Diplomatenpässe und Staatsangehörigkeit
- ShortId
-
14.4251
- Id
-
20144251
- Updated
-
28.07.2023 06:34
- Language
-
de
- Title
-
Diplomatenpässe und Staatsangehörigkeit
- AdditionalIndexing
-
08;2811;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es sind derzeit 5166 gültige diplomatische Pässe der Schweiz im Umlauf (Stand 19.12.2014).</p><p>2. Grundsätzlich können Diplomatenpässe für Angestellte des EDA, Angestellte anderer Departemente, Magistratspersonen des Bundes oder für weitere Personen ausgestellt werden (insbesondere Angehörige des Parlamentes, Präsidentin oder Präsident des Bundesgerichtes, Bundesanwältin oder Bundesanwalt usw.).</p><p>Der Diplomatenpass soll den Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz die dienstlichen Reisen im Ausland erleichtern. Die 5166 Diplomatenpässe verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Personalkategorien:</p><p>- Etwa 1300 versetzbare Mitarbeitende des EDA (diplomatische und konsularische Mitarbeitende, ab 1. Januar 2015 auch Mitarbeitende in der Entwicklungszusammenarbeit) sowie ihre schweizerischen Begleitpersonen und Kinder (insgesamt etwa 2000 Pässe). Neben der Erleichterung der Dienstreisen ermöglicht der Diplomatenpass den im Vertretungsnetz der Schweiz im Ausland eingesetzten Mitarbeitenden des Bundes die Anmeldung im Empfangsstaat. Nur dieser letztgenannten Kategorie kommen durch den Empfangsstaat gewährte Vorrechte und Immunitäten nach Massgabe der Wiener Übereinkommen über diplomatische oder konsularische Beziehungen zu. Einzig diese Gruppe von Inhabern von Diplomatenpässen muss über das ausschliessliche Schweizer Bürgerrecht verfügen.</p><p>- Etwa 500 nichtversetzbare EDA-Mitarbeitende, die hauptsächlich Aufgaben in der humanitären Hilfe bzw. in der Friedensförderung erfüllen. Hier erfolgt keine Anmeldung im Empfangsstaat.</p><p>- Etwa 1000 Mitarbeitende des Bundes in der Schweiz, die in verschiedenen Funktionen die Schweiz im Ausland offiziell vertreten.</p><p>- Etwa 70 Parlamentsmitglieder.</p><p>- Etwa 250 übrige Personen, die im Wesentlichen folgende Funktionen erfüllen: Magistratspersonen, Mitarbeitende der Parlamentsdienste, die Mitglieder parlamentarischer Kommissionen oder eine offizielle Delegation ins Ausland begleiten, Bundesanwältin oder Bundesanwalt, schweizerische Richter und Richterinnen bei internationalen Gerichten, die Präsidentin oder der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und, unter bestimmten Voraussetzungen, die Mitglieder, Delegierten und Mitarbeitenden des IKRK, die Präsidentin oder der Präsident und die Chefärztin oder der Chefarzt des Schweizerischen Roten Kreuzes.</p><p>3. Die Begriffe Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit werden im Sprachgebrauch synonymisch verwendet. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen.</p><p>4./7. Ja. Zahlreiche Staaten kennen die Möglichkeit des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit nicht oder lassen ihn zumindest faktisch nicht zu (z. B. gewisse Länder Lateinamerikas und des Balkans, die meisten arabischen Staaten, die Türkei, Indien und Frankreich).</p><p>5. Vgl. Ziff. 4.</p><p>6./7. Der Stellenzugang für versetzbare Mitarbeitende des EDA ist auf Personen beschränkt, die ausschliesslich Schweizer Staatsangehörige sind. Kandidatinnen oder Kandidaten für die Aufnahme in die versetzbaren Dienste des EDA mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit müssen auf alle nichtschweizerischen Staatsbürgerschaften verzichten. Zwischen 2000 und 2012 konnten von 72 Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit 18 schlussendlich nicht auf ihre nichtschweizerische Staatsangehörigkeit verzichten. Nur wenn ein Verzicht auf die weitere(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht möglich ist und die betreffende Person nachweist, dass sie alle für einen Verzicht notwendigen Schritte unternommen hat, kann trotzdem eine Aufnahme in die versetzbaren Dienste erfolgen. Diese Regelung hat ein oft langwieriges und aufwendiges Verfahren für die Betroffenen zur Folge, die während dieser Zeit zu schlechteren Bedingungen angestellt sind als die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes. Sie führt klar zu einer Ungleichbehandlung von Schweizer Staatsangehörigen.