Akte Schweiz/Südafrika. Nach Aufhebung der Archivsperre muss die Aufarbeitung weitergehen

ShortId
14.4274
Id
20144274
Updated
28.07.2023 06:06
Language
de
Title
Akte Schweiz/Südafrika. Nach Aufhebung der Archivsperre muss die Aufarbeitung weitergehen
AdditionalIndexing
08;36;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Ende der Neunzigerjahre regte das Parlament mehrfach mit parlamentarischen Vorstössen an, die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem südafrikanischen Apartheidregime untersuchen zu lassen. Am 3. März 1999 lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative Hollenstein 98.412, "Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während den Jahren 1948-1994", ab. Hingegen nahm er am 3. März 1999 das Postulat der Kommission für Rechtsfragen 99.3002, "Untersuchung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948-1994", an, das schliesslich am 3. Mai 2000 zur Aufstockung des Nationalen Forschungsprogramms 42, "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik", mit einem Zusatzmodul "Beziehungen Schweiz-Südafrika" (42 plus) führte. Noch während der Laufzeit des NFP 42 plus lehnte der Nationalrat am 20. Juni 2003 eine zweite, gleichlautende parlamentarische Initiative (01.460) ab, die mittels eines Bundesbeschlusses die historische Aufarbeitung des Verhältnisses der Schweiz zum südafrikanischen Apartheidregime anregen wollte. Eine Annahme der beiden parlamentarischen Initiativen hätte unter anderem Privatunternehmen verpflichtet, ihre Archive zu öffnen.</p><p>Das Zusatzmodul NFP 42 plus sah in diesem Kontext vor, dass der Spielraum für die Regelung des Aktenzugangs im Rahmen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA; SR 152.1) ausgeschöpft und eine "liberale Einsichtspraxis" verfolgt werden soll. Im Jahre 2002 wurden in den USA Sammelklagen gegen Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika während der Zeit der Apartheid eingereicht. Da auch Schweizer Firmen davon betroffen waren, beschloss der Bundesrat am 16. April 2003 zum Schutz der Rechtsgleichheit von Schweizer und ausländischen Verfahrensparteien, den Zugang zu Dossiers, in denen einzelne Unternehmungen namentlich im Zusammenhang mit Kapital- und anderen Exportgeschäften genannt werden, einzuschränken (vgl. Interpellation Rytz Regula 13.4279, "Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika. Endlich die Vergangenheit bereinigen"). Alle laufenden Forschungsprojekte des NFP 42 plus konnten im Jahre 2004 dennoch abgeschlossen werden. Im folgenden Jahr wurde die Programmsynthese "Die Schweiz und Südafrika 1948-1994: Schlussbericht des im Auftrag des Bundesrates durchgeführten NFP 42+" (Bern 2005) publiziert. Im Jahr 2007 erschien auch die englische Übersetzung der Schlusssynthese. Damit wurde der Austausch mit Forschenden, Behörden und Politikern aus Südafrika gefördert.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Mit Bundesratsbeschluss vom 20. Juni 2014 wurde die Zugangsbeschränkung aufgehoben, womit heute alle Südafrika-Akten wieder gemäss den üblichen Regeln des BGA zugänglich sind. Mit der obenerwähnten Programmsynthese des NFP 42 plus liegt eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse vor. Im Oktober 2005 schloss das NFP 42 plus mit einer Medienkonferenz ab, und die Leitungsstruktur des Programms wurde aufgelöst. Heute haben alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit, ergänzende Forschungsarbeiten zu initiieren und entsprechende Forschungsgesuche beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einzureichen. Beim SNF stehen die Förderinstrumente (Einzelprojektförderung, Sinergia) zur Verfügung. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.</p><p>2. Auch bezüglich der thematischen und zeitlichen Erweiterung möglicher Untersuchungen sieht der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da den Forschenden ausreichend Möglichkeiten über bestehende Fördergefässe offenstehen und der Aktenzugang gemäss BGA gesichert ist.</p><p>3. Wie einleitend erwähnt, lehnte der Nationalrat in den Jahren 1999 und 2003 die beiden obengenannten, gleichlautenden parlamentarischen Initiativen ab, welche unter anderem den Zugang zu Privatarchiven forderten. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, Zugang zu Schweizer Privatarchiven zu gewähren (vgl. Antwort auf die Motion Lang 05.3753, "Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime").