Weissgeldstrategie. Was liegt in den Banksafes und in den Zollfreilagern?
- ShortId
-
14.5072
- Id
-
20145072
- Updated
-
28.07.2023 07:07
- Language
-
de
- Title
-
Weissgeldstrategie. Was liegt in den Banksafes und in den Zollfreilagern?
- AdditionalIndexing
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24;Geldwäscherei;Bargeld;Bankeinlage;Zolllager
- 1
-
- L05K0701040205, Zolllager
- L04K11040205, Bankeinlage
- L05K1103020101, Bargeld
- L05K1106020104, Geldwäscherei
- Texts
-
- <p>Der Bezug von Schweizer Tausendernoten erfolgt in der Regel durch den Umtausch von ausländischer Währung oder den Bezug von Kontoguthaben. In beiden Fällen erfolgt der Bezug in der Schweiz über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär, der die geltenden Sorgfaltspflichten zu beachten hat. Im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflichten ist geplant, die Prüfung im Bereich der Steuerkonformität zu erweitern. Die anschliessende Einlagerung von Papiergeld in einem Schliessfach oder Safe erfolgt dann jedoch im Herrschaftsbereich der einlagernden Person, da die Aufbewahrung in einer für diesen Zweck gemieteten Räumlichkeit erfolgt.</p><p>Die Zollfreilager bezwecken vorab die Erleichterung des internationalen Transithandels, indem sie im schweizerischen Zollgebiet die Lagerung von Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben ermöglichen. So können Waren ohne Kapitalbindung zeitlich unbefristet gelagert werden. Zollfreilager existieren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.</p><p>Will jemand Waren in ein Zollfreilager bringen, muss vor der eigentlichen Einlagerung das notwendige Transitdokument vom Zoll gelöscht werden. Dabei kann der Zoll die Ware stichprobenweise kontrollieren. Wie im gesamten Umfeld des Zollveranlagungsprozesses gilt auch hier das Prinzip der Selbstanmeldung. Es ist die tägliche Aufgabe des Zolls, die eingereichten Zollanmeldungen, d. h. auch Anträge zur Löschung von Transitdokumenten, aufgrund einer adäquaten Risikoanalyse und Kontrollstrategie auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.</p><p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Zollrechtes am 1. Mai 2007 sind Zollfreilager Teil des schweizerischen Zollgebietes. Zur Verbesserung der Transparenz wurden die Lagerbetreiber gleichzeitig verpflichtet, von in ihren Lagern gelagerten sensiblen Waren Bestandeslisten zu führen. Die Zollverwaltung führt gestützt auf das Zollrecht in den Lagern regelmässig unangemeldete Kontrollen durch mit dem Zweck, die Bestandesaufzeichnungen mit den vor Ort eingelagerten Waren zu vergleichen. Trotz diesen Kontrollen, die sich auf eine umfassende Risikoanalyse der Eidgenössischen Zollverwaltung stützen, kann der Bundesrat nicht völlig ausschliessen, dass sich in Zollfreilagern - wie auch im freien inländischen Verkehr - illegale Waren befinden.</p><p>Die Zollverwaltung vollzieht in den Zollfreilagern rechtlich klar definierte Aufgaben im Bereich der indirekten Steuern wie Zölle oder Einfuhrsteuer und im Zusammenhang mit zahlreichen nichtzollrechtlichen Erlassen wie etwa Güterkontrollgesetz, Artenschutz-, Kriegsmaterial-, Heil- und Betäubungsmittelrecht, immaterielles Güterrecht usw.</p><p>Der Handel mit in Zollfreilagern gelagerten Wertgegenständen wie Edelmetallen ist teilweise bereits heute vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes erfasst. Mit der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Groupe d'action financière sollen neu Zahlungen, die den Betrag von 100 000 Franken übersteigen, zwingend über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär abgewickelt werden. Damit wird neu auch der Handel mit anderen Wertgegenständen wie Gemälden, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen erfasst, soweit dieser in der Schweiz stattfindet.</p>
- <p>Der Bargeldumlauf hat insbesondere an Tausendernoten massiv zugenommen. Ungefähr 54,8 Milliarden Franken waren vor zwei Jahren als Papiergeld im Umlauf, darunter 33 092 876 Schweizer Tausendernoten.</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass in den Schliessfächern nicht Illegales lagert?</p><p>- Wie können mit der Weissgeldstrategie auch die Banksafes erfasst werden?</p><p>Importe werden mit der Zollstatistik erfasst, nicht aber Waren, die in Zollfreilager gehen. Diese Extraterritorialität haben viele Zollfreilager zum Geschäftsmodell erhoben. Zehn davon gibt es in der Schweiz.</p><p>- Wie hoch schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass darin illegale Güter (Raubkunst u. a.) gelagert werden?</p><p>- Wie verhindert er Geldwäscherei und Steuerhinterziehung via Zollfreilager?</p>
