Vermögen ehemaliger Verdingkinder sichern

ShortId
14.5404
Id
20145404
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Vermögen ehemaliger Verdingkinder sichern
AdditionalIndexing
1211;28;24;nachrichtenlose Vermögen;Kind;Zwangsmassnahme;fürsorgerische Freiheitsentziehung
1
  • L05K0403030402, Zwangsmassnahme
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01040401, fürsorgerische Freiheitsentziehung
  • L05K1104020501, nachrichtenlose Vermögen
Texts
  • <p>Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Banken nachrichtenlose Konti nach 60 Jahren ohne Kundenkontakt auflösen. Einige dieser Konti lauten auf Namen von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder auch auf die Namen von deren Vormündern. Das Wissen und auch die finanziellen Mittel einer grundlegenden Recherche, um solche Konti ausfindig zu machen, sind oft nicht vorhanden.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Auflösung nachrichtenloser Konti von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu verhindern?</p>
  • Vermögen ehemaliger Verdingkinder sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Banken nachrichtenlose Konti nach 60 Jahren ohne Kundenkontakt auflösen. Einige dieser Konti lauten auf Namen von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder auch auf die Namen von deren Vormündern. Das Wissen und auch die finanziellen Mittel einer grundlegenden Recherche, um solche Konti ausfindig zu machen, sind oft nicht vorhanden.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Auflösung nachrichtenloser Konti von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu verhindern?</p>
    • Vermögen ehemaliger Verdingkinder sichern

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