Wann legt der Bundesrat ein Gasgesetz vor?

ShortId
14.5054
Id
20145054
Updated
28.07.2023 07:17
Language
de
Title
Wann legt der Bundesrat ein Gasgesetz vor?
AdditionalIndexing
66;Erdgas;Marktordnung;Markt
1
  • L04K17040201, Erdgas
  • L04K07010307, Markt
  • L05K0701030309, Marktordnung
Texts
  • <p>Die Wettbewerbskommission hat ihre Vorabklärungen über die Verbändevereinbarung der Gaswirtschaft mit der Industrie abgeschlossen, ohne eine Untersuchung einzuleiten. Bei einer möglichen Einzelfallprüfung von Verträgen zwischen der Gaswirtschaft und der Industrie besteht jedoch weiterhin ein Sanktionierungsrisiko. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Rechtssicherheit im Gasmarkt weiterhin gegeben sein muss. Eine Gasmarktöffnung muss allerdings überlegt und in einem geordneten legislatorischen Rahmen erfolgen.</p><p>Die Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung ist der richtige Weg, um die Zeit, bis ein Gasmarktgesetz erarbeitet und in Kraft ist, zu überbrücken. Die Verbändevereinbarung kann als zu optimierendes Instrument der Öffnung des Gasmarkts gesehen werden und bildet eine wichtige Grundlage für ein Gasmarktgesetz. Der Bundesrat zieht es in Betracht, die Schaffung eines Gesetzes über den Gasmarkt in die Legislaturziele 2015 bis 2019 aufzunehmen.</p>
  • <p>Die Netzzugangsregelung gemäss Verbändevereinbarung der Gaswirtschaft wurde von der Weko am 16. Dezember 2013 als allgemeine Regel nicht akzeptiert. Die Verbändevereinbarung ist gescheitert. Der Gasmarkt steckt fest. Es herrscht Rechtsunsicherheit. Die Verunsicherung in der Branche ist gross. Es braucht umgehend verbindliche Marktregeln.</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, ein Gasgesetz analog dem Stromversorgungsgesetz vorzulegen?</p><p>- Wenn ja, wann?</p><p>- Ist er bereit, das noch in der laufenden Legislatur anzupacken?</p>
  • Wann legt der Bundesrat ein Gasgesetz vor?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wettbewerbskommission hat ihre Vorabklärungen über die Verbändevereinbarung der Gaswirtschaft mit der Industrie abgeschlossen, ohne eine Untersuchung einzuleiten. Bei einer möglichen Einzelfallprüfung von Verträgen zwischen der Gaswirtschaft und der Industrie besteht jedoch weiterhin ein Sanktionierungsrisiko. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Rechtssicherheit im Gasmarkt weiterhin gegeben sein muss. Eine Gasmarktöffnung muss allerdings überlegt und in einem geordneten legislatorischen Rahmen erfolgen.</p><p>Die Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung ist der richtige Weg, um die Zeit, bis ein Gasmarktgesetz erarbeitet und in Kraft ist, zu überbrücken. Die Verbändevereinbarung kann als zu optimierendes Instrument der Öffnung des Gasmarkts gesehen werden und bildet eine wichtige Grundlage für ein Gasmarktgesetz. Der Bundesrat zieht es in Betracht, die Schaffung eines Gesetzes über den Gasmarkt in die Legislaturziele 2015 bis 2019 aufzunehmen.</p>
    • <p>Die Netzzugangsregelung gemäss Verbändevereinbarung der Gaswirtschaft wurde von der Weko am 16. Dezember 2013 als allgemeine Regel nicht akzeptiert. Die Verbändevereinbarung ist gescheitert. Der Gasmarkt steckt fest. Es herrscht Rechtsunsicherheit. Die Verunsicherung in der Branche ist gross. Es braucht umgehend verbindliche Marktregeln.</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, ein Gasgesetz analog dem Stromversorgungsgesetz vorzulegen?</p><p>- Wenn ja, wann?</p><p>- Ist er bereit, das noch in der laufenden Legislatur anzupacken?</p>
    • Wann legt der Bundesrat ein Gasgesetz vor?

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