Jugendliche Sans-Papiers

ShortId
14.5221
Id
20145221
Updated
28.07.2023 06:47
Language
de
Title
Jugendliche Sans-Papiers
AdditionalIndexing
32;2811;junger Mensch;Lehre;Zugang zur Bildung;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Papierlose/r
1
  • L04K13020204, Lehre
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
Texts
  • <p>Mit der von der Fragestellerin angesprochenen Verordnungsänderung beabsichtigte der Bundesrat, Jugendlichen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Artikel 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, der am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist, nennt dazu folgende Bedingungen: fünf Jahre ununterbrochener Grundschulunterricht in der Schweiz, Antrag eines Arbeitgebers, gute Integration, Respektierung der Rechtsordnung sowie Offenlegung der Identität. Bisher wurden zwei Gesuche nach Artikel 30a der Verordnung eingereicht. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat beide bewilligt.</p><p>Das BFM ist bestrebt, die Anwendung von Artikel 30a der Verordnung in der Praxis nach Möglichkeit zu optimieren. Das BFM organisiert deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2014 einen Workshop mit den involvierten Akteuren, der sich u. a. auch der Umsetzung der Berufslehre für Sans-Papiers widmen wird. Dabei soll auch geprüft werden, ob die geltende Verordnungsbestimmung den vom Bundesrat beabsichtigten Zweck erfüllt oder ob gegebenenfalls eine Anpassung anzustreben ist.</p>
  • <p>Das Parlament hat entschieden, dass jugendliche Sans-Papiers die Möglichkeit haben sollen, eine Berufslehre zu machen. Doch neueste Meldungen zeigen auf, dass für sie der Zugang zu einer Berufslehre weiterhin verwehrt bleibt. Die Verordnungsänderung vom 1. Februar 2013 entfaltet offenbar nicht die beabsichtigte Wirkung. Die Hürden sind noch immer zu hoch.</p><p>Ist der Bundesrat willens, die geltende Verordnung so zu ändern, dass der Zugang zu einer Berufslehre wirklich gewährleistet ist?</p>
  • Jugendliche Sans-Papiers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der von der Fragestellerin angesprochenen Verordnungsänderung beabsichtigte der Bundesrat, Jugendlichen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz den Zugang zur Berufslehre zu ermöglichen. Artikel 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, der am 1. Februar 2013 in Kraft getreten ist, nennt dazu folgende Bedingungen: fünf Jahre ununterbrochener Grundschulunterricht in der Schweiz, Antrag eines Arbeitgebers, gute Integration, Respektierung der Rechtsordnung sowie Offenlegung der Identität. Bisher wurden zwei Gesuche nach Artikel 30a der Verordnung eingereicht. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat beide bewilligt.</p><p>Das BFM ist bestrebt, die Anwendung von Artikel 30a der Verordnung in der Praxis nach Möglichkeit zu optimieren. Das BFM organisiert deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2014 einen Workshop mit den involvierten Akteuren, der sich u. a. auch der Umsetzung der Berufslehre für Sans-Papiers widmen wird. Dabei soll auch geprüft werden, ob die geltende Verordnungsbestimmung den vom Bundesrat beabsichtigten Zweck erfüllt oder ob gegebenenfalls eine Anpassung anzustreben ist.</p>
    • <p>Das Parlament hat entschieden, dass jugendliche Sans-Papiers die Möglichkeit haben sollen, eine Berufslehre zu machen. Doch neueste Meldungen zeigen auf, dass für sie der Zugang zu einer Berufslehre weiterhin verwehrt bleibt. Die Verordnungsänderung vom 1. Februar 2013 entfaltet offenbar nicht die beabsichtigte Wirkung. Die Hürden sind noch immer zu hoch.</p><p>Ist der Bundesrat willens, die geltende Verordnung so zu ändern, dass der Zugang zu einer Berufslehre wirklich gewährleistet ist?</p>
    • Jugendliche Sans-Papiers

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