Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
- ShortId
-
14.5365
- Id
-
20145365
- Updated
-
28.07.2023 06:47
- Language
-
de
- Title
-
Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
- AdditionalIndexing
-
08;24;2446;bilaterale Beziehungen;Italien;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Straferlass
- 1
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- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K05010111, Straferlass
- L04K03010503, Italien
- Texts
-
- <p>Der italienische Gesetzentwurf über die Selbstanzeige (Voluntary Disclosure Program, kurz VDP) wird zurzeit im italienischen Parlament diskutiert. Der gegenwärtig in Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht höhere Sanktionen für die Regularisierung von Vermögenswerten vor, wenn diese in Staaten liegen, die auf einer oder mehreren der italienischen schwarzen Listen aufgeführt sind. Jene Staaten indessen, die innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des VDP mit Italien in einem Abkommen den Informationsaustausch auf Anfrage nach OECD-Standard mit Anwendbarkeit ab Unterzeichnung eines solchen Abkommens vereinbaren, werden für die Zwecke des VDP wie Staaten behandelt, die nicht auf den italienischen schwarzen Listen figurieren. Im Rahmen der Verhandlungen über Steuerthemen mit Italien ist der Bundesrat bestrebt, eine Lösung zu finden, in der die Schweiz im Rahmen des VDP nicht nachteilig behandelt wird.</p>
- <p>Gemäss Medienindiskretionen sind die Steuerverhandlungen mit Italien erneut ins Stocken geraten, dies u. a., weil die italienischen Verhandlungspartner darauf warten, dass die Abgeordnetenkammer den Entwurf eines Gesetzes über die Rückführung von Kapital (Voluntary Disclosure) genehmigt - eine einseitige Handlung Italiens.</p><p>- Stimmt es, dass dieser italienische Gesetzentwurf Bestimmungen enthält, die die Schweiz diskriminieren?</p><p>- Wenn ja, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
- Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der italienische Gesetzentwurf über die Selbstanzeige (Voluntary Disclosure Program, kurz VDP) wird zurzeit im italienischen Parlament diskutiert. Der gegenwärtig in Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht höhere Sanktionen für die Regularisierung von Vermögenswerten vor, wenn diese in Staaten liegen, die auf einer oder mehreren der italienischen schwarzen Listen aufgeführt sind. Jene Staaten indessen, die innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des VDP mit Italien in einem Abkommen den Informationsaustausch auf Anfrage nach OECD-Standard mit Anwendbarkeit ab Unterzeichnung eines solchen Abkommens vereinbaren, werden für die Zwecke des VDP wie Staaten behandelt, die nicht auf den italienischen schwarzen Listen figurieren. Im Rahmen der Verhandlungen über Steuerthemen mit Italien ist der Bundesrat bestrebt, eine Lösung zu finden, in der die Schweiz im Rahmen des VDP nicht nachteilig behandelt wird.</p>
- <p>Gemäss Medienindiskretionen sind die Steuerverhandlungen mit Italien erneut ins Stocken geraten, dies u. a., weil die italienischen Verhandlungspartner darauf warten, dass die Abgeordnetenkammer den Entwurf eines Gesetzes über die Rückführung von Kapital (Voluntary Disclosure) genehmigt - eine einseitige Handlung Italiens.</p><p>- Stimmt es, dass dieser italienische Gesetzentwurf Bestimmungen enthält, die die Schweiz diskriminieren?</p><p>- Wenn ja, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
- Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
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