Crowdfunding fördern und das Investieren in KMU vereinfachen

ShortId
14.4300
Id
20144300
Updated
14.11.2025 06:31
Language
de
Title
Crowdfunding fördern und das Investieren in KMU vereinfachen
AdditionalIndexing
15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Crowdfunding verbreitet sich in der Schweiz rasant. Von Spenden über Investitionen bis hin zu Darlehen bietet dieser aufstrebende Markt Chancen und Möglichkeiten für zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere im Bereich des Risikokapitals und der jungen, innovativen Unternehmen. </p><p>Wir müssen diese neue Finanzierungsmöglichkeit fördern und stabile und sichere Rahmenbedingungen bieten. Gegenwärtig sind nicht alle Voraussetzungen im Gesetz geregelt. Insbesondere ein Punkt sollte verbessert werden: die Entmaterialisierung (analog zum E-Government), damit, wer möchte, ohne Einschränkung und ohne irgendwo hingehen zu müssen, Investitionen tätigen kann. In der Schweiz ist dies heute bereits für börsenkotierte Gesellschaften, bei Finanzprodukten oder bei Online-Wetten technisch möglich, nicht aber für die lokale Wirtschaft und für kleine innovative Unternehmen, die die Zukunft unseres Landes sind. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um die schweizerische Gesetzgebung der Entwicklung des Crowdfunding anzupassen und somit das Leben der Investorinnen und Investoren zu vereinfachen und unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen. Dies kann beispielsweise über eine Vereinfachung der Authentifizierung von elektronischen Unterschriften und eine Erweiterung ihres Anwendungsbereichs, über die Zulassung der elektronischen Stimmabgabe an Generalversammlungen oder über die Durchführung von Videokonferenzen geschehen.</p>
  • <p>Mit dem - wenig scharf definierten - Begriff "Crowdfunding" (ungefähr: "Schwarmfinanzierung") werden heute verschiedene Vorgehensweisen bezeichnet, mittels derer für bestimmte Aktivitäten wirtschaftlicher oder anderer Art Geld von einer Vielzahl von Geldgebern beschafft werden soll. In der Regel trägt dabei jeder Geldgeber nur einen kleinen Geldbetrag bei, und die Kommunikation mit den Geldgebern wird über internetbasierte Plattformen abgewickelt. Verschiedene Anbieter haben sich darauf spezialisiert, solche Plattformen für Dritte anzubieten. Zum so verstandenen Crowdfunding-Markt in der Schweiz gibt es keine offiziellen Datenerhebungen. Gemäss der Studie der Fachhochschule Luzern "Crowdfunding Monitoring Schweiz 2014" existierten in der Schweiz im Jahr 2013 lediglich vierzehn aktive Plattformen (wovon zwölf mit Sitz in der Schweiz). Die gleiche Studie beziffert das Investitionsvolumen, das im Jahr 2013 durch Crowdfunding-Tätigkeiten vermittelt wurde, auf 11,6 Millionen Franken. Finanzierungen über den Crowdfunding-Markt können dementsprechend gegenwärtig in der Schweiz sowohl in absoluten Zahlen wie auch relativ zu anderen Projekt-Finanzierungsarten (z. B. Finanzierungen über Venture Capital Funds) als marginal betrachtet werden.</p><p>Rechtlich kann eine Crowdfunding-Tätigkeit in der Schweiz im Rahmen der bestehenden Finanzmarktgesetzgebung ausgeübt werden. Das schweizerische Aufsichtsrecht kennt keine spezifischen Bestimmungen zum Crowdfunding. Aufgrund der individuell sehr verschieden ausgestalteten Formen bei der Finanzierung über Crowdfunding muss die finanzmarktrechtliche Zulässigkeit aber einzelfallweise geprüft werden. Die Finma hat Anfang Dezember 2014 das Faktenblatt Crowdfunding publiziert, das sowohl die geltende rechtliche Situation für Projektentwickler und Plattformbetreiber darlegt als auch auf die Risiken für Investoren hinweist.