Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?

ShortId
14.5381
Id
20145381
Updated
28.07.2023 06:21
Language
de
Title
Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
AdditionalIndexing
1216;09;08;organisiertes Verbrechen;Strafgesetzbuch;Strafe;Eindämmung der Kriminalität
1
  • L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
  • L03K050101, Strafe
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.</p>
  • <p>Im Schweizer Recht gibt es das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen nicht. Betrachtet man aber die jüngsten Festnahmen von Personen, die in Verbindung stehen mit mafiösen Gruppen, die schon lange in der Schweiz präsent sind und gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, so muss man sich - wohl zu Recht - fragen, ob die zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.</p><p>Hält es der Bundesrat nicht auch für angebracht, das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen wie andere Länder, beispielsweise Italien?</p>
  • Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache.</p>
    • <p>Im Schweizer Recht gibt es das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen nicht. Betrachtet man aber die jüngsten Festnahmen von Personen, die in Verbindung stehen mit mafiösen Gruppen, die schon lange in der Schweiz präsent sind und gegen die die Bundesanwaltschaft ermittelt, so muss man sich - wohl zu Recht - fragen, ob die zur Verfügung stehenden Instrumente ausreichen, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.</p><p>Hält es der Bundesrat nicht auch für angebracht, das Konzept der Bandenmässigkeit in Bezug auf Verbrechen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen wie andere Länder, beispielsweise Italien?</p>
    • Kampf gegen das organisierte Verbrechen. Genügen die zur Verfügung stehenden Instrumente?

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