Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken
- ShortId
-
14.4270
- Id
-
20144270
- Updated
-
25.06.2025 00:24
- Language
-
de
- Title
-
Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken
- AdditionalIndexing
-
52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der weltweite Pelzumsatz hat innert zehn Jahren um 70 Prozent zugenommen. Dieser Anstieg äussert sich auch in den stark zunehmenden Importen in die Schweiz. Gleichzeitig ist bekannt, dass ein grosser Teil der Tiere, von denen das Fell gewonnen wird, unter erbärmlichsten Bedingungen gehalten wird. Offensichtlich greifen die Kontrollmechanismen nicht, welche verhindern sollen, dass Fellprodukte in die Schweiz gelangen, welche aus tierschutzwidrigen Zuchten stammen. Um künftig auf solche Importe verzichten zu können, sollten diese durch einheimische Ressourcen kompensiert werden können. Falls dies nicht der Fall ist, sind Massnahmen zu prüfen, welche die Rahmenbedingungen für die einheimische Pelzproduktion verbessern.</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt die tierquälerische Pelzproduktion. In Erfüllung der Motion Moser 08.3675, "Deklarationspflicht für Pelze", und gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0) erliess der Bundesrat am 7. Dezember 2012 die Pelzdeklarationsverordnung (SR 944.022). Zweck dieser Verordnung ist die Information über die Tierart, die Herkunft und die Gewinnungsart des Pelzes, was den Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Wahl ermöglicht. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf das Postulat Bruderer Wyss 14.4286, "Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern", und auf die Interpellation Geissbühler 14.4096, "Pelzbericht. Zusätzliche Informationen", festgehalten hat, werden die Kontrollen seit März 2014 durchgeführt. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Umsetzung des Postulates Bruderer Wyss 14.4286, 2017 in einem Bericht die Situation drei Jahre nach der Einführung der Kontrollen der Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten darzulegen sowie eine Analyse möglicher Alternativen vorzunehmen. Mit der Auswertung der Kontrollen sollte in Erfahrung gebracht werden können, in welcher Grössenordnung sich die Einfuhren von Pelzprodukten bewegen, die unter tierquälerischen Bedingungen gewonnen werden.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig abzuschätzen, ob bei einem allfälligen Verbot der Einfuhr von Pelzen aus tierquälerischen Zuchten das einheimische Pelzangebot die Schweizer Nachfrage decken könnte. Denn die meisten Pelze werden in Form bereits verarbeiteter und mit Pelzteilen gefertigter Pelzprodukte eingeführt. Es ist daher schwierig, diese Einfuhren zu quantifizieren, da sie unter viele unterschiedliche Zolltarife fallen. Ferner kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass das einheimische Angebot die Nachfrage nach Pelzen von Tieren, die in der Schweiz nicht vorkommen, wie beispielsweise dem Nerz, nicht befriedigen könnte.</p><p>Schliesslich kann die Pelzdeklarationsverordnung wie oben dargelegt dank der verschiedenen Informationen, die sie den Konsumentinnen und Konsumenten liefert, deren Wahl zugunsten von in- oder ausländischen Produkten beeinflussen, die den Schweizer Tierschutznormen entsprechen. Es ist nicht Sache des Staates, sondern der Schweizer Pelzproduzenten, nützliche und notwendige Massnahmen (Informationskampagnen) zu ergreifen, um die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Mehrwert von Schweizer Produkten dank der strengen Tierschutzbestimmungen aufmerksam zu machen. Der Schweizer Pelzfachverband (Swiss Fur) erfüllt diesen Auftrag der Promotion einheimischer Produkte bereits. Er informiert sich in den Produktionsländern regelmässig über die Zuchtbedingungen, die Fangmethoden und auch über die geltende Gesetzgebung und publiziert Dokumentationen zu Themen der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Ethik und der Verantwortung der Kürschner für den Artenschutz und den Lebensraum der Tiere, und er trägt auch dazu bei, dass die Felle aus der Regulierungsjagd rationell und sinnvoll genutzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Pelznachfrage in der Schweiz durch einheimische Ressourcen (z. B. aus der Jagd) gedeckt werden kann, wenn künftig auf Importe aus Zuchten mit tierschutzwidriger Haltung verzichtet wird, und welche diesbezüglichen Fördermassnahmen allenfalls zu treffen sind.</p>
- Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der weltweite Pelzumsatz hat innert zehn Jahren um 70 Prozent zugenommen. Dieser Anstieg äussert sich auch in den stark zunehmenden Importen in die Schweiz. Gleichzeitig ist bekannt, dass ein grosser Teil der Tiere, von denen das Fell gewonnen wird, unter erbärmlichsten Bedingungen gehalten wird. Offensichtlich greifen die Kontrollmechanismen nicht, welche verhindern sollen, dass Fellprodukte in die Schweiz gelangen, welche aus tierschutzwidrigen Zuchten stammen. Um künftig auf solche Importe verzichten zu können, sollten diese durch einheimische Ressourcen kompensiert werden können. Falls dies nicht der Fall ist, sind Massnahmen zu prüfen, welche die Rahmenbedingungen für die einheimische Pelzproduktion verbessern.</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt die tierquälerische Pelzproduktion. In Erfüllung der Motion Moser 08.3675, "Deklarationspflicht für Pelze", und gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0) erliess der Bundesrat am 7. Dezember 2012 die Pelzdeklarationsverordnung (SR 944.022). Zweck dieser Verordnung ist die Information über die Tierart, die Herkunft und die Gewinnungsart des Pelzes, was den Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Wahl ermöglicht. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf das Postulat Bruderer Wyss 14.4286, "Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern", und auf die Interpellation Geissbühler 14.4096, "Pelzbericht. Zusätzliche Informationen", festgehalten hat, werden die Kontrollen seit März 2014 durchgeführt. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Umsetzung des Postulates Bruderer Wyss 14.4286, 2017 in einem Bericht die Situation drei Jahre nach der Einführung der Kontrollen der Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten darzulegen sowie eine Analyse möglicher Alternativen vorzunehmen. Mit der Auswertung der Kontrollen sollte in Erfahrung gebracht werden können, in welcher Grössenordnung sich die Einfuhren von Pelzprodukten bewegen, die unter tierquälerischen Bedingungen gewonnen werden.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig abzuschätzen, ob bei einem allfälligen Verbot der Einfuhr von Pelzen aus tierquälerischen Zuchten das einheimische Pelzangebot die Schweizer Nachfrage decken könnte. Denn die meisten Pelze werden in Form bereits verarbeiteter und mit Pelzteilen gefertigter Pelzprodukte eingeführt. Es ist daher schwierig, diese Einfuhren zu quantifizieren, da sie unter viele unterschiedliche Zolltarife fallen. Ferner kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass das einheimische Angebot die Nachfrage nach Pelzen von Tieren, die in der Schweiz nicht vorkommen, wie beispielsweise dem Nerz, nicht befriedigen könnte.</p><p>Schliesslich kann die Pelzdeklarationsverordnung wie oben dargelegt dank der verschiedenen Informationen, die sie den Konsumentinnen und Konsumenten liefert, deren Wahl zugunsten von in- oder ausländischen Produkten beeinflussen, die den Schweizer Tierschutznormen entsprechen. Es ist nicht Sache des Staates, sondern der Schweizer Pelzproduzenten, nützliche und notwendige Massnahmen (Informationskampagnen) zu ergreifen, um die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Mehrwert von Schweizer Produkten dank der strengen Tierschutzbestimmungen aufmerksam zu machen. Der Schweizer Pelzfachverband (Swiss Fur) erfüllt diesen Auftrag der Promotion einheimischer Produkte bereits. Er informiert sich in den Produktionsländern regelmässig über die Zuchtbedingungen, die Fangmethoden und auch über die geltende Gesetzgebung und publiziert Dokumentationen zu Themen der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Ethik und der Verantwortung der Kürschner für den Artenschutz und den Lebensraum der Tiere, und er trägt auch dazu bei, dass die Felle aus der Regulierungsjagd rationell und sinnvoll genutzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Pelznachfrage in der Schweiz durch einheimische Ressourcen (z. B. aus der Jagd) gedeckt werden kann, wenn künftig auf Importe aus Zuchten mit tierschutzwidriger Haltung verzichtet wird, und welche diesbezüglichen Fördermassnahmen allenfalls zu treffen sind.</p>
- Pelzmarkt für einheimische Produkte stärken
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