</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Nationale Forschungsprogramm Schweiz-Südafrika (NFP 42 plus) hatte zum Ziel, die schweizerische Politik gegenüber dem Apartheidstaat zu untersuchen. Die 2003 vom Bundesrat im Notrecht verhängte Aktensperre zum Schutz von Banken und weiterer Unternehmen hat die Arbeiten erheblich behindert. Nach der erfolgten Aufhebung der Archivsperre muss die historische Aufarbeitung nun weitergeführt werden. Denn gemäss dem Leiter des NFP 42 plus, Professor Georg Kreis, konnten aufgrund der Archivsperre wichtige Forschungslücken nicht geschlossen werden. "Es wäre interessant zu wissen, wie viele Kredite gewährt wurden, die nicht vom Kapitalexportplafond erfasst wurden, den der Bundesrat 1974 erlassen hatte, und mit welchen anderen Operationen man sich an den minimalen Einschränkungen vorbeigemogelt hat. Es fehlt der Einblick in die Einschätzungen und das Verhalten der privaten Akteure und wie diese auf die Bundesstellen eingewirkt haben." ("WOZ" vom 3. November 2005)</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Aufarbeitung der Aussen- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Apartheid von 1948 bis 1994 und der folgenden Jahre weiterzuführen und insbesondere die folgenden Schritte umzusetzen?</p><p>1. Auslösen einer Neuauflage und Ergänzung des NFP 42 plus mit den von der Archivsperre betroffenen Akten, insbesondere zum Finanz- und Rohstoffsektor, zur Rolle des Nachrichtendienstes und der militärischen und nuklearen Zusammenarbeit. Dabei sollen auch südafrikanische Forscherinnen und Forscher und Forschungsresultate einbezogen werden.</p><p>2. Ausweitung der Untersuchung auf die Übergangszeit vom Apartheidregime in die Demokratie und die daraus entstehenden Abhängigkeiten zum Schweizer Finanzmarkt (Kreditvergabe, Hedgingverträge).</p><p>3. Öffnung der privaten Archive aus dem Finanz-, Rüstungs- und Rohstoffsektor. Gemäss Schlussbericht zum NFP 42 plus kann "die tatsächliche Dimension der Südafrika-Geschäfte gewisser Unternehmungen" nur mit dem Zugang zu den Unternehmensarchiven festgestellt werden.</p>
  • Akte Schweiz/Südafrika. Nach Aufhebung der Archivsperre muss die Aufarbeitung weitergehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Ende der Neunzigerjahre regte das Parlament mehrfach mit parlamentarischen Vorstössen an, die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem südafrikanischen Apartheidregime untersuchen zu lassen. Am 3. März 1999 lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative Hollenstein 98.412, "Aufarbeitung der Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während den Jahren 1948-1994", ab. Hingegen nahm er am 3. März 1999 das Postulat der Kommission für Rechtsfragen 99.3002, "Untersuchung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu Südafrika in den Jahren 1948-1994", an, das schliesslich am 3. Mai 2000 zur Aufstockung des Nationalen Forschungsprogramms 42, "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik", mit einem Zusatzmodul "Beziehungen Schweiz-Südafrika" (42 plus) führte. Noch während der Laufzeit des NFP 42 plus lehnte der Nationalrat am 20. Juni 2003 eine zweite, gleichlautende parlamentarische Initiative (01.460) ab, die mittels eines Bundesbeschlusses die historische Aufarbeitung des Verhältnisses der Schweiz zum südafrikanischen Apartheidregime anregen wollte. Eine Annahme der beiden parlamentarischen Initiativen hätte unter anderem Privatunternehmen verpflichtet, ihre Archive zu öffnen.</p><p>Das Zusatzmodul NFP 42 plus sah in diesem Kontext vor, dass der Spielraum für die Regelung des Aktenzugangs im Rahmen des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA; SR 152.1) ausgeschöpft und eine "liberale Einsichtspraxis" verfolgt werden soll. Im Jahre 2002 wurden in den USA Sammelklagen gegen Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika während der Zeit der Apartheid eingereicht. Da auch Schweizer Firmen davon betroffen waren, beschloss der Bundesrat am 16. April 2003 zum Schutz der Rechtsgleichheit von Schweizer und ausländischen Verfahrensparteien, den Zugang zu Dossiers, in denen einzelne Unternehmungen namentlich im Zusammenhang mit Kapital- und anderen Exportgeschäften genannt werden, einzuschränken (vgl. Interpellation Rytz Regula 13.4279, "Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika. Endlich die Vergangenheit bereinigen"). Alle laufenden Forschungsprojekte des NFP 42 plus konnten im Jahre 2004 dennoch abgeschlossen werden. Im folgenden Jahr wurde die Programmsynthese "Die Schweiz und Südafrika 1948-1994: Schlussbericht des im Auftrag des Bundesrates durchgeführten NFP 42+" (Bern 2005) publiziert. Im Jahr 2007 erschien auch die englische Übersetzung der Schlusssynthese. Damit wurde der Austausch mit Forschenden, Behörden und Politikern aus Südafrika gefördert.