Klimaschutzstrategie und Landwirtschaft

ShortId
14.4272
Id
20144272
Updated
28.07.2023 06:06
Language
de
Title
Klimaschutzstrategie und Landwirtschaft
AdditionalIndexing
52;55;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Energiestrategie 2050 verfolgt das übergeordnete Ziel, das Energiesystem der Schweiz grundsätzlich umzubauen: Der Endenergie- und der Stromverbrauch sollen reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien soll erhöht und die energiebedingten CO2-Emissionen sollen bis ins Jahr 2050 auf 1 bis 1,5 Tonnen pro Kopf und Jahr gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt zudem langfristig das klimapolitische Ziel, die jährlichen pro Kopf emittierten Treibhausgase auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Damit ist die langfristige Stossrichtung frühzeitig vorgegeben, die dafür notwendigen Massnahmen werden sich dagegen über die kommenden Jahrzehnte verändern.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Klimagesetzgebung wie auch die Energiegesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und anhand konkreter Zwischenziele zu überprüfen, ob zur Erreichung der langfristigen Ziele Anpassungen notwendig sind. Dank des etappierten Vorgehens kann der Bundesrat die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie das gesellschaftliche Umfeld sowohl bei der Festlegung der Zwischenziele als auch bei der Ausgestaltung der notwendigen Massnahmen und Instrumente berücksichtigen.</p><p>Das UVEK wird bis Mitte 2016 eine Vernehmlassungsvorlage für die Zeit nach 2020 und damit für das nächste Zwischenziel der Klimapolitik ausarbeiten. Entsprechend dem Bundesratsbeschluss vom Mai 2014 will der Bundesrat insbesondere die aktuellen Instrumente des CO2-Gesetzes (SR 641.71) konsequent weiterführen und punktuell verschärfen.</p><p>2. Die Schweizer Landwirtschaft ist für rund 12 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft erarbeitete Klimastrategie Landwirtschaft sieht ambitiöse, quantitative Ziele bis 2050 vor, welche die Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft und die optimale Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel betreffen.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017, insbesondere mit der besseren Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Ziele der Bundesverfassung, werden die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft voraussichtlich abnehmen. Zudem sind auf gesetzlicher Ebene die Voraussetzungen für die Förderung einer klimafreundlichen Produktion geschaffen worden.</p><p>Derzeit laufen Forschungsprojekte, um die Wirksamkeit von Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu quantifizieren. Auch eine Plattform für den Wissensaustausch und die Wissensverbreitung wurde etabliert. Zudem bietet das Ressourcenprogramm Landwirtschaft die Möglichkeit, Innovationen im Rahmen von regionalen oder branchenspezifischen Projekten im Hinblick auf eine spätere Diffusion über das Projektgebiet hinaus zu erproben. Die mit diesen Massnahmen gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik einerseits und der Klimapolitik andererseits berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat kann zurzeit nicht beziffern, bis wann die Schweiz klimaneutral wird, also die angestrebten Netto-Nullemissionen bei den Treibhausgasen erreicht (siehe Frage 14.5630). Der Weltklimarat schätzt, dass dieses Ziel für alle Länder zusammen in der zweiten Jahrhunderthälfte erreicht werden muss, um eine Erwärmung von mehr als 2 Grad und damit den gefährlichen Klimawandel noch abzuwenden. Dieses Thema spielt deshalb in den Klimaverhandlungen im Hinblick auf ein neues Klimaabkommen Ende 2015 in Paris eine wichtige Rolle. Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>In seiner Antwort bekräftigt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen langfristig auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2 zu reduzieren. Diese Restbelastung wird allerdings bereits durch die Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion beansprucht. Ohne vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien (und den Einsatz von noch nicht anwendbaren "Carbon capture and storage"-Technologien) kann die Klimaneutralität nicht erreicht werden.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Klimaneutralität setzt gemäss Bundesrat die vollständige Substitution der fossilen Energien voraus. Da die aktuelle Energiestrategie 2050 noch weit von einem Ausstieg aus den fossilen Energien entfernt ist, bedeutet dies, dass das Ziel nur mit einer ergänzenden Klimaschutzstrategie 2050 erreicht werden kann. Ist eine solche Klimaschutzstrategie in Erarbeitung? Welche zusätzlichen Massnahmen sind vorgesehen?</p><p>2. Gemäss Bundesratsantwort stellt die Nahrungsmittelproduktion eine grosse Herausforderung für den Klimaschutz dar. Im CO2-Gesetz wurde auf eine explizite Regelung für die Landwirtschaft verzichtet, da man diese im Rahmen der ohnehin laufenden Agrarreformen einflechten wollte. Gibt es mittlerweile quantifizierte Klimaschutzmassnahmenpläne für die Landwirtschaft, und wie viel wird davon im Rahmen welcher Gesetzgebung bereits umgesetzt? Wie sieht der Klimaschutz-Fahrplan im Bereich der Landwirtschaft aus?</p>
