Geltende Fallkostenpauschale für Asylbewerber inklusive Kesb. Massnahmen bei der Festlegung von allfälligen Berechnungspauschalen
- ShortId
-
14.4255
- Id
-
20144255
- Updated
-
28.07.2023 06:30
- Language
-
de
- Title
-
Geltende Fallkostenpauschale für Asylbewerber inklusive Kesb. Massnahmen bei der Festlegung von allfälligen Berechnungspauschalen
- AdditionalIndexing
-
2811;2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Aufwand der Gemeinden für Asylbewerber muss standardisiert werden. Es darf nicht sein, dass sich Gemeinden bei der Betreuung von Asylanten, aus irgendwelchen Gründen, zu Zahlungen genötigt sehen, die fragwürdig sind, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen und nur mit Steuererhöhungen überhaupt aufzufangen sind. </p><p>Darum ist eine Fallkostenpauschale inklusive Kesb-Massnahmen pro Asylbewerber der einzige Weg, der vor unnötigen und horrenden Kosten schützt und den Gemeinden in diesem Bereich finanzielle Planungssicherheit gibt.</p>
- <p>Der Bund vergütet den Kantonen die Vollzugskosten des Asylgesetzes in Form von monatlichen Pauschalabgeltungen. Er vergütet den Kantonen unter anderem die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenversicherung und leistet Beiträge an die Betreuungs- und Verwaltungskosten für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereiches. Im Rahmen dieser Pauschalabgeltungen sind auch Beiträge für </p><p>Massnahmen der Sonderunterbringung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden pauschal mitvergütet. Die Pauschalabgeltungen werden vom Grundsatz getragen, dass die Abgeltungen bei kostengünstigen Lösungen kostendeckend sind. Beim Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie bei der Ausrichtung und der konkreten Bemessung von Sozialhilfeleistungen handelt es sich um kantonale Aufgaben. Deshalb sind die Kantone auch verantwortlich zu definieren, wie ein allfälliger angemessener innerkantonaler Lastenausgleich für die Ausgaben der Gemeinden ausgestaltet sein müsste.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bemessungsgrundlagen für die Berechnungspauschalen dahingehend zu ändern beziehungsweise zu erhöhen, dass inskünftig auch allfällige Massnahmen der Kesb damit abgegolten werden können. Dies bis zu einem definitiven rechtskräftigen Entscheid.</p>
- Geltende Fallkostenpauschale für Asylbewerber inklusive Kesb. Massnahmen bei der Festlegung von allfälligen Berechnungspauschalen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Aufwand der Gemeinden für Asylbewerber muss standardisiert werden. Es darf nicht sein, dass sich Gemeinden bei der Betreuung von Asylanten, aus irgendwelchen Gründen, zu Zahlungen genötigt sehen, die fragwürdig sind, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen und nur mit Steuererhöhungen überhaupt aufzufangen sind. </p><p>Darum ist eine Fallkostenpauschale inklusive Kesb-Massnahmen pro Asylbewerber der einzige Weg, der vor unnötigen und horrenden Kosten schützt und den Gemeinden in diesem Bereich finanzielle Planungssicherheit gibt.</p>
- <p>Der Bund vergütet den Kantonen die Vollzugskosten des Asylgesetzes in Form von monatlichen Pauschalabgeltungen. Er vergütet den Kantonen unter anderem die Kosten der Sozialhilfe und der obligatorischen Krankenversicherung und leistet Beiträge an die Betreuungs- und Verwaltungskosten für Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereiches. Im Rahmen dieser Pauschalabgeltungen sind auch Beiträge für </p><p>Massnahmen der Sonderunterbringung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden pauschal mitvergütet. Die Pauschalabgeltungen werden vom Grundsatz getragen, dass die Abgeltungen bei kostengünstigen Lösungen kostendeckend sind. Beim Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes sowie bei der Ausrichtung und der konkreten Bemessung von Sozialhilfeleistungen handelt es sich um kantonale Aufgaben. Deshalb sind die Kantone auch verantwortlich zu definieren, wie ein allfälliger angemessener innerkantonaler Lastenausgleich für die Ausgaben der Gemeinden ausgestaltet sein müsste.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bemessungsgrundlagen für die Berechnungspauschalen dahingehend zu ändern beziehungsweise zu erhöhen, dass inskünftig auch allfällige Massnahmen der Kesb damit abgegolten werden können. Dies bis zu einem definitiven rechtskräftigen Entscheid.</p>
- Geltende Fallkostenpauschale für Asylbewerber inklusive Kesb. Massnahmen bei der Festlegung von allfälligen Berechnungspauschalen
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