- Weissgeldstrategie. Was liegt in den Banksafes und in den Zollfreilagern?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bezug von Schweizer Tausendernoten erfolgt in der Regel durch den Umtausch von ausländischer Währung oder den Bezug von Kontoguthaben. In beiden Fällen erfolgt der Bezug in der Schweiz über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär, der die geltenden Sorgfaltspflichten zu beachten hat. Im Rahmen der erweiterten Sorgfaltspflichten ist geplant, die Prüfung im Bereich der Steuerkonformität zu erweitern. Die anschliessende Einlagerung von Papiergeld in einem Schliessfach oder Safe erfolgt dann jedoch im Herrschaftsbereich der einlagernden Person, da die Aufbewahrung in einer für diesen Zweck gemieteten Räumlichkeit erfolgt.</p><p>Die Zollfreilager bezwecken vorab die Erleichterung des internationalen Transithandels, indem sie im schweizerischen Zollgebiet die Lagerung von Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben ermöglichen. So können Waren ohne Kapitalbindung zeitlich unbefristet gelagert werden. Zollfreilager existieren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.</p><p>Will jemand Waren in ein Zollfreilager bringen, muss vor der eigentlichen Einlagerung das notwendige Transitdokument vom Zoll gelöscht werden. Dabei kann der Zoll die Ware stichprobenweise kontrollieren. Wie im gesamten Umfeld des Zollveranlagungsprozesses gilt auch hier das Prinzip der Selbstanmeldung. Es ist die tägliche Aufgabe des Zolls, die eingereichten Zollanmeldungen, d. h. auch Anträge zur Löschung von Transitdokumenten, aufgrund einer adäquaten Risikoanalyse und Kontrollstrategie auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.</p><p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Zollrechtes am 1. Mai 2007 sind Zollfreilager Teil des schweizerischen Zollgebietes. Zur Verbesserung der Transparenz wurden die Lagerbetreiber gleichzeitig verpflichtet, von in ihren Lagern gelagerten sensiblen Waren Bestandeslisten zu führen. Die Zollverwaltung führt gestützt auf das Zollrecht in den Lagern regelmässig unangemeldete Kontrollen durch mit dem Zweck, die Bestandesaufzeichnungen mit den vor Ort eingelagerten Waren zu vergleichen. Trotz diesen Kontrollen, die sich auf eine umfassende Risikoanalyse der Eidgenössischen Zollverwaltung stützen, kann der Bundesrat nicht völlig ausschliessen, dass sich in Zollfreilagern - wie auch im freien inländischen Verkehr - illegale Waren befinden.</p><p>Die Zollverwaltung vollzieht in den Zollfreilagern rechtlich klar definierte Aufgaben im Bereich der indirekten Steuern wie Zölle oder Einfuhrsteuer und im Zusammenhang mit zahlreichen nichtzollrechtlichen Erlassen wie etwa Güterkontrollgesetz, Artenschutz-, Kriegsmaterial-, Heil- und Betäubungsmittelrecht, immaterielles Güterrecht usw.</p><p>Der Handel mit in Zollfreilagern gelagerten Wertgegenständen wie Edelmetallen ist teilweise bereits heute vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes erfasst. Mit der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Groupe d'action financière sollen neu Zahlungen, die den Betrag von 100 000 Franken übersteigen, zwingend über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär abgewickelt werden. Damit wird neu auch der Handel mit anderen Wertgegenständen wie Gemälden, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen erfasst, soweit dieser in der Schweiz stattfindet.</p>
- <p>Der Bargeldumlauf hat insbesondere an Tausendernoten massiv zugenommen. Ungefähr 54,8 Milliarden Franken waren vor zwei Jahren als Papiergeld im Umlauf, darunter 33 092 876 Schweizer Tausendernoten.</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass in den Schliessfächern nicht Illegales lagert?</p><p>- Wie können mit der Weissgeldstrategie auch die Banksafes erfasst werden?</p><p>Importe werden mit der Zollstatistik erfasst, nicht aber Waren, die in Zollfreilager gehen. Diese Extraterritorialität haben viele Zollfreilager zum Geschäftsmodell erhoben. Zehn davon gibt es in der Schweiz.</p><p>- Wie hoch schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass darin illegale Güter (Raubkunst u. a.) gelagert werden?</p><p>- Wie verhindert er Geldwäscherei und Steuerhinterziehung via Zollfreilager?</p>
- Weissgeldstrategie. Was liegt in den Banksafes und in den Zollfreilagern?
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