</p><p>Was die Technologie betrifft, kommt die obenerwähnte Studie zum Schluss, dass die Eintrittsbarrieren für Crowdfunding grundsätzlich sehr tief liegen, da die Technologie in der Zwischenzeit kostengünstig und standardisiert verfügbar ist. Des Weiteren sind zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs verschiedene Gesetzesrevisionen im Gang: Beispielsweise soll - wie in der Motion gewünscht - durch die Modernisierung des Aktienrechts in Zukunft die Möglichkeit geschaffen werden, die Teilnahme an Generalversammlungen auf Distanz zuzulassen. Weiter soll die Regelung der elektronischen Unterschrift an die Bedürfnisse der Wirtschaft sowie an die neue Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen angepasst werden (vgl. Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) vom 15. Januar 2014).</p><p>Der Bundesrat erachtet die gegebenen und die sich in Erarbeitung befindenden gesetzlichen Grundlagen zur Ausübung einer Crowdfunding-Tätigkeit in der Schweiz gegenwärtig als ausreichend. Der Markt für Crowdfunding in der Schweiz verfügt durchaus über Wachstumspotenzial. Diese Finanzierungsform könnte vor allem auch für die sehr frühe Kapitalbeschaffung von Start-up-Unternehmen in Zukunft an Relevanz gewinnen. Entsprechend verfolgt der Bundesrat den Crowdfunding-Markt im Inland sowie die regulatorischen Entwicklungen im Ausland aufmerksam. Er wird im Rahmen des Berichtes in Erfüllung des angenommenen Postulates 13.4237, "Für eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen", eine Evaluation des Crowdfunding-Marktes in der Schweiz vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um Crowdfunding in der Schweiz gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterstellen. Er könnte Folgendes vorschlagen: E-Government-Lösungen, Ferninvestitionen oder die elektronische Identifikation der Investorin oder des Investors, um beispielsweise rechtsgültige Dokumente elektronisch zu akzeptieren und an Generalversammlungen teilzunehmen, ohne physisch anwesend zu sein. </p>
  • Crowdfunding fördern und das Investieren in KMU vereinfachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Crowdfunding verbreitet sich in der Schweiz rasant. Von Spenden über Investitionen bis hin zu Darlehen bietet dieser aufstrebende Markt Chancen und Möglichkeiten für zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere im Bereich des Risikokapitals und der jungen, innovativen Unternehmen. </p><p>Wir müssen diese neue Finanzierungsmöglichkeit fördern und stabile und sichere Rahmenbedingungen bieten. Gegenwärtig sind nicht alle Voraussetzungen im Gesetz geregelt. Insbesondere ein Punkt sollte verbessert werden: die Entmaterialisierung (analog zum E-Government), damit, wer möchte, ohne Einschränkung und ohne irgendwo hingehen zu müssen, Investitionen tätigen kann. In der Schweiz ist dies heute bereits für börsenkotierte Gesellschaften, bei Finanzprodukten oder bei Online-Wetten technisch möglich, nicht aber für die lokale Wirtschaft und für kleine innovative Unternehmen, die die Zukunft unseres Landes sind. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um die schweizerische Gesetzgebung der Entwicklung des Crowdfunding anzupassen und somit das Leben der Investorinnen und Investoren zu vereinfachen und unsere Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen. Dies kann beispielsweise über eine Vereinfachung der Authentifizierung von elektronischen Unterschriften und eine Erweiterung ihres Anwendungsbereichs, über die Zulassung der elektronischen Stimmabgabe an Generalversammlungen oder über die Durchführung von Videokonferenzen geschehen.</p>
