Wann darf die AHV-Nummer verwendet werden und wann nicht?

ShortId
14.4287
Id
20144287
Updated
28.07.2023 06:04
Language
de
Title
Wann darf die AHV-Nummer verwendet werden und wann nicht?
AdditionalIndexing
1236;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger kann mit seiner persönlichen AHV-Nummer ausfindig gemacht werden. Experten der Sozialversicherungsanstalt sind der Meinung, dass die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer nur sehr zurückhaltend erfolgen darf.</p><p>Im Zusammenhang mit der Nachregistrierung der alten Waffen schlägt der Bundesrat vor, eine Meldepflicht einzuführen. Dabei muss sich die betreffende Person mit Namen und Adresse, Geburtsdatum und der persönlichen AHV-Nummer anmelden.</p><p>Meine Frage an den Bundesrat:</p><p>1. Wo ist die gesetzliche Grundlage, welche die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer erlaubt?</p><p>2. Wo liegt die Grenze für diese Verwendung?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass der Einsatz der persönlichen AHV-Nummer nicht zum Selbstbedienungsladen werden darf?</p>
  • <p>1./2. Die Artikel 50d und 50e des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) regeln die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Sozialversicherungsnummer bzw. ihre Verwendung in weiteren Bereichen. Dort ist festgehalten, dass die systematische Verwendung der AHV-Nummer nur möglich ist, wenn ein Bundesgesetz oder ein kantonales Gesetz dies vorsieht und der Verwendungszweck sowie die Nutzungsberechtigten bestimmt sind. Jegliche unerlaubte Verknüpfung der Daten durch technische Hilfsmittel ist zu verhindern. Artikel 50g AHVG sieht diesbezüglich sichernde Massnahmen vor. So müssen beispielsweise die Nutzungsberechtigten der Zentralen Ausgleichsstelle gemeldet werden. Die im Rahmen der Botschaft zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen vom 13. Dezember 2013 (BBl 2014 303) vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen diesen Voraussetzungen. Die Botschaft wird derzeit im Parlament behandelt.</p><p>3. Die AHV-Nummer fällt unter die Personendaten gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1). Aus diesem Grund bedarf ihre Verwendung einer ausführlichen Gesetzesgrundlage, in der festgelegt ist, welche Daten von wem und zu welchem Zweck kommuniziert werden dürfen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Dritte begrenzt sein muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, drei Fragen zu beantworten, über die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer. Im Zusammenhang mit der Meldepflicht für alte Waffen, die im Privatbesitz sind, schlägt der Bundesrat vor, dass jede meldepflichtige Person sich mit der AHV-Nummer anmelden muss.</p>
  • Wann darf die AHV-Nummer verwendet werden und wann nicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger kann mit seiner persönlichen AHV-Nummer ausfindig gemacht werden. Experten der Sozialversicherungsanstalt sind der Meinung, dass die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer nur sehr zurückhaltend erfolgen darf.</p><p>Im Zusammenhang mit der Nachregistrierung der alten Waffen schlägt der Bundesrat vor, eine Meldepflicht einzuführen. Dabei muss sich die betreffende Person mit Namen und Adresse, Geburtsdatum und der persönlichen AHV-Nummer anmelden.</p><p>Meine Frage an den Bundesrat:</p><p>1. Wo ist die gesetzliche Grundlage, welche die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer erlaubt?</p><p>2. Wo liegt die Grenze für diese Verwendung?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass der Einsatz der persönlichen AHV-Nummer nicht zum Selbstbedienungsladen werden darf?</p>
    • <p>1./2. Die Artikel 50d und 50e des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) regeln die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Sozialversicherungsnummer bzw. ihre Verwendung in weiteren Bereichen. Dort ist festgehalten, dass die systematische Verwendung der AHV-Nummer nur möglich ist, wenn ein Bundesgesetz oder ein kantonales Gesetz dies vorsieht und der Verwendungszweck sowie die Nutzungsberechtigten bestimmt sind. Jegliche unerlaubte Verknüpfung der Daten durch technische Hilfsmittel ist zu verhindern. Artikel 50g AHVG sieht diesbezüglich sichernde Massnahmen vor. So müssen beispielsweise die Nutzungsberechtigten der Zentralen Ausgleichsstelle gemeldet werden. Die im Rahmen der Botschaft zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen vom 13. Dezember 2013 (BBl 2014 303) vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen diesen Voraussetzungen. Die Botschaft wird derzeit im Parlament behandelt.</p><p>3. Die AHV-Nummer fällt unter die Personendaten gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1). Aus diesem Grund bedarf ihre Verwendung einer ausführlichen Gesetzesgrundlage, in der festgelegt ist, welche Daten von wem und zu welchem Zweck kommuniziert werden dürfen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Dritte begrenzt sein muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, drei Fragen zu beantworten, über die Verwendung der persönlichen AHV-Nummer. Im Zusammenhang mit der Meldepflicht für alte Waffen, die im Privatbesitz sind, schlägt der Bundesrat vor, dass jede meldepflichtige Person sich mit der AHV-Nummer anmelden muss.</p>
    • Wann darf die AHV-Nummer verwendet werden und wann nicht?

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