angenommen werden, um die Funktion einer Hymne erfüllen zu können.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass dem definitiven Entscheid zugunsten der geltenden Landeshymne eine lange Einführungsphase vorausging: Auf die provisorische Anerkennung 1961 folgte eine Konsultation unter den Kantonen. 1965 wurde die provisorische Anerkennung bestätigt, diesmal unbefristet. Erst am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat den "Schweizerpsalm" offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft, unter Aufhebung des Provisoriums.</p><p>Die Geschichte der Einführung der geltenden Landeshymne zeigt ebenso wie die gescheiterten Versuche ihrer Überarbeitung, dass es schwierig ist, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Gerade weil sich die geltende Landeshymne nach wie vor einer grossen Beliebtheit zu erfreuen scheint, ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht nötig, sie per Gesetz in ihrer heutigen Form zu schützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, welche die heutige Landeshymne, den "Schweizerpsalm", als Staatssymbol einstuft und schützt.</p>
- Unser Schweizerpsalm muss geschützt werden!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf meine Interpellation 14.3811 vom 24. September 2014 im November 2014 geantwortet, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, welche den sogenannten Schweizerpsalm als Hoheitszeichen oder Staatssymbol der Schweiz schützt. Da sich die heutige Landeshymne einer grossen Beliebtheit erfreut und einige Änderungsversuche in der Vergangenheit scheiterten, ist es notwendig, dass der Bundesrat jetzt handelt und diese per Gesetz in ihrer heutigen Form schützt. </p><p>Unsere Landeshymne ist ein wichtiges Symbol der Schweiz, das nicht nach einigen Jahren, je nach Belieben, wieder geändert werden soll. Schliesslich ändern auch andere Länder ihre Landeshymnen nicht, ausser es gibt dazu einen wirklich triftigen Grund. </p>
- <p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, die geltende Landeshymne gesetzlich festzuschreiben. Er ist der Ansicht, dass eine Landeshymne nicht einfach verfügt werden kann. Sie muss von der Bevölkerung geschätzt und angenommen werden, um die Funktion einer Hymne erfüllen zu können.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass dem definitiven Entscheid zugunsten der geltenden Landeshymne eine lange Einführungsphase vorausging: Auf die provisorische Anerkennung 1961 folgte eine Konsultation unter den Kantonen. 1965 wurde die provisorische Anerkennung bestätigt, diesmal unbefristet. Erst am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat den "Schweizerpsalm" offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft, unter Aufhebung des Provisoriums.</p><p>Die Geschichte der Einführung der geltenden Landeshymne zeigt ebenso wie die gescheiterten Versuche ihrer Überarbeitung, dass es schwierig ist, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Gerade weil sich die geltende Landeshymne nach wie vor einer grossen Beliebtheit zu erfreuen scheint, ist es nach Ansicht des Bundesrates nicht nötig, sie per Gesetz in ihrer heutigen Form zu schützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, welche die heutige Landeshymne, den "Schweizerpsalm", als Staatssymbol einstuft und schützt.</p>
- Unser Schweizerpsalm muss geschützt werden!
Back to List