Grosszügige Auslegung der SRG-Konzession
- ShortId
-
14.5094
- Id
-
20145094
- Updated
-
14.11.2025 07:52
- Language
-
de
- Title
-
Grosszügige Auslegung der SRG-Konzession
- AdditionalIndexing
-
34;audiovisuelles Programm;Sendekonzession;SRG
- 1
-
- L05K1202050110, Sendekonzession
- L05K1202050108, SRG
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- Texts
-
- <p>Die SRG darf politische, wirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Ereignisse von nationaler Bedeutung direkt über Internet verbreiten. Man spricht dann von Live-Streams. Der Bundesrat hat den Gegenstand der Live-Streams bewusst so in der SRG-Konzession formuliert. In der Anhörung zur Konzessionsänderung wie auch in der Diskussion zur Motion Allemann 10.3539 im Ständerat hatte sich gezeigt, dass eine Beschränkung auf politische und wirtschaftliche Ereignisse zu eng gewesen wäre.</p><p>Die Konzession will kulturelle Ereignisse im weiten Sinne ermöglichen. Die SRG soll auch Ereignisse im Internet originär ausstrahlen können, die eher dem Bereich der Volks- oder der Populärkultur zuzurechnen sind. Zwar sind es in der Regel nicht eigene Anlässe, welche die SRG verbreiten darf, aber die Ausstrahlung eines Gesangs- oder Musikwettbewerbs wie "Voice of Switzerland" ist im Sinne der Erläuterungen zur Konzession möglich.</p><p>Die Beachtung, welche diese Sendung erhält, und die Reaktionen darauf zeigen im Übrigen, dass es sich dabei nicht nur um ein sprachregionales Ereignis handelt.</p>
- <p>Am 5. Juni 2012 erklärte Bundesrätin Leuthard im Nationalrat, die Möglichkeit zu Live-Streaming im Internet für die SRG solle "auf politische und wirtschaftliche Ereignisse" beschränkt sein. Die neue SRG-Konzession erlaubt jedoch die Verbreitung von Sendungen über "politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse".</p><p>Ist die Sendung "Voice of Switzerland", die über Live-Stream verbreitet wird, nach Auffassung des Bundesrates demnach ein kulturelles Ereignis von nationaler Bedeutung?</p>
- Grosszügige Auslegung der SRG-Konzession
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die SRG darf politische, wirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Ereignisse von nationaler Bedeutung direkt über Internet verbreiten. Man spricht dann von Live-Streams. Der Bundesrat hat den Gegenstand der Live-Streams bewusst so in der SRG-Konzession formuliert. In der Anhörung zur Konzessionsänderung wie auch in der Diskussion zur Motion Allemann 10.3539 im Ständerat hatte sich gezeigt, dass eine Beschränkung auf politische und wirtschaftliche Ereignisse zu eng gewesen wäre.</p><p>Die Konzession will kulturelle Ereignisse im weiten Sinne ermöglichen. Die SRG soll auch Ereignisse im Internet originär ausstrahlen können, die eher dem Bereich der Volks- oder der Populärkultur zuzurechnen sind. Zwar sind es in der Regel nicht eigene Anlässe, welche die SRG verbreiten darf, aber die Ausstrahlung eines Gesangs- oder Musikwettbewerbs wie "Voice of Switzerland" ist im Sinne der Erläuterungen zur Konzession möglich.</p><p>Die Beachtung, welche diese Sendung erhält, und die Reaktionen darauf zeigen im Übrigen, dass es sich dabei nicht nur um ein sprachregionales Ereignis handelt.</p>
- <p>Am 5. Juni 2012 erklärte Bundesrätin Leuthard im Nationalrat, die Möglichkeit zu Live-Streaming im Internet für die SRG solle "auf politische und wirtschaftliche Ereignisse" beschränkt sein. Die neue SRG-Konzession erlaubt jedoch die Verbreitung von Sendungen über "politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse".</p><p>Ist die Sendung "Voice of Switzerland", die über Live-Stream verbreitet wird, nach Auffassung des Bundesrates demnach ein kulturelles Ereignis von nationaler Bedeutung?</p>
- Grosszügige Auslegung der SRG-Konzession
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