Gleichbehandlung von Überwachungstechnologie und militärischen Gütern

ShortId
14.5388
Id
20145388
Updated
28.07.2023 06:23
Language
de
Title
Gleichbehandlung von Überwachungstechnologie und militärischen Gütern
AdditionalIndexing
15;09;Software;dual use-Güter;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr
1
  • L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
  • L04K12030202, Software
  • L04K04020403, dual use-Güter
  • L05K0402020501, Waffenausfuhr
Texts
  • <p>Überwachungstechnologie, wie beispielsweise die IMSI-Catcher, kann unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen als zivil und militärisch verwendbares Gut (Dual Use) von der Industrieliste der Vereinbarung von Wassenaar erfasst sein. Dadurch unterliegt sie den internationalen Exportkontrollmassnahmen.</p><p>Die Umsetzung dieser Industrieliste erfolgt in der Schweiz durch die Dual-Use-Güterkontrollliste von Anhang 2 der Güterkontrollverordnung. Die Bewilligungskriterien stützen sich auf internationale Beschlüsse ab.</p><p>Bereits jetzt werden im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichtes Kennzahlen im Bereich des Güterkontrollgesetzes veröffentlicht. Das Seco prüft aber zurzeit, künftig eine Statistik zu den erteilten Bewilligungen für Dual-Use-Güter analog zu den besonderen militärischen Gütern, die auch dem Güterkontrollgesetz unterstellt sind, zu veröffentlichen.</p>
  • <p>- Warum wird der Export von Überwachungstechnologie (wie z. B. IMSI-Catcher) nicht gleich behandelt wie der Export von militärischen Gütern?</p><p>- Und gibt es Bestrebungen, diese Exporte gleichzustellen und die Ausfuhr von Überwachungstechnologie transparenter zu machen?</p><p>- Wäre das nicht im Sinne der Neutralität der Schweiz geboten?</p>
  • Gleichbehandlung von Überwachungstechnologie und militärischen Gütern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Überwachungstechnologie, wie beispielsweise die IMSI-Catcher, kann unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen als zivil und militärisch verwendbares Gut (Dual Use) von der Industrieliste der Vereinbarung von Wassenaar erfasst sein. Dadurch unterliegt sie den internationalen Exportkontrollmassnahmen.</p><p>Die Umsetzung dieser Industrieliste erfolgt in der Schweiz durch die Dual-Use-Güterkontrollliste von Anhang 2 der Güterkontrollverordnung. Die Bewilligungskriterien stützen sich auf internationale Beschlüsse ab.</p><p>Bereits jetzt werden im Rahmen des Aussenwirtschaftsberichtes Kennzahlen im Bereich des Güterkontrollgesetzes veröffentlicht. Das Seco prüft aber zurzeit, künftig eine Statistik zu den erteilten Bewilligungen für Dual-Use-Güter analog zu den besonderen militärischen Gütern, die auch dem Güterkontrollgesetz unterstellt sind, zu veröffentlichen.</p>
    • <p>- Warum wird der Export von Überwachungstechnologie (wie z. B. IMSI-Catcher) nicht gleich behandelt wie der Export von militärischen Gütern?</p><p>- Und gibt es Bestrebungen, diese Exporte gleichzustellen und die Ausfuhr von Überwachungstechnologie transparenter zu machen?</p><p>- Wäre das nicht im Sinne der Neutralität der Schweiz geboten?</p>
    • Gleichbehandlung von Überwachungstechnologie und militärischen Gütern

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