Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?

ShortId
14.5203
Id
20145203
Updated
28.07.2023 06:43
Language
de
Title
Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?
AdditionalIndexing
2841;Arzneimittelrecht;Bewilligung;Vollzug von Beschlüssen;Verzeichnis;Medikament
1
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
Texts
  • <p>Zentrales Element der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Pharmaindustrie ist die neue Bestimmung in Artikel 31 Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, wonach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch die Swissmedic verfügt.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Feststellung, wonach diese Bestimmung ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung weitgehend toter Buchstabe geblieben ist?</p><p>2. Wird im neuen Preisfestsetzungsmodell ab 2015 das EDI die Verordnung ernst nehmen?</p>
  • Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zentrales Element der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Pharmaindustrie ist die neue Bestimmung in Artikel 31 Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, wonach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch die Swissmedic verfügt.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Feststellung, wonach diese Bestimmung ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung weitgehend toter Buchstabe geblieben ist?</p><p>2. Wird im neuen Preisfestsetzungsmodell ab 2015 das EDI die Verordnung ernst nehmen?</p>
    • Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?

Back to List