Verbot der Organisation "Islamischer Staat" in der Schweiz
- ShortId
-
14.5422
- Id
-
20145422
- Updated
-
28.07.2023 06:34
- Language
-
de
- Title
-
Verbot der Organisation "Islamischer Staat" in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
09;08;Terrorismus;internationale Sicherheit;öffentliche Sicherheit
- 1
-
- L04K04030108, Terrorismus
- L02K0403, öffentliche Sicherheit
- L03K040101, internationale Sicherheit
- Texts
-
- <p>Die rechtlichen Voraussetzungen für Organisationsverbote sind in Deutschland grundlegend anders als in der Schweiz. Nach gegenwärtiger schweizerischer Rechtslage kann der Bundesrat Organisationen nur verbieten, indem er auf seine besonderen verfassungsrechtlichen Kompetenzen nach den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung zurückgreift. Im vorliegenden Fall würde Artikel 185 im Vordergrund stehen, gemäss welchem der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Ein entsprechender Beschluss kann vom Bundesrat rasch getroffen werden, hat aber nur eine beschränkte Wirkungsdauer. Solche Verordnungen sind zu befristen und müssen gemäss Parlamentsgesetz nach sechs Monaten durch eine rechtliche Regelung auf Parlamentsebene abgelöst werden. Im Fall der Organisation "Islamischer Staat" sind die Kriterien für eine unmittelbar drohende schwere Störung der inneren oder äusseren Sicherheit derzeit nicht erfüllt. Die sicherheitspolitischen Führungsorgane verfolgen die Lage aber aufmerksam, um bei Bedarf rechtzeitig Massnahmen einleiten zu können.</p><p>Des Weiteren war die Frage der Einführung eines allgemeinen Organisationsverbots auf Gesetzesebene zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit in der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit diskutiert und verworfen worden. Sie ist aktuell Gegenstand politischer Vorstösse und wird voraussichtlich auch in der Beratung des Entwurfes des Nachrichtendienstgesetzes behandelt werden.</p>
- <p>Deutschland hat beschlossen, die Organisation "Islamischer Staat" (IS) auf seinem Territorium zu verbieten.</p><p>- Wird die Schweiz dadurch zu einem Unterschlupf für diese Leute, da wir weniger restriktive Gesetze haben?</p><p>- Wird der Bundesrat ein IS-Verbot analog einem Al-Kaida-Verbot auch diskutieren?</p><p>- Ist dies für die Schweiz ein Weg, um sich von diesen schlimmen Kampfhandlungen zu distanzieren?</p><p>- Wie schnell kann der Bundesrat in dieser Sache aktiv werden?</p>
- Verbot der Organisation "Islamischer Staat" in der Schweiz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die rechtlichen Voraussetzungen für Organisationsverbote sind in Deutschland grundlegend anders als in der Schweiz. Nach gegenwärtiger schweizerischer Rechtslage kann der Bundesrat Organisationen nur verbieten, indem er auf seine besonderen verfassungsrechtlichen Kompetenzen nach den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung zurückgreift. Im vorliegenden Fall würde Artikel 185 im Vordergrund stehen, gemäss welchem der Bundesrat Verordnungen erlassen kann, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Ein entsprechender Beschluss kann vom Bundesrat rasch getroffen werden, hat aber nur eine beschränkte Wirkungsdauer. Solche Verordnungen sind zu befristen und müssen gemäss Parlamentsgesetz nach sechs Monaten durch eine rechtliche Regelung auf Parlamentsebene abgelöst werden. Im Fall der Organisation "Islamischer Staat" sind die Kriterien für eine unmittelbar drohende schwere Störung der inneren oder äusseren Sicherheit derzeit nicht erfüllt. Die sicherheitspolitischen Führungsorgane verfolgen die Lage aber aufmerksam, um bei Bedarf rechtzeitig Massnahmen einleiten zu können.</p><p>Des Weiteren war die Frage der Einführung eines allgemeinen Organisationsverbots auf Gesetzesebene zum Schutz der inneren oder äusseren Sicherheit in der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit diskutiert und verworfen worden. Sie ist aktuell Gegenstand politischer Vorstösse und wird voraussichtlich auch in der Beratung des Entwurfes des Nachrichtendienstgesetzes behandelt werden.</p>
- <p>Deutschland hat beschlossen, die Organisation "Islamischer Staat" (IS) auf seinem Territorium zu verbieten.</p><p>- Wird die Schweiz dadurch zu einem Unterschlupf für diese Leute, da wir weniger restriktive Gesetze haben?</p><p>- Wird der Bundesrat ein IS-Verbot analog einem Al-Kaida-Verbot auch diskutieren?</p><p>- Ist dies für die Schweiz ein Weg, um sich von diesen schlimmen Kampfhandlungen zu distanzieren?</p><p>- Wie schnell kann der Bundesrat in dieser Sache aktiv werden?</p>
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