Periodische Berichte über die der Armee gesetzten Ziele

ShortId
14.5385
Id
20145385
Updated
14.11.2025 08:39
Language
de
Title
Periodische Berichte über die der Armee gesetzten Ziele
AdditionalIndexing
09;Zielüberprüfung;Bericht;Armee
1
  • L03K040203, Armee
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0802030211, Zielüberprüfung
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mit dem Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010, dem Zusatzbericht zum Armeebericht vom 22. März 2011 und der Ergänzung zum Zusatzbericht vom 27. April 2011 sowie dem Schlussbericht vom 25. November 2011 an die Sicherheitspolitischen Kommissionen über die Herausforderungen der Armee dem Parlament umfangreiche Dokumente vorgelegt. Diese geben umfassend Auskunft über die Verfassung der Armee und die Absichten des Bundesrates zu deren Steuerung. Am 3. September 2014 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee überwiesen, deren Beratung ebenfalls Anlass sein wird, über den Zustand der Armee und ihre Ausrichtung zu diskutieren.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass dem Zweck von Artikel 149b des Militärgesetzes entsprochen wurde, dem Parlament im Sinne eines politischen Controllings über die Zielerreichung der Armee periodisch Bericht zu erstatten. Das VBS hat den Präsidenten der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen mit Schreiben vom 15. Januar 2014 mitgeteilt, für die laufende Legislatur auf eine Berichterstattung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes verzichten zu wollen. Dies wurde von den Präsidenten der beiden Kommissionen mit Schreiben vom 23. Januar 2014 auch zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament in der Legislatur 2016-2019 wieder einen Bericht gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes vorzulegen.</p>
  • <p>In Artikel 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling wird der Bundesrat beauftragt, periodisch zu überprüfen, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden, und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Seit dem letzten Bericht von 2008 sind sechs Jahre vergangen.</p><p>- Wann sieht der Bundesrat die nächste Berichterstattung vor?</p><p>- Und in welchem Rhythmus sollte danach idealerweise Bericht erstattet werden?</p>
  • Periodische Berichte über die der Armee gesetzten Ziele
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mit dem Armeebericht 2010 vom 1. Oktober 2010, dem Zusatzbericht zum Armeebericht vom 22. März 2011 und der Ergänzung zum Zusatzbericht vom 27. April 2011 sowie dem Schlussbericht vom 25. November 2011 an die Sicherheitspolitischen Kommissionen über die Herausforderungen der Armee dem Parlament umfangreiche Dokumente vorgelegt. Diese geben umfassend Auskunft über die Verfassung der Armee und die Absichten des Bundesrates zu deren Steuerung. Am 3. September 2014 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über die Weiterentwicklung der Armee überwiesen, deren Beratung ebenfalls Anlass sein wird, über den Zustand der Armee und ihre Ausrichtung zu diskutieren.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass dem Zweck von Artikel 149b des Militärgesetzes entsprochen wurde, dem Parlament im Sinne eines politischen Controllings über die Zielerreichung der Armee periodisch Bericht zu erstatten. Das VBS hat den Präsidenten der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen mit Schreiben vom 15. Januar 2014 mitgeteilt, für die laufende Legislatur auf eine Berichterstattung gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes verzichten zu wollen. Dies wurde von den Präsidenten der beiden Kommissionen mit Schreiben vom 23. Januar 2014 auch zustimmend zur Kenntnis genommen.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament in der Legislatur 2016-2019 wieder einen Bericht gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes vorzulegen.</p>
    • <p>In Artikel 149b des Militärgesetzes zum politischen Controlling wird der Bundesrat beauftragt, periodisch zu überprüfen, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden, und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Seit dem letzten Bericht von 2008 sind sechs Jahre vergangen.</p><p>- Wann sieht der Bundesrat die nächste Berichterstattung vor?</p><p>- Und in welchem Rhythmus sollte danach idealerweise Bericht erstattet werden?</p>
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