Missachtung des Volkswillens durch gesetzwidrigen Hanfverkauf und -konsum in Genfer Clubs

ShortId
14.5138
Id
20145138
Updated
28.07.2023 07:16
Language
de
Title
Missachtung des Volkswillens durch gesetzwidrigen Hanfverkauf und -konsum in Genfer Clubs
AdditionalIndexing
2841;Drogenpolitik;weiche Droge;Genf (Kanton)
1
  • L07K01010201020102, weiche Droge
  • L04K01050504, Drogenpolitik
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
Texts
  • <p>In Social Clubs in Genf soll der Verkauf und Konsum von Cannabis erlaubt werden. Obwohl 2008 die Hanf-Initiative vom Volk mit 63,8 Prozent verworfen wurde, mit Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes ein Verbot für die Verwendung von Cannabis als Betäubungsmittel gilt und von der SGK erst Anfang 2014 eine Bussenverordnung für Cannabis ausgearbeitet wurde, signalisiert laut "NZZ" vom 19. Februar 2014 der für das BAG zuständige Departementsvorsteher "Interesse für diese Idee".</p><p>Was gedenkt der Bundesrat gegen dieses gesetzwidrige Vorhaben zu unternehmen?</p>
  • Missachtung des Volkswillens durch gesetzwidrigen Hanfverkauf und -konsum in Genfer Clubs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Social Clubs in Genf soll der Verkauf und Konsum von Cannabis erlaubt werden. Obwohl 2008 die Hanf-Initiative vom Volk mit 63,8 Prozent verworfen wurde, mit Artikel 8 des Betäubungsmittelgesetzes ein Verbot für die Verwendung von Cannabis als Betäubungsmittel gilt und von der SGK erst Anfang 2014 eine Bussenverordnung für Cannabis ausgearbeitet wurde, signalisiert laut "NZZ" vom 19. Februar 2014 der für das BAG zuständige Departementsvorsteher "Interesse für diese Idee".</p><p>Was gedenkt der Bundesrat gegen dieses gesetzwidrige Vorhaben zu unternehmen?</p>
    • Missachtung des Volkswillens durch gesetzwidrigen Hanfverkauf und -konsum in Genfer Clubs

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