</p><p>Die Probleme werden in der Zukunft noch zunehmen. In den meisten Fällen wird die doppelte Staatsangehörigkeit nämlich mit der Geburt erworben. Gemäss Bundesamt für Statistik erfolgten 2013 lediglich 49 Prozent der Heiraten in der Schweiz zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen. Der Anteil an Heiraten zwischen Schweizern und Ausländern belief sich auf 36 Prozent. Der Anteil an Kindern, die durch Geburt bereits Doppelbürger sein werden, wird sich somit stetig erhöhen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Länder entsandt werden, deren Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen. Diese Praxis beruht nicht auf Loyalitätsüberlegungen, für die übrigens kein Anlass besteht, sondern auf der Tatsache, dass diesen Personen keine Vorrechte und Immunitäten gewährt werden können. Ein Empfangsstaat gesteht den eigenen Staatsangehörigen keine Vorrechte und Privilegien zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Diese Interpellation bezieht sich auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 14.3734. Dazu möchte ich ihm folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie viele diplomatische Pässe der Schweiz sind derzeit im Umlauf?</p><p>2. Welche Gruppen von Personen haben aus welchen Gründen einen diplomatischen Pass der Schweiz?</p><p>3. Worin besteht der rechtliche Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft?</p><p>4. Gibt es Staaten, deren Staatsangehörigkeit man nicht ablegen kann, wenn man Bürger eines anderen Staates ist oder wird?</p><p>5. Gibt es Staaten, deren Staatsbürgerschaft man nicht ablegen kann, wenn man Bürger eines anderen Staates ist oder wird?</p><p>6. Gibt es ein rechtliches (oder anderes) Problem für Mitarbeiter des diplomatischen Korps (oder einer anderen staatlichen Einrichtung wie zum Beispiel der Deza), dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit die Staatsbürgerschaft (oder Staatsangehörigkeit) eines anderen Staates nicht ablegen können bzw. nicht darauf verzichten können?</p><p>7. Zu Frage 6: Bei welchen Staaten und aus welchen Gründen?</p>
- Diplomatenpässe und Staatsangehörigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Es sind derzeit 5166 gültige diplomatische Pässe der Schweiz im Umlauf (Stand 19.12.2014).</p><p>2. Grundsätzlich können Diplomatenpässe für Angestellte des EDA, Angestellte anderer Departemente, Magistratspersonen des Bundes oder für weitere Personen ausgestellt werden (insbesondere Angehörige des Parlamentes, Präsidentin oder Präsident des Bundesgerichtes, Bundesanwältin oder Bundesanwalt usw.).</p><p>Der Diplomatenpass soll den Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz die dienstlichen Reisen im Ausland erleichtern. Die 5166 Diplomatenpässe verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Personalkategorien:</p><p>- Etwa 1300 versetzbare Mitarbeitende des EDA (diplomatische und konsularische Mitarbeitende, ab 1. Januar 2015 auch Mitarbeitende in der Entwicklungszusammenarbeit) sowie ihre schweizerischen Begleitpersonen und Kinder (insgesamt etwa 2000 Pässe). Neben der Erleichterung der Dienstreisen ermöglicht der Diplomatenpass den im Vertretungsnetz der Schweiz im Ausland eingesetzten Mitarbeitenden des Bundes die Anmeldung im Empfangsstaat. Nur dieser letztgenannten Kategorie kommen durch den Empfangsstaat gewährte Vorrechte und Immunitäten nach Massgabe der Wiener Übereinkommen über diplomatische oder konsularische Beziehungen zu. Einzig diese Gruppe von Inhabern von Diplomatenpässen muss über das ausschliessliche Schweizer Bürgerrecht verfügen.</p><p>- Etwa 500 nichtversetzbare EDA-Mitarbeitende, die hauptsächlich Aufgaben in der humanitären Hilfe bzw. in der Friedensförderung erfüllen. Hier erfolgt keine Anmeldung im Empfangsstaat.</p><p>- Etwa 1000 Mitarbeitende des Bundes in der Schweiz, die in verschiedenen Funktionen die Schweiz im Ausland offiziell vertreten.</p><p>- Etwa 70 Parlamentsmitglieder.