  • Klimaschutzstrategie und Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Energiestrategie 2050 verfolgt das übergeordnete Ziel, das Energiesystem der Schweiz grundsätzlich umzubauen: Der Endenergie- und der Stromverbrauch sollen reduziert, der Anteil der erneuerbaren Energien soll erhöht und die energiebedingten CO2-Emissionen sollen bis ins Jahr 2050 auf 1 bis 1,5 Tonnen pro Kopf und Jahr gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt zudem langfristig das klimapolitische Ziel, die jährlichen pro Kopf emittierten Treibhausgase auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren. Damit ist die langfristige Stossrichtung frühzeitig vorgegeben, die dafür notwendigen Massnahmen werden sich dagegen über die kommenden Jahrzehnte verändern.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Klimagesetzgebung wie auch die Energiegesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und anhand konkreter Zwischenziele zu überprüfen, ob zur Erreichung der langfristigen Ziele Anpassungen notwendig sind. Dank des etappierten Vorgehens kann der Bundesrat die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie das gesellschaftliche Umfeld sowohl bei der Festlegung der Zwischenziele als auch bei der Ausgestaltung der notwendigen Massnahmen und Instrumente berücksichtigen.</p><p>Das UVEK wird bis Mitte 2016 eine Vernehmlassungsvorlage für die Zeit nach 2020 und damit für das nächste Zwischenziel der Klimapolitik ausarbeiten. Entsprechend dem Bundesratsbeschluss vom Mai 2014 will der Bundesrat insbesondere die aktuellen Instrumente des CO2-Gesetzes (SR 641.71) konsequent weiterführen und punktuell verschärfen.</p><p>2. Die Schweizer Landwirtschaft ist für rund 12 Prozent der schweizerischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft erarbeitete Klimastrategie Landwirtschaft sieht ambitiöse, quantitative Ziele bis 2050 vor, welche die Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft und die optimale Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel betreffen.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017, insbesondere mit der besseren Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Ziele der Bundesverfassung, werden die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft voraussichtlich abnehmen. Zudem sind auf gesetzlicher Ebene die Voraussetzungen für die Förderung einer klimafreundlichen Produktion geschaffen worden.</p><p>Derzeit laufen Forschungsprojekte, um die Wirksamkeit von Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu quantifizieren. Auch eine Plattform für den Wissensaustausch und die Wissensverbreitung wurde etabliert. Zudem bietet das Ressourcenprogramm Landwirtschaft die Möglichkeit, Innovationen im Rahmen von regionalen oder branchenspezifischen Projekten im Hinblick auf eine spätere Diffusion über das Projektgebiet hinaus zu erproben. Die mit diesen Massnahmen gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik einerseits und der Klimapolitik andererseits berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat kann zurzeit nicht beziffern, bis wann die Schweiz klimaneutral wird, also die angestrebten Netto-Nullemissionen bei den Treibhausgasen erreicht (siehe Frage 14.5630). Der Weltklimarat schätzt, dass dieses Ziel für alle Länder zusammen in der zweiten Jahrhunderthälfte erreicht werden muss, um eine Erwärmung von mehr als 2 Grad und damit den gefährlichen Klimawandel noch abzuwenden. Dieses Thema spielt deshalb in den Klimaverhandlungen im Hinblick auf ein neues Klimaabkommen Ende 2015 in Paris eine wichtige Rolle. Es besteht dringender Handlungsbedarf.</p><p>In seiner Antwort bekräftigt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen langfristig auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2 zu reduzieren. Diese Restbelastung wird allerdings bereits durch die Auswirkungen der Nahrungsmittelproduktion beansprucht. Ohne vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien (und den Einsatz von noch nicht anwendbaren "Carbon capture and storage"-Technologien) kann die Klimaneutralität nicht erreicht werden.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Die Klimaneutralität setzt gemäss Bundesrat die vollständige Substitution der fossilen Energien voraus. Da die aktuelle Energiestrategie 2050 noch weit von einem Ausstieg aus den fossilen Energien entfernt ist, bedeutet dies, dass das Ziel nur mit einer ergänzenden Klimaschutzstrategie 2050 erreicht werden kann. Ist eine solche Klimaschutzstrategie in Erarbeitung? Welche zusätzlichen Massnahmen sind vorgesehen?</p><p>2. Gemäss Bundesratsantwort stellt die Nahrungsmittelproduktion eine grosse Herausforderung für den Klimaschutz dar. Im CO2-Gesetz wurde auf eine explizite Regelung für die Landwirtschaft verzichtet, da man diese im Rahmen der ohnehin laufenden Agrarreformen einflechten wollte. Gibt es mittlerweile quantifizierte Klimaschutzmassnahmenpläne für die Landwirtschaft, und wie viel wird davon im Rahmen welcher Gesetzgebung bereits umgesetzt? Wie sieht der Klimaschutz-Fahrplan im Bereich der Landwirtschaft aus?</p>
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