Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?
- ShortId
-
14.5203
- Id
-
20145203
- Updated
-
28.07.2023 06:43
- Language
-
de
- Title
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Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?
- AdditionalIndexing
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2841;Arzneimittelrecht;Bewilligung;Vollzug von Beschlüssen;Verzeichnis;Medikament
- 1
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- L04K01050502, Arzneimittelrecht
- L05K0105030102, Medikament
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0806010102, Bewilligung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- Texts
-
- <p>Zentrales Element der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Pharmaindustrie ist die neue Bestimmung in Artikel 31 Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, wonach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch die Swissmedic verfügt.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Feststellung, wonach diese Bestimmung ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung weitgehend toter Buchstabe geblieben ist?</p><p>2. Wird im neuen Preisfestsetzungsmodell ab 2015 das EDI die Verordnung ernst nehmen?</p>
- Zulassung von Medikamenten. Warum entscheidet das BAG nicht schneller?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zentrales Element der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und der Pharmaindustrie ist die neue Bestimmung in Artikel 31 Absatz 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, wonach das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch die Swissmedic verfügt.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Feststellung, wonach diese Bestimmung ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung weitgehend toter Buchstabe geblieben ist?</p><p>2. Wird im neuen Preisfestsetzungsmodell ab 2015 das EDI die Verordnung ernst nehmen?</p>
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