</p><p>- Etwa 250 übrige Personen, die im Wesentlichen folgende Funktionen erfüllen: Magistratspersonen, Mitarbeitende der Parlamentsdienste, die Mitglieder parlamentarischer Kommissionen oder eine offizielle Delegation ins Ausland begleiten, Bundesanwältin oder Bundesanwalt, schweizerische Richter und Richterinnen bei internationalen Gerichten, die Präsidentin oder der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und, unter bestimmten Voraussetzungen, die Mitglieder, Delegierten und Mitarbeitenden des IKRK, die Präsidentin oder der Präsident und die Chefärztin oder der Chefarzt des Schweizerischen Roten Kreuzes.</p><p>3. Die Begriffe Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit werden im Sprachgebrauch synonymisch verwendet. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen.</p><p>4./7. Ja. Zahlreiche Staaten kennen die Möglichkeit des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit nicht oder lassen ihn zumindest faktisch nicht zu (z. B. gewisse Länder Lateinamerikas und des Balkans, die meisten arabischen Staaten, die Türkei, Indien und Frankreich).</p><p>5. Vgl. Ziff. 4.</p><p>6./7. Der Stellenzugang für versetzbare Mitarbeitende des EDA ist auf Personen beschränkt, die ausschliesslich Schweizer Staatsangehörige sind. Kandidatinnen oder Kandidaten für die Aufnahme in die versetzbaren Dienste des EDA mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit müssen auf alle nichtschweizerischen Staatsbürgerschaften verzichten. Zwischen 2000 und 2012 konnten von 72 Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit 18 schlussendlich nicht auf ihre nichtschweizerische Staatsangehörigkeit verzichten. Nur wenn ein Verzicht auf die weitere(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht möglich ist und die betreffende Person nachweist, dass sie alle für einen Verzicht notwendigen Schritte unternommen hat, kann trotzdem eine Aufnahme in die versetzbaren Dienste erfolgen. Diese Regelung hat ein oft langwieriges und aufwendiges Verfahren für die Betroffenen zur Folge, die während dieser Zeit zu schlechteren Bedingungen angestellt sind als die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes. Sie führt klar zu einer Ungleichbehandlung von Schweizer Staatsangehörigen.</p><p>Die Probleme werden in der Zukunft noch zunehmen. In den meisten Fällen wird die doppelte Staatsangehörigkeit nämlich mit der Geburt erworben. Gemäss Bundesamt für Statistik erfolgten 2013 lediglich 49 Prozent der Heiraten in der Schweiz zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen. Der Anteil an Heiraten zwischen Schweizern und Ausländern belief sich auf 36 Prozent. Der Anteil an Kindern, die durch Geburt bereits Doppelbürger sein werden, wird sich somit stetig erhöhen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Länder entsandt werden, deren Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen. Diese Praxis beruht nicht auf Loyalitätsüberlegungen, für die übrigens kein Anlass besteht, sondern auf der Tatsache, dass diesen Personen keine Vorrechte und Immunitäten gewährt werden können. Ein Empfangsstaat gesteht den eigenen Staatsangehörigen keine Vorrechte und Privilegien zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Diese Interpellation bezieht sich auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 14.3734. Dazu möchte ich ihm folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie viele diplomatische Pässe der Schweiz sind derzeit im Umlauf?</p><p>2. Welche Gruppen von Personen haben aus welchen Gründen einen diplomatischen Pass der Schweiz?</p><p>3. Worin besteht der rechtliche Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft?</p><p>4. Gibt es Staaten, deren Staatsangehörigkeit man nicht ablegen kann, wenn man Bürger eines anderen Staates ist oder wird?</p><p>5. Gibt es Staaten, deren Staatsbürgerschaft man nicht ablegen kann, wenn man Bürger eines anderen Staates ist oder wird?</p><p>6. Gibt es ein rechtliches (oder anderes) Problem für Mitarbeiter des diplomatischen Korps (oder einer anderen staatlichen Einrichtung wie zum Beispiel der Deza), dass sie aufgrund ihrer Tätigkeit die Staatsbürgerschaft (oder Staatsangehörigkeit) eines anderen Staates nicht ablegen können bzw. nicht darauf verzichten können?</p><p>7. Zu Frage 6: Bei welchen Staaten und aus welchen Gründen?</p>
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