Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden durch das SEM

ShortId
14.4303
Id
20144303
Updated
28.07.2023 06:19
Language
de
Title
Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden durch das SEM
AdditionalIndexing
2811;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Urteil, auf das sich die vorliegende Interpellation bezieht, weist im Rahmen eines Einzelfallurteils auf einige wichtige Prinzipien und nützliche Methoden bei Anhörungen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) hin. Während ihrer Grundausbildung werden die Mitarbeitenden des Staatssekretariates für Migration (SEM; früher: Bundesamt für Migration, BFM), welche Anhörungen mit UMA durchführen, auf die genannten Erwägungen aufmerksam gemacht und entsprechend geschult. Das SEM verfügt zurzeit über genügend Personal mit der erforderlichen Ausbildung, um Gesuche von minderjährigen Asylsuchenden unter Anwendung der erwähnten Prinzipien und Methoden kompetent zu behandeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht detailliert dargelegt, wie im Asylverfahren die Anhörung unbegleiteter Minderjähriger abzulaufen hat. Zunächst muss die für die Anhörung zuständige Person über eine Ausbildung verfügen, die es ihr erlaubt, den kognitiven Fähigkeiten des Kindes Rechnung zu tragen und die Befragung auf eine dem Kind angemessene Art durchzuführen. Ihre Ausbildung soll es der zuständigen Person ferner ermöglichen, den Wahrheitsgehalt des Gesagten besser abzuschätzen, indem sie das Alter des Kindes berücksichtigt sowie die nonverbale Kommunikation während der Anhörung. Das Bundesverwaltungsgericht hält genau fest, wie die Anhörung abzulaufen hat.</p><p>An Personen, die mit der Anhörung von minderjährigen Asylsuchenden betraut sind, werden folglich sehr hohe Anforderungen gestellt. Ich stelle deshalb die folgenden Fragen:</p><p>Verfügt das Staatssekretariat für Migration (SEM) über ausreichend Personal, das die vom Bundesgericht genannten Anforderungen an die Durchführung einer Anhörung von unbegleiteten Minderjährigen erfüllt, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gesuche minderjähriger Asylsuchender prioritär zu behandeln sind? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, falls dies nicht der Fall ist?</p>
  • Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden durch das SEM
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Urteil, auf das sich die vorliegende Interpellation bezieht, weist im Rahmen eines Einzelfallurteils auf einige wichtige Prinzipien und nützliche Methoden bei Anhörungen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) hin. Während ihrer Grundausbildung werden die Mitarbeitenden des Staatssekretariates für Migration (SEM; früher: Bundesamt für Migration, BFM), welche Anhörungen mit UMA durchführen, auf die genannten Erwägungen aufmerksam gemacht und entsprechend geschult. Das SEM verfügt zurzeit über genügend Personal mit der erforderlichen Ausbildung, um Gesuche von minderjährigen Asylsuchenden unter Anwendung der erwähnten Prinzipien und Methoden kompetent zu behandeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht detailliert dargelegt, wie im Asylverfahren die Anhörung unbegleiteter Minderjähriger abzulaufen hat. Zunächst muss die für die Anhörung zuständige Person über eine Ausbildung verfügen, die es ihr erlaubt, den kognitiven Fähigkeiten des Kindes Rechnung zu tragen und die Befragung auf eine dem Kind angemessene Art durchzuführen. Ihre Ausbildung soll es der zuständigen Person ferner ermöglichen, den Wahrheitsgehalt des Gesagten besser abzuschätzen, indem sie das Alter des Kindes berücksichtigt sowie die nonverbale Kommunikation während der Anhörung. Das Bundesverwaltungsgericht hält genau fest, wie die Anhörung abzulaufen hat.</p><p>An Personen, die mit der Anhörung von minderjährigen Asylsuchenden betraut sind, werden folglich sehr hohe Anforderungen gestellt. Ich stelle deshalb die folgenden Fragen:</p><p>Verfügt das Staatssekretariat für Migration (SEM) über ausreichend Personal, das die vom Bundesgericht genannten Anforderungen an die Durchführung einer Anhörung von unbegleiteten Minderjährigen erfüllt, dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gesuche minderjähriger Asylsuchender prioritär zu behandeln sind? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, falls dies nicht der Fall ist?</p>
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