    • <p>Mit dem - wenig scharf definierten - Begriff "Crowdfunding" (ungefähr: "Schwarmfinanzierung") werden heute verschiedene Vorgehensweisen bezeichnet, mittels derer für bestimmte Aktivitäten wirtschaftlicher oder anderer Art Geld von einer Vielzahl von Geldgebern beschafft werden soll. In der Regel trägt dabei jeder Geldgeber nur einen kleinen Geldbetrag bei, und die Kommunikation mit den Geldgebern wird über internetbasierte Plattformen abgewickelt. Verschiedene Anbieter haben sich darauf spezialisiert, solche Plattformen für Dritte anzubieten. Zum so verstandenen Crowdfunding-Markt in der Schweiz gibt es keine offiziellen Datenerhebungen. Gemäss der Studie der Fachhochschule Luzern "Crowdfunding Monitoring Schweiz 2014" existierten in der Schweiz im Jahr 2013 lediglich vierzehn aktive Plattformen (wovon zwölf mit Sitz in der Schweiz). Die gleiche Studie beziffert das Investitionsvolumen, das im Jahr 2013 durch Crowdfunding-Tätigkeiten vermittelt wurde, auf 11,6 Millionen Franken. Finanzierungen über den Crowdfunding-Markt können dementsprechend gegenwärtig in der Schweiz sowohl in absoluten Zahlen wie auch relativ zu anderen Projekt-Finanzierungsarten (z. B. Finanzierungen über Venture Capital Funds) als marginal betrachtet werden.</p><p>Rechtlich kann eine Crowdfunding-Tätigkeit in der Schweiz im Rahmen der bestehenden Finanzmarktgesetzgebung ausgeübt werden. Das schweizerische Aufsichtsrecht kennt keine spezifischen Bestimmungen zum Crowdfunding. Aufgrund der individuell sehr verschieden ausgestalteten Formen bei der Finanzierung über Crowdfunding muss die finanzmarktrechtliche Zulässigkeit aber einzelfallweise geprüft werden. Die Finma hat Anfang Dezember 2014 das Faktenblatt Crowdfunding publiziert, das sowohl die geltende rechtliche Situation für Projektentwickler und Plattformbetreiber darlegt als auch auf die Risiken für Investoren hinweist.</p><p>Was die Technologie betrifft, kommt die obenerwähnte Studie zum Schluss, dass die Eintrittsbarrieren für Crowdfunding grundsätzlich sehr tief liegen, da die Technologie in der Zwischenzeit kostengünstig und standardisiert verfügbar ist. Des Weiteren sind zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs verschiedene Gesetzesrevisionen im Gang: Beispielsweise soll - wie in der Motion gewünscht - durch die Modernisierung des Aktienrechts in Zukunft die Möglichkeit geschaffen werden, die Teilnahme an Generalversammlungen auf Distanz zuzulassen. Weiter soll die Regelung der elektronischen Unterschrift an die Bedürfnisse der Wirtschaft sowie an die neue Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen angepasst werden (vgl. Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) vom 15. Januar 2014).</p><p>Der Bundesrat erachtet die gegebenen und die sich in Erarbeitung befindenden gesetzlichen Grundlagen zur Ausübung einer Crowdfunding-Tätigkeit in der Schweiz gegenwärtig als ausreichend. Der Markt für Crowdfunding in der Schweiz verfügt durchaus über Wachstumspotenzial. Diese Finanzierungsform könnte vor allem auch für die sehr frühe Kapitalbeschaffung von Start-up-Unternehmen in Zukunft an Relevanz gewinnen. Entsprechend verfolgt der Bundesrat den Crowdfunding-Markt im Inland sowie die regulatorischen Entwicklungen im Ausland aufmerksam. Er wird im Rahmen des Berichtes in Erfüllung des angenommenen Postulates 13.4237, "Für eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen", eine Evaluation des Crowdfunding-Marktes in der Schweiz vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, um Crowdfunding in der Schweiz gesetzlichen Rahmenbedingungen zu unterstellen. Er könnte Folgendes vorschlagen: E-Government-Lösungen, Ferninvestitionen oder die elektronische Identifikation der Investorin oder des Investors, um beispielsweise rechtsgültige Dokumente elektronisch zu akzeptieren und an Generalversammlungen teilzunehmen, ohne physisch anwesend zu sein. </p>
    • Crowdfunding fördern und das Investieren in KMU vereinfachen

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