GenĂ¼gen die Rechtsgrundlagen, um gegen Schweizer Islamisten vorzugehen?

ShortId
14.5324
Id
20145324
Updated
28.07.2023 06:45
Language
de
Title
Genügen die Rechtsgrundlagen, um gegen Schweizer Islamisten vorzugehen?
AdditionalIndexing
09;2831;Terrorismus;Fundamentalismus;Strafrecht (speziell);Islamismus;Staatsschutz
1
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K050102, Strafrecht (speziell)
  • L05K0106020201, Islamismus
  • L04K08020208, Fundamentalismus
  • L04K04030303, Staatsschutz
Texts
  • <p>Schweizer Islamisten sind nicht generell Zielgruppe der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone. Sie geraten dann in den Fokus der Behörden, wenn sie sich einer dschihadistischen oder anderen gewaltextremistischen Ausrichtung des Islams zuwenden. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beobachtet entsprechende Gruppierungen gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Konkret sammelt er sachdienliche Informationen, um allfällige Gefährdungen der inneren Sicherheit präventiv erkennen und verringern zu können. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der NDB zusätzliche Mittel zur Informationsbeschaffung über solche Gruppierungen und Personen erhalten. Zudem werden mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Strafverfolgungsbehörden allfällige Straftaten solcher Gruppierungen besser aufklären und verfolgen können.</p><p>In den letzten Jahren wurde (Bundesratsbeschluss von 2010) die Überwachung und Bekämpfung dschihadistischer Aktivitäten im Internet durch den NDB und - falls ein Straftatverdacht vorliegt - durch die Bundeskriminalpolizei (BKP) verstärkt. Die BKP ermittelt regelmässig gegen Personen aus der Schweiz, die sich im Ausland terroristischen Gruppen anschliessen und sich dadurch der Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation nach Artikel 260 StGB verdächtig machen. Solche Ermittlungen sind aufgrund ihres Auslandbezugs aufwendig und erfordern viel Ressourcen und Know-how. Ausserdem können gegen Ausländer mit Aufenthalt in der Schweiz, gestützt auf das Ausländergesetz, Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen ergriffen werden, falls sie die öffentliche oder innere Sicherheit gefährden.</p><p>Angesichts der Zunahme von Dschihad-Reisenden beobachtet der Bundesrat mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Schweiz aufmerksam. Er evaluiert laufend auch den Handlungsbedarf. Abgesehen von den vorgeschlagenen erweiterten Kompetenzen des NDB erachtet er die vorhandenen Mittel zur Bewältigung der Gefährdungen, die von Schweizer Dschihadisten ausgehen, derzeit für ausreichend.</p>
  • <p>Verfügt der Bundesrat bzw. die zuständigen Sicherheitsorgane über die passenden Rechtsgrundlagen, um Schweizer Islamisten zu überwachen, falls nötig zu verhaften, einzusperren bzw. auszuschaffen, bzw. wo besteht Handlungsbedarf?</p>
  • Genügen die Rechtsgrundlagen, um gegen Schweizer Islamisten vorzugehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schweizer Islamisten sind nicht generell Zielgruppe der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone. Sie geraten dann in den Fokus der Behörden, wenn sie sich einer dschihadistischen oder anderen gewaltextremistischen Ausrichtung des Islams zuwenden. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beobachtet entsprechende Gruppierungen gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Konkret sammelt er sachdienliche Informationen, um allfällige Gefährdungen der inneren Sicherheit präventiv erkennen und verringern zu können. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der NDB zusätzliche Mittel zur Informationsbeschaffung über solche Gruppierungen und Personen erhalten. Zudem werden mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die Strafverfolgungsbehörden allfällige Straftaten solcher Gruppierungen besser aufklären und verfolgen können.</p><p>In den letzten Jahren wurde (Bundesratsbeschluss von 2010) die Überwachung und Bekämpfung dschihadistischer Aktivitäten im Internet durch den NDB und - falls ein Straftatverdacht vorliegt - durch die Bundeskriminalpolizei (BKP) verstärkt. Die BKP ermittelt regelmässig gegen Personen aus der Schweiz, die sich im Ausland terroristischen Gruppen anschliessen und sich dadurch der Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation nach Artikel 260 StGB verdächtig machen. Solche Ermittlungen sind aufgrund ihres Auslandbezugs aufwendig und erfordern viel Ressourcen und Know-how. Ausserdem können gegen Ausländer mit Aufenthalt in der Schweiz, gestützt auf das Ausländergesetz, Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen ergriffen werden, falls sie die öffentliche oder innere Sicherheit gefährden.</p><p>Angesichts der Zunahme von Dschihad-Reisenden beobachtet der Bundesrat mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Schweiz aufmerksam. Er evaluiert laufend auch den Handlungsbedarf. Abgesehen von den vorgeschlagenen erweiterten Kompetenzen des NDB erachtet er die vorhandenen Mittel zur Bewältigung der Gefährdungen, die von Schweizer Dschihadisten ausgehen, derzeit für ausreichend.</p>
    • <p>Verfügt der Bundesrat bzw. die zuständigen Sicherheitsorgane über die passenden Rechtsgrundlagen, um Schweizer Islamisten zu überwachen, falls nötig zu verhaften, einzusperren bzw. auszuschaffen, bzw. wo besteht Handlungsbedarf?</p>
    • Genügen die Rechtsgrundlagen, um gegen Schweizer Islamisten vorzugehen?

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