Erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger im Falle einer Mobilmachung

ShortId
14.5119
Id
20145119
Updated
28.07.2023 07:02
Language
de
Title
Erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger im Falle einer Mobilmachung
AdditionalIndexing
09;Mobilmachung;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020106, Mobilmachung
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
Texts
  • <p>Gemäss Militärgesetz verfügen die eidgenössischen Räte über die Kompetenz, umfangreichere und längere Truppenaufgebote zu erlassen. In den letzten Jahrzehnten erfolgten keine Aufgebote für unbefristete Einsätze infolge Naturkatastrophen, Terrorbedrohungen oder Kriegsgefahr. Damit fehlen fundierte Erfahrungswerte zur Beantwortung der gestellten Fragen.</p><p>Volk und Stände haben am 22. September 2013 mit grosser Mehrheit bekräftigt, dass sie an der Militärdienstpflicht festhalten wollen. Diese schliesst die Verpflichtung mit ein, dass Armeeangehörige für Einsätze aufgeboten werden können. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keine Veranlassung, grundsätzlich daran zu zweifeln, dass bei schlimmen Ereignissen die benötigten Armeeangehörigen einem Aufgebot Folge leisten würden, und erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht zielführend, darüber zu spekulieren.</p><p>Für die regelmässig eintretenden Ereignisse wie Überschwemmungen und planbare Sicherungseinsätze wie beispielsweise am WEF standen in den letzten Jahren stets die benötigten Armeeangehörigen zur Verfügung. Verbesserungsbedarf besteht namentlich im Aufgebotswesen. Dies soll mit der Weiterentwicklung der Armee gelöst werden.</p>
  • <p>Wie hoch ist die von den militärischen Führungskräften erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger (Of, Uof, Sdt) in folgenden Fällen:</p><p>1. bei Naturkatastrophen, die eine Teilmobilmachung von unbestimmter Dauer erfordern?</p><p>2. bei einer Raumsicherung, die eine Teilmobilmachung von unbestimmter Dauer erfordert?</p><p>3. bei Krieg, der eine allgemeine Mobilmachung von unbestimmter Dauer erfordert?</p><p>Wie begründen die militärischen Führungskräfte ihre Antworten?</p>
  • Erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger im Falle einer Mobilmachung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Militärgesetz verfügen die eidgenössischen Räte über die Kompetenz, umfangreichere und längere Truppenaufgebote zu erlassen. In den letzten Jahrzehnten erfolgten keine Aufgebote für unbefristete Einsätze infolge Naturkatastrophen, Terrorbedrohungen oder Kriegsgefahr. Damit fehlen fundierte Erfahrungswerte zur Beantwortung der gestellten Fragen.</p><p>Volk und Stände haben am 22. September 2013 mit grosser Mehrheit bekräftigt, dass sie an der Militärdienstpflicht festhalten wollen. Diese schliesst die Verpflichtung mit ein, dass Armeeangehörige für Einsätze aufgeboten werden können. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keine Veranlassung, grundsätzlich daran zu zweifeln, dass bei schlimmen Ereignissen die benötigten Armeeangehörigen einem Aufgebot Folge leisten würden, und erachtet es vor diesem Hintergrund als nicht zielführend, darüber zu spekulieren.</p><p>Für die regelmässig eintretenden Ereignisse wie Überschwemmungen und planbare Sicherungseinsätze wie beispielsweise am WEF standen in den letzten Jahren stets die benötigten Armeeangehörigen zur Verfügung. Verbesserungsbedarf besteht namentlich im Aufgebotswesen. Dies soll mit der Weiterentwicklung der Armee gelöst werden.</p>
    • <p>Wie hoch ist die von den militärischen Führungskräften erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger (Of, Uof, Sdt) in folgenden Fällen:</p><p>1. bei Naturkatastrophen, die eine Teilmobilmachung von unbestimmter Dauer erfordern?</p><p>2. bei einer Raumsicherung, die eine Teilmobilmachung von unbestimmter Dauer erfordert?</p><p>3. bei Krieg, der eine allgemeine Mobilmachung von unbestimmter Dauer erfordert?</p><p>Wie begründen die militärischen Führungskräfte ihre Antworten?</p>
    • Erwartete Zahl einrückender Armeeangehöriger im Falle einer Mobilmachung

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