Staatssekretariat für Familie

ShortId
14.4252
Id
20144252
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
Staatssekretariat für Familie
AdditionalIndexing
04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kommen viele Fragen bezüglich Gleichstellung, Familie, Familienmodelle usw. auf uns zu. Die Gesellschaft verändert sich, die gesetzlichen Grundlagen sollen dementsprechend angepasst werden. Heute ist niemand richtig zuständig für "Familie". Bei Familienfragen sind oft mehrere Departemente involviert, Absprachen sind nötig, wichtige Geschäfte fallen unter den Tisch oder werden nicht prioritär behandelt. Mit der Schaffung eines Staatssekretariats für Familie wäre die Verantwortung klar und die Koordination zwischen den Departementen, Verbänden, Parteien usw. sichergestellt.</p>
  • <p>Die Familienpolitik ist eine typische Querschnittpolitik, die sich mit sehr unterschiedlichen Themen wie Familienrecht, Familienlastenausgleich, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Familienbesteuerung und Förderung von Beratungsleistungen befasst. Wie der Bundesrat im Zusammenhang mit früheren Motionen (insbesondere den Motionen Fehr Jacqueline 03.3599, 07.3759 und 09.3666, "Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien") dargelegt hat, sind die wichtigsten Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern im Bereich Familien-, Kinder- und Jugendpolitik bereits im Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammengefasst. Das Geschäftsfeld arbeitet eng mit den anderen zuständigen Bundesämtern zusammen, und die Koordination der Tätigkeiten der verschiedenen Stellen funktioniert erwiesenermassen gut. Die Schaffung eines Staatssekretariats für Familie würde an den Prioritäten im Bereich Familienpolitik, dem der Bundesrat einen hohen Stellenwert beimisst, nichts ändern.</p><p>Ausserdem gelten für die Kinder- und Jugendpolitik die Grundsätze des Föderalismus und der Subsidiarität. Somit fällt sie in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden, und sämtliche Massnahmen haben in Zusammenarbeit mit ihnen zu erfolgen. In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde ein neuer Verfassungsartikel, der dem Bund zusätzliche Kompetenzen im Bereich Familienpolitik zugesprochen hätte, von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Damit verbleibt die Zuständigkeit für die Familienpolitik weiterhin hauptsächlich bei den Kantonen und Gemeinden. Die Schaffung eines Staatssekretariats für Familie ist daher nicht gerechtfertigt und abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Staatssekretariat für Familie zu schaffen.</p>
  • Staatssekretariat für Familie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kommen viele Fragen bezüglich Gleichstellung, Familie, Familienmodelle usw. auf uns zu. Die Gesellschaft verändert sich, die gesetzlichen Grundlagen sollen dementsprechend angepasst werden. Heute ist niemand richtig zuständig für "Familie". Bei Familienfragen sind oft mehrere Departemente involviert, Absprachen sind nötig, wichtige Geschäfte fallen unter den Tisch oder werden nicht prioritär behandelt. Mit der Schaffung eines Staatssekretariats für Familie wäre die Verantwortung klar und die Koordination zwischen den Departementen, Verbänden, Parteien usw. sichergestellt.</p>
    • <p>Die Familienpolitik ist eine typische Querschnittpolitik, die sich mit sehr unterschiedlichen Themen wie Familienrecht, Familienlastenausgleich, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Familienbesteuerung und Förderung von Beratungsleistungen befasst. Wie der Bundesrat im Zusammenhang mit früheren Motionen (insbesondere den Motionen Fehr Jacqueline 03.3599, 07.3759 und 09.3666, "Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien") dargelegt hat, sind die wichtigsten Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern im Bereich Familien-, Kinder- und Jugendpolitik bereits im Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammengefasst. Das Geschäftsfeld arbeitet eng mit den anderen zuständigen Bundesämtern zusammen, und die Koordination der Tätigkeiten der verschiedenen Stellen funktioniert erwiesenermassen gut. Die Schaffung eines Staatssekretariats für Familie würde an den Prioritäten im Bereich Familienpolitik, dem der Bundesrat einen hohen Stellenwert beimisst, nichts ändern.</p><p>Ausserdem gelten für die Kinder- und Jugendpolitik die Grundsätze des Föderalismus und der Subsidiarität. Somit fällt sie in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden, und sämtliche Massnahmen haben in Zusammenarbeit mit ihnen zu erfolgen. In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde ein neuer Verfassungsartikel, der dem Bund zusätzliche Kompetenzen im Bereich Familienpolitik zugesprochen hätte, von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Damit verbleibt die Zuständigkeit für die Familienpolitik weiterhin hauptsächlich bei den Kantonen und Gemeinden. Die Schaffung eines Staatssekretariats für Familie ist daher nicht gerechtfertigt und abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Staatssekretariat für Familie zu schaffen.</p>
    • Staatssekretariat für Familie

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