Steuerausfälle bei Annahme der Volksinitiative von Gastrosuisse

ShortId
14.5356
Id
20145356
Updated
28.07.2023 06:41
Language
de
Title
Steuerausfälle bei Annahme der Volksinitiative von Gastrosuisse
AdditionalIndexing
15;24;2446;Mehrwertsteuersatz;Gleichbehandlung;Mehrwertsteuer;Gaststättengewerbe
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K1107010301, Mehrwertsteuersatz
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
Texts
  • <p>Bei einem einheitlichen Satz für Restaurants (ohne alkoholische Getränke), Take-aways und Hotelübernachtungen von 4 Prozent ergäben sich Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von 470 bis 510 Millionen Franken pro Jahr. Zu bedenken ist bei dieser Variante, dass es nicht möglich ist, die Take-away-Leistungen vom "gewöhnlichen" Verkauf von Nahrungsmitteln abzugrenzen. Letzteres haben die Diskussionen in den Kommissionen und Räten gezeigt und ist auch in der Botschaft zur Volksinitiative "Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung" ausgeführt.</p><p>Würde man die Restaurants (ohne alkoholische Getränke) sowie die Hotelübernachtungen wie die Take-away-Leistungen zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuern, dann würden sich die Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf jährlich 760 bis 810 Millionen Franken belaufen.</p>
  • <p>Gastrosuisse setzt das Verwirrspiel über die Umsetzung der Gastro-Initiative fort, über die am 28. September 2014 abgestimmt wird. Gastrosuisse fordert neuerdings einen einheitlichen Satz für Restaurants, Take-aways und Hotelübernachtungen.</p><p>- Wie hoch sind die Mehrwertsteuerausfälle, wenn dieser Satz bei 4 Prozent liegt, wie von Gastrosuisse vorgeschlagen?</p><p>- Wie hoch wären die Ausfälle, wenn der Satz dem tiefen Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent angeglichen wird?</p>
  • Steuerausfälle bei Annahme der Volksinitiative von Gastrosuisse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei einem einheitlichen Satz für Restaurants (ohne alkoholische Getränke), Take-aways und Hotelübernachtungen von 4 Prozent ergäben sich Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von 470 bis 510 Millionen Franken pro Jahr. Zu bedenken ist bei dieser Variante, dass es nicht möglich ist, die Take-away-Leistungen vom "gewöhnlichen" Verkauf von Nahrungsmitteln abzugrenzen. Letzteres haben die Diskussionen in den Kommissionen und Räten gezeigt und ist auch in der Botschaft zur Volksinitiative "Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung" ausgeführt.</p><p>Würde man die Restaurants (ohne alkoholische Getränke) sowie die Hotelübernachtungen wie die Take-away-Leistungen zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuern, dann würden sich die Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf jährlich 760 bis 810 Millionen Franken belaufen.</p>
    • <p>Gastrosuisse setzt das Verwirrspiel über die Umsetzung der Gastro-Initiative fort, über die am 28. September 2014 abgestimmt wird. Gastrosuisse fordert neuerdings einen einheitlichen Satz für Restaurants, Take-aways und Hotelübernachtungen.</p><p>- Wie hoch sind die Mehrwertsteuerausfälle, wenn dieser Satz bei 4 Prozent liegt, wie von Gastrosuisse vorgeschlagen?</p><p>- Wie hoch wären die Ausfälle, wenn der Satz dem tiefen Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent angeglichen wird?</p>
    • Steuerausfälle bei Annahme der Volksinitiative von Gastrosuisse

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