Strafrechtliche Fragen betreffend die Fernsehsendung "Rundschau"

ShortId
14.5429
Id
20145429
Updated
28.07.2023 06:32
Language
de
Title
Strafrechtliche Fragen betreffend die Fernsehsendung "Rundschau"
AdditionalIndexing
1216;34;04;Eidgenössische Steuerverwaltung;Strafrecht (allgemein)
1
  • L02K0501, Strafrecht (allgemein)
  • L04K08040507, Eidgenössische Steuerverwaltung
Texts
  • <p>Journalistinnen und Journalisten sind im Rahmen der Programmautonomie frei zu entscheiden, wie sie eine Sendung gestalten und welche Informationen sie veröffentlichen wollen. Selbstverständlich haben sie sich dabei an das geltende Recht und insbesondere an das Strafrecht zu halten.</p><p>Im konkreten Fall ist es Sache der zuständigen Strafbehörden zu beurteilen, ob in der "Rundschau" vom 10. September der Straftatbestand der Veröffentlichung von amtlichen geheimen Verhandlungen nach Artikel 293 StGB erfüllt worden ist oder nicht.</p>
  • <p>In der Sendung "Rundschau" vom 10. September 2014 wurden vertrauliche Dokumente der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Finanzkommission des Berner Grossen Rates publiziert. Die Verantwortlichen der "Rundschau" haben sich möglicherweise wegen Verletzung des Verbots, amtliche geheime Verhandlungen zu veröffentlichen, strafbar gemacht (Art. 293 StGB).</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass das gebührenfinanzierte SRF die Grenzen des Strafrechts einhält?</p>
  • Strafrechtliche Fragen betreffend die Fernsehsendung "Rundschau"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Journalistinnen und Journalisten sind im Rahmen der Programmautonomie frei zu entscheiden, wie sie eine Sendung gestalten und welche Informationen sie veröffentlichen wollen. Selbstverständlich haben sie sich dabei an das geltende Recht und insbesondere an das Strafrecht zu halten.</p><p>Im konkreten Fall ist es Sache der zuständigen Strafbehörden zu beurteilen, ob in der "Rundschau" vom 10. September der Straftatbestand der Veröffentlichung von amtlichen geheimen Verhandlungen nach Artikel 293 StGB erfüllt worden ist oder nicht.</p>
    • <p>In der Sendung "Rundschau" vom 10. September 2014 wurden vertrauliche Dokumente der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Finanzkommission des Berner Grossen Rates publiziert. Die Verantwortlichen der "Rundschau" haben sich möglicherweise wegen Verletzung des Verbots, amtliche geheime Verhandlungen zu veröffentlichen, strafbar gemacht (Art. 293 StGB).</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass das gebührenfinanzierte SRF die Grenzen des Strafrechts einhält?</p>
    • Strafrechtliche Fragen betreffend die Fernsehsendung "Rundschau"

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