Offsetgeschäfte zum Gripen. VBS verschanzt sich hinter Geheimhaltung

ShortId
14.5149
Id
20145149
Updated
28.07.2023 07:07
Language
de
Title
Offsetgeschäfte zum Gripen. VBS verschanzt sich hinter Geheimhaltung
AdditionalIndexing
09;15;Kompensationshandel;Militärflugzeug;Evaluation;Kauf;Auslandgeschäft
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0701010203, Kauf
  • L05K0701020306, Kompensationshandel
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K070402020101, Auslandgeschäft
Texts
  • <p>Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Eidgenossenschaft bei den Offsetgeschäften nicht Partei ist, sondern nur im Einklang mit den Offsetregeln diese überprüft, damit eine Anrechnung infrage kommen kann. Das Geschäftsgeheimnis schützt die jeweils berechtigten Interessen jener Parteien, die an einem Offsetgeschäft beteiligt sind. Die Öffentlichkeit über die Einzelheiten solcher Offsetgeschäfte zu informieren heisst auch, die jeweiligen Konkurrenten der teilnehmenden Parteien zu informieren. Dies stünde somit im Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht in der Schweiz und könnte je nach Tragweite eines Offsetgeschäfts zu unlauterem Wettbewerb bis hin zu Marktverzerrungen führen. Der Bundesrat wird somit weiterhin im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Gripen-Offsetgeschäfte informieren.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation 13.4031 schreibt, will er die Details zu den Offsetgeschäften zur Anschaffung der 22 Gripen E nicht veröffentlichen. Statt transparent zu informieren, verschanzt er sich hinter dem Geschäftsgeheimnis und gibt lediglich pauschale Aussagen und Zahlen preis.</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren?</p><p>- Ist er bereit, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit endlich Transparenz geschaffen wird?</p>
  • Offsetgeschäfte zum Gripen. VBS verschanzt sich hinter Geheimhaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Eidgenossenschaft bei den Offsetgeschäften nicht Partei ist, sondern nur im Einklang mit den Offsetregeln diese überprüft, damit eine Anrechnung infrage kommen kann. Das Geschäftsgeheimnis schützt die jeweils berechtigten Interessen jener Parteien, die an einem Offsetgeschäft beteiligt sind. Die Öffentlichkeit über die Einzelheiten solcher Offsetgeschäfte zu informieren heisst auch, die jeweiligen Konkurrenten der teilnehmenden Parteien zu informieren. Dies stünde somit im Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht in der Schweiz und könnte je nach Tragweite eines Offsetgeschäfts zu unlauterem Wettbewerb bis hin zu Marktverzerrungen führen. Der Bundesrat wird somit weiterhin im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Öffentlichkeit über den Fortschritt der Gripen-Offsetgeschäfte informieren.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in der Antwort zur Interpellation 13.4031 schreibt, will er die Details zu den Offsetgeschäften zur Anschaffung der 22 Gripen E nicht veröffentlichen. Statt transparent zu informieren, verschanzt er sich hinter dem Geschäftsgeheimnis und gibt lediglich pauschale Aussagen und Zahlen preis.</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren?</p><p>- Ist er bereit, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit endlich Transparenz geschaffen wird?</p>
    • Offsetgeschäfte zum Gripen. VBS verschanzt sich hinter Geheimhaltung

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