Verbot der Gruppierung Al Kaida. Verlängerung der Verordnung

ShortId
14.5272
Id
20145272
Updated
28.07.2023 06:51
Language
de
Title
Verbot der Gruppierung Al Kaida. Verlängerung der Verordnung
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;Al-Qaida;Extremismus;Staatsschutz;öffentliche Sicherheit
1
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L04K08020204, Extremismus
  • L02K0403, öffentliche Sicherheit
  • L05K0403010801, Al-Qaida
Texts
  • <p>Die Geltungsdauer der Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen läuft voraussichtlich ab, bevor das Nachrichtendienstgesetz in Kraft tritt, das sich zurzeit in parlamentarischer Beratung befindet. Die Verordnung sollte darum verlängert werden.</p><p>- Hat der Bundesrat vor, der Bundesversammlung eine Verlängerung der Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen vorzuschlagen?</p><p>- Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 besteht die Möglichkeit, einer natürlichen Person, einer Organisation oder Gruppierung eine Tätigkeit zu verbieten, die unmittelbar oder mittelbar dazu dient, terroristische oder gewalttätig-extremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterstützen oder in anderer Weise zu fördern, und die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet. Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?</p>
  • Verbot der Gruppierung Al Kaida. Verlängerung der Verordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Geltungsdauer der Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen läuft voraussichtlich ab, bevor das Nachrichtendienstgesetz in Kraft tritt, das sich zurzeit in parlamentarischer Beratung befindet. Die Verordnung sollte darum verlängert werden.</p><p>- Hat der Bundesrat vor, der Bundesversammlung eine Verlängerung der Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al Kaida und verwandter Organisationen vorzuschlagen?</p><p>- Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 besteht die Möglichkeit, einer natürlichen Person, einer Organisation oder Gruppierung eine Tätigkeit zu verbieten, die unmittelbar oder mittelbar dazu dient, terroristische oder gewalttätig-extremistische Umtriebe zu propagieren, zu unterstützen oder in anderer Weise zu fördern, und die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz konkret gefährdet. Welche Erfahrungen wurden damit gemacht?</p>
    • Verbot der Gruppierung Al Kaida. Verlängerung der Verordnung

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