Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"

ShortId
14.5127
Id
20145127
Updated
28.07.2023 07:00
Language
de
Title
Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"
AdditionalIndexing
10;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;bilaterales Abkommen;Ausländerkontingent
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
Texts
  • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht vor, dass die erworbenen Ansprüche selbst im Fall von dessen Kündigung bestehen bleiben (Art. 23 FZA). Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Würde sich die neue Regelung nur auf Gesuche um Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligungen erstrecken, die nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen eingereicht werden?</p><p>2. Gilt dieser "erworbene Anspruch" auch für die Erneuerung bestehender Bewilligungen? Werden beispielsweise Personen mit einer solchen Bewilligung bevorzugt behandelt, wenn es darum geht, die Kontingente zusammenzustellen?</p>
  • Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht vor, dass die erworbenen Ansprüche selbst im Fall von dessen Kündigung bestehen bleiben (Art. 23 FZA). Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Würde sich die neue Regelung nur auf Gesuche um Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligungen erstrecken, die nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen eingereicht werden?</p><p>2. Gilt dieser "erworbene Anspruch" auch für die Erneuerung bestehender Bewilligungen? Werden beispielsweise Personen mit einer solchen Bewilligung bevorzugt behandelt, wenn es darum geht, die Kontingente zusammenzustellen?</p>
    • Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"

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