Anonymisierung alter Urteile des Bundesgerichtes

ShortId
14.5186
Id
20145186
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Anonymisierung alter Urteile des Bundesgerichtes
AdditionalIndexing
12
1
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L05K0505010301, Bundesgericht
  • L04K05020513, Datenschutz
Texts
  • <p>Gestützt auf den Grundsatz der Gewaltenteilung beurteilt der Bundesrat die Anonymisierungspraxis des Bundesgerichtes nicht. Die betroffenen Personen können sich direkt an das Bundesgericht wenden mit der Bitte, die sie betreffenden Urteile zu anonymisieren.</p>
  • <p>Bis 1983 wurden die Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichtes nicht anonymisiert. Mit der elektronischen Publikation ist es nun mit geringstem Aufwand möglich herauszufinden, ob eine Person vor 1984 in einen Rechtsstreit verwickelt war.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat diese Tatsache datenschutzrechtlich?</p><p>- Wie kann eine Partei eine nachträgliche Anonymisierung erreichen?</p>
  • Anonymisierung alter Urteile des Bundesgerichtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf den Grundsatz der Gewaltenteilung beurteilt der Bundesrat die Anonymisierungspraxis des Bundesgerichtes nicht. Die betroffenen Personen können sich direkt an das Bundesgericht wenden mit der Bitte, die sie betreffenden Urteile zu anonymisieren.</p>
    • <p>Bis 1983 wurden die Entscheide des Schweizerischen Bundesgerichtes nicht anonymisiert. Mit der elektronischen Publikation ist es nun mit geringstem Aufwand möglich herauszufinden, ob eine Person vor 1984 in einen Rechtsstreit verwickelt war.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat diese Tatsache datenschutzrechtlich?</p><p>- Wie kann eine Partei eine nachträgliche Anonymisierung erreichen?</p>
    • Anonymisierung alter Urteile des Bundesgerichtes

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