Torpediert die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung die Energiestrategie 2050?
- ShortId
-
14.5416
- Id
-
20145416
- Updated
-
28.07.2023 06:39
- Language
-
de
- Title
-
Torpediert die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung die Energiestrategie 2050?
- AdditionalIndexing
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66;2846;Wasserkraftwerk;Naturschutzgebiet;Bundesinventar;Energiepolitik (allgemein)
- 1
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- L05K0202070201, Bundesinventar
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L02K1701, Energiepolitik (allgemein)
- Texts
-
- <p>Der bundesrätliche Entwurf des revidierten Energiegesetzes, welcher im Rahmen der Energiestrategie erarbeitet wurde, erklärt die Nutzung erneuerbarer Energien im Grundsatz als von nationaler Bedeutung. Dieser Entwurf sieht zudem vor, dass der Bundesrat gewisse Anlagen - beispielsweise aufgrund ihres Typs, ihrer Grösse oder ihrer Bedeutung - als von nationaler Bedeutung erklären kann. Sollte das Parlament diesem Vorschlag des Bundesrates zustimmen, müsste im Einzelfall eine Interessenabwägung über die Zulässigkeit neuer Wasserkraftnutzungen in BLN-Gebieten entscheiden. Diese würde nicht aufgrund von allgemein formulierten Schutzzielen erfolgen, sondern immer auf der Grundlage der für das betreffende BLN-Objekt geltenden Schutzziele. Gemäss Auftrag der GPK muss das Ziel einer Revision der VBLN darin bestehen, die Rechtssicherheit für BLN-Eingriffe zu erhöhen - diesem Anliegen soll mit der VBLN-Totalrevision Rechnung getragen werden. Es ist jedoch klar, dass der Bundesrat bei der Revision der VBLN keine Widersprüche zu seinem Vorschlag für ein revidiertes Energiegesetz zulassen möchte.</p>
- <p>Gemäss Entwurf der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) sollen neue allgemeine Schutzziele verankert werden, wie beispielsweise "die natürliche Dynamik der Gewässer". Ein solches Ziel richtet sich gegen die Wasserkraftnutzung. Dies steht im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 und zum Willen des Parlamentes, den Bau von Wasserkraftwerken in BLN-Gebieten zu erleichtern (überwiesene Motion 12.3251).</p><p>Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die revidierte VBLN mit der Energiestrategie 2050 und dem Auftrag des Parlamentes übereinstimmt?</p>
- Torpediert die Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung die Energiestrategie 2050?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der bundesrätliche Entwurf des revidierten Energiegesetzes, welcher im Rahmen der Energiestrategie erarbeitet wurde, erklärt die Nutzung erneuerbarer Energien im Grundsatz als von nationaler Bedeutung. Dieser Entwurf sieht zudem vor, dass der Bundesrat gewisse Anlagen - beispielsweise aufgrund ihres Typs, ihrer Grösse oder ihrer Bedeutung - als von nationaler Bedeutung erklären kann. Sollte das Parlament diesem Vorschlag des Bundesrates zustimmen, müsste im Einzelfall eine Interessenabwägung über die Zulässigkeit neuer Wasserkraftnutzungen in BLN-Gebieten entscheiden. Diese würde nicht aufgrund von allgemein formulierten Schutzzielen erfolgen, sondern immer auf der Grundlage der für das betreffende BLN-Objekt geltenden Schutzziele. Gemäss Auftrag der GPK muss das Ziel einer Revision der VBLN darin bestehen, die Rechtssicherheit für BLN-Eingriffe zu erhöhen - diesem Anliegen soll mit der VBLN-Totalrevision Rechnung getragen werden. Es ist jedoch klar, dass der Bundesrat bei der Revision der VBLN keine Widersprüche zu seinem Vorschlag für ein revidiertes Energiegesetz zulassen möchte.</p>
- <p>Gemäss Entwurf der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) sollen neue allgemeine Schutzziele verankert werden, wie beispielsweise "die natürliche Dynamik der Gewässer". Ein solches Ziel richtet sich gegen die Wasserkraftnutzung. Dies steht im Widerspruch zur Energiestrategie 2050 und zum Willen des Parlamentes, den Bau von Wasserkraftwerken in BLN-Gebieten zu erleichtern (überwiesene Motion 12.3251).</p><p>Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die revidierte VBLN mit der Energiestrategie 2050 und dem Auftrag des Parlamentes übereinstimmt?</p>
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