Zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
- ShortId
-
14.5408
- Id
-
20145408
- Updated
-
28.07.2023 06:25
- Language
-
de
- Title
-
Zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
- AdditionalIndexing
-
48;09;52;Grenzwert;Lärmschutz;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0601040402, Grenzwert
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 3. September 2014 beschlossen, den Standort Dübendorf unter anderem als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu entwickeln. Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid auf die durchgeführte Ausschreibung bezogen. Die dort festgelegten Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die anstehenden Vertragsverhandlungen mit der Flugplatz Dübendorf AG und die weiteren Planungsschritte. Die vorgesehenen Betriebszeiten schöpfen den gesetzlichen Rahmen nicht aus. Die Pflicht zur Einhaltung der restriktiveren Planungswerte garantiert, dass die Bevölkerung keiner übermässigen Lärmbelastung ausgesetzt sein wird. Die Vorgaben zu den Lärmauswirkungen müssen im Sachplanungsprozess und im künftigen Betriebsreglement eingehalten werden. Sowohl zum Sachplan als auch zum Betriebsreglement werden sich die betroffenen Kreise äussern können.</p><p>Die Mitwirkungs- und Anhörungsrechte der Bevölkerung sind damit gewahrt. Die Lärmbelastung durch den Betrieb des zivilen Flugfeldes wird in jedem Fall deutlich unter derjenigen liegen, wie sie durch den Betrieb des Militärflugplatzes mit Kampfflugzeugen der Fall war. Die heute noch gültige Lärmkurve für den Militärflugplatz Dübendorf ist bedeutend grösser, als es diejenige für den künftigen zivilen Betrieb sein wird.</p>
- <p>Der Bundesrat hat einen potenten Betreiber für den Flugplatz gefunden. Es heisst, dass bei Vollauslastung alle 10 Minuten ein Geschäftsflieger über das dichtbesiedelte Glatttal dröhnt, die Bevölkerung einer Belastung ausgesetzt sein könnte, wie sie während dem Militärflugbetrieb nie der Fall war. Der Bundesrat sprach in seiner Antwort auf meine Frage 14.5304 von umfassenden Mitsprachemöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung.</p><p>Kann das bewirken, dass auf den Betrieb verzichtet wird, oder nur, dass nur alle 25 Minuten ein Flugzeug belastet?</p>
- Zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 3. September 2014 beschlossen, den Standort Dübendorf unter anderem als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu entwickeln. Der Bundesrat hat sich bei seinem Entscheid auf die durchgeführte Ausschreibung bezogen. Die dort festgelegten Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für die anstehenden Vertragsverhandlungen mit der Flugplatz Dübendorf AG und die weiteren Planungsschritte. Die vorgesehenen Betriebszeiten schöpfen den gesetzlichen Rahmen nicht aus. Die Pflicht zur Einhaltung der restriktiveren Planungswerte garantiert, dass die Bevölkerung keiner übermässigen Lärmbelastung ausgesetzt sein wird. Die Vorgaben zu den Lärmauswirkungen müssen im Sachplanungsprozess und im künftigen Betriebsreglement eingehalten werden. Sowohl zum Sachplan als auch zum Betriebsreglement werden sich die betroffenen Kreise äussern können.</p><p>Die Mitwirkungs- und Anhörungsrechte der Bevölkerung sind damit gewahrt. Die Lärmbelastung durch den Betrieb des zivilen Flugfeldes wird in jedem Fall deutlich unter derjenigen liegen, wie sie durch den Betrieb des Militärflugplatzes mit Kampfflugzeugen der Fall war. Die heute noch gültige Lärmkurve für den Militärflugplatz Dübendorf ist bedeutend grösser, als es diejenige für den künftigen zivilen Betrieb sein wird.</p>
- <p>Der Bundesrat hat einen potenten Betreiber für den Flugplatz gefunden. Es heisst, dass bei Vollauslastung alle 10 Minuten ein Geschäftsflieger über das dichtbesiedelte Glatttal dröhnt, die Bevölkerung einer Belastung ausgesetzt sein könnte, wie sie während dem Militärflugbetrieb nie der Fall war. Der Bundesrat sprach in seiner Antwort auf meine Frage 14.5304 von umfassenden Mitsprachemöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung.</p><p>Kann das bewirken, dass auf den Betrieb verzichtet wird, oder nur, dass nur alle 25 Minuten ein Flugzeug belastet?</p>
- Zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf
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