Ersetzen Zollfreilager das alte Bankgeheimnis?

ShortId
14.5106
Id
20145106
Updated
28.07.2023 07:15
Language
de
Title
Ersetzen Zollfreilager das alte Bankgeheimnis?
AdditionalIndexing
24;Geldwäscherei;Bargeld;Zolllager
1
  • L05K0701040205, Zolllager
  • L05K1103020101, Bargeld
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
Texts
  • <p>Die Zollfreilager bezwecken vorab die Erleichterung des internationalen Transithandels, indem sie im schweizerischen Zollgebiet die Lagerung von Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben ermöglichen. So können Waren ohne Kapitalbindung zeitlich unbefristet gelagert werden. Zollfreilager existieren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.</p><p>Mit der Einführung der zahlreichen Freihandelsabkommen und der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat sich die Problematik der Kapitalbindung massiv entschärft. Dadurch verloren die Zollfreilager an wirtschaftlicher Bedeutung; dies unterstreicht auch die Tatsache, dass innerhalb der letzten sieben Jahre die Anzahl bewilligter Zollfreilager von 25 auf 10 zurückgegangen ist. Dennoch ist und bleibt die von den bestehenden Zollfreilagern angebotene Dienstleistung der Lagerung unverzollter Waren gefragt. Vor allem bei den Flughäfen oder in der Nähe von Logistikzentren wie Embrach machen Einlagerungen aus speditionstechnischen Gründen Sinn. Das Zollfreilager Genf ist sodann im Verbund mit den dortigen Auktionshäusern einer der wichtigsten Kunsthandelsplätze der Welt.</p><p>Die Zollverwaltung vollzieht in den Zollfreilagern rechtlich klar definierte Aufgaben im Bereich der indirekten Steuern wie Zöllen oder Einfuhrsteuer und im Zusammenhang mit zahlreichen nichtzollrechtlichen Erlassen wie etwa Güterkontrollgesetz, Artenschutz-, Kriegsmaterial-, Heil- und Betäubungsmittelrecht, immaterielles Güterrecht usw.</p><p>Der Handel mit in Zollfreilagern gelagerten Wertgegenständen wie Edelmetallen ist teilweise bereits heute vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes erfasst. Mit der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Groupe d'action financière sollen neu Zahlungen, die den Betrag von 100 000 Franken übersteigen, zwingend über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär abgewickelt werden. Damit wird neu auch der Handel mit anderen Wertgegenständen wie Gemälden, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen erfasst, soweit dieser in der Schweiz stattfindet.</p>
  • <p>Weil das Geschäft der Banken mit unversteuerten Vermögen immer stärker eingeschränkt wird, werden Vermögen vermehrt in sogenannten Zollfreilagern gebunkert (vgl. "Tages-Anzeiger" vom 21. Dezember 2013).</p><p>- Hat der Bundesrat eine Übersicht über die Zahl der Zollfreilager in der Schweiz?</p><p>- Kann er ausschliessen, dass in Zollfreilagern unversteuerte Vermögen oder Schwarzgelder gebunkert werden?</p><p>- Ist er bereit, die Zollfreilager dem Gesetz über die Geldwäscherei zu unterstellen?</p>
  • Ersetzen Zollfreilager das alte Bankgeheimnis?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zollfreilager bezwecken vorab die Erleichterung des internationalen Transithandels, indem sie im schweizerischen Zollgebiet die Lagerung von Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben ermöglichen. So können Waren ohne Kapitalbindung zeitlich unbefristet gelagert werden. Zollfreilager existieren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.</p><p>Mit der Einführung der zahlreichen Freihandelsabkommen und der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat sich die Problematik der Kapitalbindung massiv entschärft. Dadurch verloren die Zollfreilager an wirtschaftlicher Bedeutung; dies unterstreicht auch die Tatsache, dass innerhalb der letzten sieben Jahre die Anzahl bewilligter Zollfreilager von 25 auf 10 zurückgegangen ist. Dennoch ist und bleibt die von den bestehenden Zollfreilagern angebotene Dienstleistung der Lagerung unverzollter Waren gefragt. Vor allem bei den Flughäfen oder in der Nähe von Logistikzentren wie Embrach machen Einlagerungen aus speditionstechnischen Gründen Sinn. Das Zollfreilager Genf ist sodann im Verbund mit den dortigen Auktionshäusern einer der wichtigsten Kunsthandelsplätze der Welt.</p><p>Die Zollverwaltung vollzieht in den Zollfreilagern rechtlich klar definierte Aufgaben im Bereich der indirekten Steuern wie Zöllen oder Einfuhrsteuer und im Zusammenhang mit zahlreichen nichtzollrechtlichen Erlassen wie etwa Güterkontrollgesetz, Artenschutz-, Kriegsmaterial-, Heil- und Betäubungsmittelrecht, immaterielles Güterrecht usw.</p><p>Der Handel mit in Zollfreilagern gelagerten Wertgegenständen wie Edelmetallen ist teilweise bereits heute vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes erfasst. Mit der laufenden Revision des Geldwäschereigesetzes im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der Groupe d'action financière sollen neu Zahlungen, die den Betrag von 100 000 Franken übersteigen, zwingend über einen dem Geldwäschereigesetz unterstellten Finanzintermediär abgewickelt werden. Damit wird neu auch der Handel mit anderen Wertgegenständen wie Gemälden, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen erfasst, soweit dieser in der Schweiz stattfindet.</p>
    • <p>Weil das Geschäft der Banken mit unversteuerten Vermögen immer stärker eingeschränkt wird, werden Vermögen vermehrt in sogenannten Zollfreilagern gebunkert (vgl. "Tages-Anzeiger" vom 21. Dezember 2013).</p><p>- Hat der Bundesrat eine Übersicht über die Zahl der Zollfreilager in der Schweiz?</p><p>- Kann er ausschliessen, dass in Zollfreilagern unversteuerte Vermögen oder Schwarzgelder gebunkert werden?</p><p>- Ist er bereit, die Zollfreilager dem Gesetz über die Geldwäscherei zu unterstellen?</p>
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