Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"
- ShortId
-
14.5127
- Id
-
20145127
- Updated
-
28.07.2023 07:00
- Language
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de
- Title
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Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"
- AdditionalIndexing
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10;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;bilaterales Abkommen;Ausländerkontingent
- 1
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- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- Texts
-
- <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht vor, dass die erworbenen Ansprüche selbst im Fall von dessen Kündigung bestehen bleiben (Art. 23 FZA). Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Würde sich die neue Regelung nur auf Gesuche um Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligungen erstrecken, die nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen eingereicht werden?</p><p>2. Gilt dieser "erworbene Anspruch" auch für die Erneuerung bestehender Bewilligungen? Werden beispielsweise Personen mit einer solchen Bewilligung bevorzugt behandelt, wenn es darum geht, die Kontingente zusammenzustellen?</p>
- Personenfreizügigkeitsabkommen. Tragweite der "erworbenen Ansprüche"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht vor, dass die erworbenen Ansprüche selbst im Fall von dessen Kündigung bestehen bleiben (Art. 23 FZA). Darum frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Würde sich die neue Regelung nur auf Gesuche um Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligungen erstrecken, die nach Inkrafttreten der neuen Verfassungsbestimmungen eingereicht werden?</p><p>2. Gilt dieser "erworbene Anspruch" auch für die Erneuerung bestehender Bewilligungen? Werden beispielsweise Personen mit einer solchen Bewilligung bevorzugt behandelt, wenn es darum geht, die Kontingente zusammenzustellen?</p>
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