Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
- ShortId
-
14.5381
- Id
-
20145381
- Updated
-
28.07.2023 06:21
- Language
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de
- Title
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Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
- AdditionalIndexing
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1216;09;08;organisiertes Verbrechen;Strafgesetzbuch;Strafe;Eindämmung der Kriminalität
- 1
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- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L03K050101, Strafe
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L04K05010207, Strafgesetzbuch
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.</p>
- <p>Im Schweizer Recht gibt es das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen nicht. Betrachtet man aber die jüngsten Festnahmen von Personen, die in Verbindung stehen mit mafiösen Gruppen, die schon lange in der Schweiz präsent sind und gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, so muss man sich - wohl zu Recht - fragen, ob die zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.</p><p>Hält es der Bundesrat nicht auch für angebracht, das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen wie andere Länder, beispielsweise Italien?</p>
- Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.</p>
- <p>Im Schweizer Recht gibt es das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen nicht. Betrachtet man aber die jüngsten Festnahmen von Personen, die in Verbindung stehen mit mafiösen Gruppen, die schon lange in der Schweiz präsent sind und gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, so muss man sich - wohl zu Recht - fragen, ob die zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.</p><p>Hält es der Bundesrat nicht auch für angebracht, das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen wie andere Länder, beispielsweise Italien?</p>
- Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
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