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Mit Bundesratsbeschluss vom 20. Juni 2014 wurde die Zugangsbeschränkung aufgehoben, womit heute alle Südafrika-Akten wieder gemäss den üblichen Regeln des BGA zugänglich sind. Mit der obenerwähnten Programmsynthese des NFP 42 plus liegt eine Gesamtwürdigung der Ergebnisse vor. Im Oktober 2005 schloss das NFP 42 plus mit einer Medienkonferenz ab, und die Leitungsstruktur des Programms wurde aufgelöst. Heute haben alle Interessierten jederzeit die Möglichkeit, ergänzende Forschungsarbeiten zu initiieren und entsprechende Forschungsgesuche beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einzureichen. Beim SNF stehen die Förderinstrumente (Einzelprojektförderung, Sinergia) zur Verfügung. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.</p><p>2. Auch bezüglich der thematischen und zeitlichen Erweiterung möglicher Untersuchungen sieht der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, da den Forschenden ausreichend Möglichkeiten über bestehende Fördergefässe offenstehen und der Aktenzugang gemäss BGA gesichert ist.</p><p>3. Wie einleitend erwähnt, lehnte der Nationalrat in den Jahren 1999 und 2003 die beiden obengenannten, gleichlautenden parlamentarischen Initiativen ab, welche unter anderem den Zugang zu Privatarchiven forderten. Es liegt nicht in der Kompetenz des Bundesrates, Zugang zu Schweizer Privatarchiven zu gewähren (vgl. Antwort auf die Motion Lang 05.3753, "Wirtschaftskollaboration mit dem Apartheid-Regime").</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Nationale Forschungsprogramm Schweiz-Südafrika (NFP 42 plus) hatte zum Ziel, die schweizerische Politik gegenüber dem Apartheidstaat zu untersuchen. Die 2003 vom Bundesrat im Notrecht verhängte Aktensperre zum Schutz von Banken und weiterer Unternehmen hat die Arbeiten erheblich behindert. Nach der erfolgten Aufhebung der Archivsperre muss die historische Aufarbeitung nun weitergeführt werden. Denn gemäss dem Leiter des NFP 42 plus, Professor Georg Kreis, konnten aufgrund der Archivsperre wichtige Forschungslücken nicht geschlossen werden. "Es wäre interessant zu wissen, wie viele Kredite gewährt wurden, die nicht vom Kapitalexportplafond erfasst wurden, den der Bundesrat 1974 erlassen hatte, und mit welchen anderen Operationen man sich an den minimalen Einschränkungen vorbeigemogelt hat. Es fehlt der Einblick in die Einschätzungen und das Verhalten der privaten Akteure und wie diese auf die Bundesstellen eingewirkt haben." ("WOZ" vom 3. November 2005)</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Aufarbeitung der Aussen- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika während der Apartheid von 1948 bis 1994 und der folgenden Jahre weiterzuführen und insbesondere die folgenden Schritte umzusetzen?</p><p>1. Auslösen einer Neuauflage und Ergänzung des NFP 42 plus mit den von der Archivsperre betroffenen Akten, insbesondere zum Finanz- und Rohstoffsektor, zur Rolle des Nachrichtendienstes und der militärischen und nuklearen Zusammenarbeit. Dabei sollen auch südafrikanische Forscherinnen und Forscher und Forschungsresultate einbezogen werden.</p><p>2. Ausweitung der Untersuchung auf die Übergangszeit vom Apartheidregime in die Demokratie und die daraus entstehenden Abhängigkeiten zum Schweizer Finanzmarkt (Kreditvergabe, Hedgingverträge).</p><p>3. Öffnung der privaten Archive aus dem Finanz-, Rüstungs- und Rohstoffsektor. Gemäss Schlussbericht zum NFP 42 plus kann "die tatsächliche Dimension der Südafrika-Geschäfte gewisser Unternehmungen" nur mit dem Zugang zu den Unternehmensarchiven festgestellt werden.</p>
    • Akte Schweiz/Südafrika. Nach Aufhebung der Archivsperre muss die Aufarbeitung weitergehen

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