Gemeinsame elterliche Sorge. Meldefluss an die Einwohnerdienste

ShortId
14.5396
Id
20145396
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Gemeinsame elterliche Sorge. Meldefluss an die Einwohnerdienste
AdditionalIndexing
1211;Behörde;Verwaltung;elterliche Sorge
1
  • L04K01030104, elterliche Sorge
  • L03K080601, Verwaltung
  • L05K0807010101, Behörde
Texts
  • <p>Der Meldefluss an die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinden betreffend die gemeinsame elterliche Sorge und Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist lückenhaft geregelt. Damit die Gemeinden ihre gesetzlichen Pflichten einfach und effizient erfüllen können, sind diese auf die Informationen durch die Gerichte und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden angewiesen. Ebenfalls sind diese Informationen bei einem Umzug in eine andere Gemeinde weiterzugeben.</p><p>Kann der Bundesrat solche Meldepflichten auf eidgenössischer Stufe vorsehen?</p>
  • Gemeinsame elterliche Sorge. Meldefluss an die Einwohnerdienste
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Meldefluss an die Einwohnerdienste der Wohnsitzgemeinden betreffend die gemeinsame elterliche Sorge und Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist lückenhaft geregelt. Damit die Gemeinden ihre gesetzlichen Pflichten einfach und effizient erfüllen können, sind diese auf die Informationen durch die Gerichte und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden angewiesen. Ebenfalls sind diese Informationen bei einem Umzug in eine andere Gemeinde weiterzugeben.</p><p>Kann der Bundesrat solche Meldepflichten auf eidgenössischer Stufe vorsehen?</p>
    • Gemeinsame elterliche Sorge. Meldefluss an die Einwohnerdienste

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