Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste

ShortId
14.5242
Id
20145242
Updated
28.07.2023 06:58
Language
de
Title
Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste
AdditionalIndexing
2841;Arzneimittelrecht;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Verzeichnis;Medikament
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
Texts
  • <p>Das BAG verfügt in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch Swissmedic über die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste. So steht es seit Juni 2013 in der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI).</p><p>1. Wie erklärt das EDI den Umstand, dass das für Hepatitis C entwickelte Medikament Sovaldi von Gilead, das erstmals eine Heilung der Krankheit für über 90 Prozent der Patienten bedeutet und somit einen grossen medizinischen Durchbruch darstellt, von Swissmedic am 18. März 2014 die Zulassung erhalten hat und zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Frage noch keinen Vergütungsentscheid erhalten hat?</p><p>2. Das erwähnte Arzneimittel ist von der EMA am 16. Januar 2014 zugelassen worden, wird in Deutschland, Österreich, Frankreich und Grossbritannien seit dem 17. Januar 2014 und in Dänemark seit dem 1. März vergütet. Wie erklärt das EDI den Schweizer Patientinnen und Patienten diese Sachlage?</p><p>3. Durch die Verzögerung im BAG bleibt in der Schweiz der Erstattungsentscheid im Rahmen von Artikel 71a den einzelnen Krankenversicherern überlassen. Entgegen der BAG-Evaluation hat sich der rechtsgleiche Zugang aus Sicht der nicht adäquat einbezogenen Patienten und Leistungserbringer kaum verbessert. Wie beurteilt das EDI den rechtsungleichen Zugang zu einer in Fachkreisen unbestrittenen medizinischen Innovation in der Grundversicherung?</p>
  • Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das BAG verfügt in der Regel innert 60 Tagen ab der definitiven Zulassung durch Swissmedic über die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste. So steht es seit Juni 2013 in der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI).</p><p>1. Wie erklärt das EDI den Umstand, dass das für Hepatitis C entwickelte Medikament Sovaldi von Gilead, das erstmals eine Heilung der Krankheit für über 90 Prozent der Patienten bedeutet und somit einen grossen medizinischen Durchbruch darstellt, von Swissmedic am 18. März 2014 die Zulassung erhalten hat und zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Frage noch keinen Vergütungsentscheid erhalten hat?</p><p>2. Das erwähnte Arzneimittel ist von der EMA am 16. Januar 2014 zugelassen worden, wird in Deutschland, Österreich, Frankreich und Grossbritannien seit dem 17. Januar 2014 und in Dänemark seit dem 1. März vergütet. Wie erklärt das EDI den Schweizer Patientinnen und Patienten diese Sachlage?</p><p>3. Durch die Verzögerung im BAG bleibt in der Schweiz der Erstattungsentscheid im Rahmen von Artikel 71a den einzelnen Krankenversicherern überlassen. Entgegen der BAG-Evaluation hat sich der rechtsgleiche Zugang aus Sicht der nicht adäquat einbezogenen Patienten und Leistungserbringer kaum verbessert. Wie beurteilt das EDI den rechtsungleichen Zugang zu einer in Fachkreisen unbestrittenen medizinischen Innovation in der Grundversicherung?</p>
    • Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste

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