Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?

ShortId
14.5365
Id
20145365
Updated
28.07.2023 06:47
Language
de
Title
Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
AdditionalIndexing
08;24;2446;bilaterale Beziehungen;Italien;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Straferlass
1
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K05010111, Straferlass
  • L04K03010503, Italien
Texts
  • <p>Der italienische Gesetzentwurf über die Selbstanzeige (Voluntary Disclosure Program, kurz VDP) wird zurzeit im italienischen Parlament diskutiert. Der gegenwärtig in Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht höhere Sanktionen für die Regularisierung von Vermögenswerten vor, wenn diese in Staaten liegen, die auf einer oder mehreren der italienischen schwarzen Listen aufgeführt sind. Jene Staaten indessen, die innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des VDP mit Italien in einem Abkommen den Informationsaustausch auf Anfrage nach OECD-Standard mit Anwendbarkeit ab Unterzeichnung eines solchen Abkommens vereinbaren, werden für die Zwecke des VDP wie Staaten behandelt, die nicht auf den italienischen schwarzen Listen figurieren. Im Rahmen der Verhandlungen über Steuerthemen mit Italien ist der Bundesrat bestrebt, eine Lösung zu finden, in der die Schweiz im Rahmen des VDP nicht nachteilig behandelt wird.</p>
  • <p>Gemäss Medienindiskretionen sind die Steuerverhandlungen mit Italien erneut ins Stocken geraten, dies u. a., weil die italienischen Verhandlungspartner darauf warten, dass die Abgeordnetenkammer den Entwurf eines Gesetzes über die Rückführung von Kapital (Voluntary Disclosure) genehmigt - eine einseitige Handlung Italiens.</p><p>- Stimmt es, dass dieser italienische Gesetzentwurf Bestimmungen enthält, die die Schweiz diskriminieren?</p><p>- Wenn ja, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
  • Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der italienische Gesetzentwurf über die Selbstanzeige (Voluntary Disclosure Program, kurz VDP) wird zurzeit im italienischen Parlament diskutiert. Der gegenwärtig in Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht höhere Sanktionen für die Regularisierung von Vermögenswerten vor, wenn diese in Staaten liegen, die auf einer oder mehreren der italienischen schwarzen Listen aufgeführt sind. Jene Staaten indessen, die innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des VDP mit Italien in einem Abkommen den Informationsaustausch auf Anfrage nach OECD-Standard mit Anwendbarkeit ab Unterzeichnung eines solchen Abkommens vereinbaren, werden für die Zwecke des VDP wie Staaten behandelt, die nicht auf den italienischen schwarzen Listen figurieren. Im Rahmen der Verhandlungen über Steuerthemen mit Italien ist der Bundesrat bestrebt, eine Lösung zu finden, in der die Schweiz im Rahmen des VDP nicht nachteilig behandelt wird.</p>
    • <p>Gemäss Medienindiskretionen sind die Steuerverhandlungen mit Italien erneut ins Stocken geraten, dies u. a., weil die italienischen Verhandlungspartner darauf warten, dass die Abgeordnetenkammer den Entwurf eines Gesetzes über die Rückführung von Kapital (Voluntary Disclosure) genehmigt - eine einseitige Handlung Italiens.</p><p>- Stimmt es, dass dieser italienische Gesetzentwurf Bestimmungen enthält, die die Schweiz diskriminieren?</p><p>- Wenn ja, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p>
    • Wird die Schweiz im italienischen Gesetzentwurf zur freiwilligen Offenlegung wieder diskriminiert?

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